Sozialgeld

Sozialgeld war in Deutschland vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2022 eine Sozialleistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Sie wurde im Rahmen der Grundsicherung für arbeitssuchende Personen gewährt, die nicht erwerbsfähig waren und keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches) hatten, die aber mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebten.

Diese Personen hätten ansonsten einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches) gehabt, die von den Trägern der Sozialhilfe gewährt wird (§ 97 SGB XII).

Das Sozialgeld wurde jedoch durch die für das ALG II zuständigen Jobcenter gewährt. Dadurch wurde erreicht, dass für die einzelnen Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft eine gemeinsame Behörde zuständig ist.

Vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2026 erhielten Personen, die bisher einen Anspruch auf Sozialgeld hatten, Bürgergeld. Seit 1. Juli 2026 erhalten sie Grundsicherungsgeld (§ 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II).

Leistungsberechtigte

Sozialgeld erhielten hilfebedürftige Personen, die

Der somit für das Sozialgeld in Betracht kommende Personenkreis umfasste folgende Personengruppen:

Auch nicht erwerbsfähige, minderjährige Kinder von Auszubildenden, die eine nach dem BAföG oder nach §§ 51, 57, 58 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) förderungsfähige Ausbildung absolvieren und deshalb nach § 7 Abs. 5 SGB II selbst keinen Anspruch auf ALG II haben, hatten Anspruch auf das Sozialgeld.

Statistik

Im Mai 2019 gab es etwa 3 Millionen Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II in Deutschland, davon bezogen etwa eine halbe Million Sozialgeld. Es werden 75 Millionen Euro Sozialgeld pro Monat ausgezahlt. Eine Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Sozialgeld erhält im Durchschnitt 158 Euro Sozialgeld pro Monat. Der durchschnittliche Sozialgeldanspruch einer BG mit bis zu 2 Kindern unter 18 Jahren beträgt pro Kind 20 Euro in Alleinerziehenden-BG, 40 Euro in Partner-BG. Es gibt etwa 1 Million Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, davon die Hälfte alleinerziehend.

Umfang des Sozialgeldes

Das Sozialgeld umfasste die Leistung zur Deckung der folgenden Bedarfe:

Geschichte

Das Sozialgeld war eine Leistung für Hilfebedürftige, die im Januar 2005 aus den Änderungen der Sozialgesetze nach dem Hartz-Konzept entstanden ist.

Nach den Vorstellungen der Hartz-Kommission war vorgesehen, dass das Sozialgeld die bisherige Sozialhilfe ersetzen und von den Sozialämtern, also durch die Kommunen, verwaltet werden solle. Die Sozialämter sollten die Sozialhilfeberechtigten in einer Servicestelle unter dem Dach eines Jobcenters betreuen.

Dieses weitreichende organisatorische Konzept wurde letztlich nicht umgesetzt. Dem Gedanken einer einheitlichen Anlaufstelle („one-face-to-the-customer“) wurde dadurch Rechnung getragen, dass die nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die mit ALG II-Empfängern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, keine Sozialhilfe durch das Sozialamt, sondern Sozialgeld von der gleichen Stelle erhalten sollten, die auch das ALG II erbringt. Für alle anderen Nichterwerbsfähigen blieb es bei der Sozialhilfe.

Die als Zusammenlegung der beiden Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bezeichneten Maßnahmen betreffen somit nicht alle bisherigen Sozialhilfe-Empfänger. Aus den beiden zusammengefügten Leistungen sind daher drei geworden: ALG II, Sozialgeld und (weiterhin) Sozialhilfe. Das Sozialgeld nach SGB II wird, anders als die Sozialhilfe, nicht von den Kommunen, sondern vom Bund gezahlt.

Vermögensfreibeträge

Es galten dieselben Freibeträge wie für erwerbsfähige Hilfebedürftige (→ ALG II-Freibeträge). Dies war ein erheblicher Unterschied gegenüber der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Freibetrag 5.000 € → Vermögensanrechnung) und ebenso beim Wohngeld (dort „Vermögensfreigrenze“ genannt).

Anrechnung von Einkommen

Einkünfte wurden wie beim Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige (→ Einkommensanrechnung) angerechnet. Zu den Einkünften zählten vor allem das Kindergeld, aber auch Kindesunterhalt, sowie die meisten anderen Sozialleistungen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ vgl. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16. Dezember 2022, BGBl. I S. 2328
  2. ↑ Grundsicherung für Arbeitsuchende. In: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abgerufen am 3. Juli 2026.
  3. 1 2 Kinder in Bedarfsgemeinschaften
  4. ↑ Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften
  5. ↑ Hartz 2002: 27; 129
  6. ↑ Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit, S. 193.
  7. ↑ AG TuWas 2005: 206