Das Landgericht Stralsund ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern und eines von vier Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Rostock.
Es wurde zum 1. Juli 1992 neu errichtet.
Lage der Landgerichte (LG) in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
|
Sitz des Gerichtes ist Stralsund.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Amtsgerichtsbezirke der zugehörigen Amtsgerichte Greifswald und Stralsund.
| Gerichtsbezirk | Fläche | Einwohnerzahl |
|---|---|---|
| Amtsgericht Greifswald | 2106,03 km2 | 152.585 |
| Amtsgericht Stralsund | 3207,11 km2 | 223.360 |
| Landgericht Stralsund | 5313,14 km2 | 375.945 |
In Baulandsachen wurde dem Landgericht Stralsund auch die Zuständigkeit für den Bezirk des Landgerichtes Rostock übertragen. Außerdem ist das Landgericht Stralsund für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichtes Rostock ausschließlich zuständig für die Küstengewässer in Straf- und Zivilsachen, wenn die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte gegeben ist.
Das Gericht befindet sich am Frankendamm 17.
Dem Landgericht Stralsund sind das Oberlandesgericht Rostock und der Bundesgerichtshof (BGH) übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Greifswald und Stralsund.
Die beim Landgericht Stralsund eingerichtete Staatsanwaltschaft Stralsund ist für den gesamten Landgerichtsbezirk zuständig, der die Amtsgerichte in Stralsund, einschließlich der Zweigstelle Bergen und Greifswald umfasst. Untergebracht ist sie ebenfalls unter der Adresse Frankendamm 17.
Die Staatsanwaltschaft Stralsund gliedert sich in fünf Abteilungen, die von den jeweiligen Oberstaatsanwälten geführt werden. In den Spezialdezernaten werden Straftaten verfolgt, deren Bearbeitung eine besondere Sachkenntnis verlangt, wie beispielsweise bei Kapitalstrafsachen, Brandsachen, Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Wirtschafts-, Umwelt-, Betäubungsmittelstrafsachen oder Staatsschutzdelikte.
Koordinaten: 54° 18′ 32″ N, 13° 5′ 50,7″ O