Als Stammbetrieb wird der erste, ursprüngliche Betrieb eines produzierenden Unternehmens bezeichnet.
In der DDR kam dem Begriff eine zusätzliche Bedeutung zu. Gemäß § 26 der Kombinatsverordnung von 1979 sollte das Leitungssystem eines Kombinats „einfach, überschaubar und mit niedrigem Leitungsaufwand“ gestaltet werden. Dies wurde in der Regel durch die Kombination der Kombinatsleitung mit der Leitung über einen Stammbetrieb umgesetzt. Der Generaldirektor eines Kombinats war somit zeitgleich Betriebsdirektor des Stammbetriebs, der in der Regel auch der größte Betrieb innerhalb des Kombinats war. Eine Minderheit von Wirtschaftskombinaten besaß jedoch keinen Stammbetrieb und wurde durch eine separate Kombinatsleitung geführt.