Stephan Meder (* 4. Februar 1956 in Nürnberg) war Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Leibniz Universität Hannover.
Nach einem Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Geschichte in Erlangen, Frankfurt am Main und Berlin folgten Studienaufenthalte in Italien (1978/79) und in den Vereinigten Staaten (1983/84). Im Jahr 1988 wurde Meder an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main promoviert, ebenda erfolgte 1992 seine Habilitation. In den Jahren 1992–1994 übte er Lehrtätigkeiten an den Universitäten Würzburg, Erlangen, Münster, Frankfurt am Main und Greifswald aus, 1995–1998 hatte er eine Professur für Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) und seit 1. April 1998 eine Professur für Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Universität Hannover inne.
Stephan Meders Forschungsgebiete liegen in der Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und im Zivilrecht. Einen Schwerpunkt bildet die Theoriegeschichte der Rechtswissenschaft im langen 19. Jahrhundert und ihre Genese in der Epoche der Aufklärung, wobei juristische Hermeneutik, Entscheidungstheorie, Rechtsquellenlehre, Korporationstheorie und pluraler Verfassungsbegriff im Vordergrund stehen.
Seine Schriften behandeln dabei Aspekte wie das Spannungsverhältnis zwischen Gesetzgebungsmonopol des Staates und Selbstregulierung durch Private, die geistesgeschichtlichen Wurzeln und philosophischen Grundlagen von widerstreitenden Modellen der Rechtsanwendung sowie den wissenschaftlichen Entwicklungsprozess von der Naturrechtslehre über die Historische Rechtsschule bis zur Pandektistik, der Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Methodenkritik des Freirechts und den Angriffen der NS-Jurisprudenz auf die romanistischen Grundlagen des Privatrechts.
Meder veröffentlichte zahlreiche Bücher und Einzelbeiträge zur juristischen Hermeneutik von Friedrich Carl von Savigny (1779–1861) und zu anderen Protagonisten der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts. Ferner untersuchte er die Bedeutung der Rhetorik für die Herausbildung der Interpretationskunst im Recht und machte dabei in mehreren Studien auf die engmaschige Verflechtung zwischen Theorie und Praxis des Rechts, Entstehung und Erkenntnis von Rechtssätzen sowie die Konstruktion und Anwendung rechtswissenschaftlicher Modelle und Methoden aufmerksam.
Hinzu kommen Untersuchungen zur Rechtsphilosophie von Gottfried Wilhelm Leibniz (1646–1716) und dessen Rezeption durch Autoren der Historischen Rechtsschule. Dabei handelt es sich um eine Globaltheorie des Rechts aus dem 17. und frühen 18. Jahrhundert, die, soweit sie auf romanistischer Grundlage fußt, bislang, wenn überhaupt, nur in Ansätzen erforscht wurde. Leibniz’ Rechtsdenken steht an der Schwelle vom aufgeklärten Naturrecht zur Historischen Rechtsschule und nimmt bereits eine Vielzahl aktueller Problemstellungen und Lösungen in den Gebieten der juristischen Methode und des Rechtspluralismus vorweg. Warum es hierzulande weitgehend unbekannt geblieben ist und nach wie vor Pionierarbeit geleistet werden muss, hängt damit zusammen, dass Leibniz’ juristische Schriften und insbesondere seine Nova methodus discendae docendaeque jurisprudentiae („Eine neue Methode, die Jurisprudenz zu lernen und zu lehren“) von 1667 nur teil- und auszugsweise aus dem Lateinischen ins Deutsche übertragen sind.
Weitere Forschungsbereiche von Meder bilden das geltende Familienrecht, die rechtshistorischen Dimensionen der Geschlechterverhältnisse sowie das Bank- und Wirtschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der historischen Voraussetzungen des modernen Zahlungsverkehrs.
Stephan Meder setzte sich als Gutachter in einem Verfahren zu den Restitutionsansprüchen einer jüdischen Kunsthändlerfamilie ein, die 1935 Miteigentümer des berühmten Welfenschatzes war. Das Verfahren endete zugunsten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
Die von Meder und seiner Forschung vertretenen Positionen weichen zum Teil erheblich von den in den jeweiligen Disziplinen herrschenden Auffassungen ab. Dies gilt einmal für die Theoriegeschichte der Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert und zum anderen für die Frage nach dem Verhältnis von Privatrechtsdogmatik und Rechtsgeschichte.
Den Schlüssel zum Verständnis der deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts bildet das Werk Savignys, dessen geistesgeschichtliche Grundlage die herrschende Meinung unter dem Stichwort des "objektiven Idealismus" einzuordnen pflegt. Damit wird Savigny in die Nähe zu den Gefolgsleuten der Hegelschule, also ausgerechnet jenen Philosophen gerückt, die zu seinen größten Widersachern an der 1810 neu gegründeten Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin gehörten. Savigny war weder ein Anhänger des objektiven noch des subjektiven Idealismus, sondern hat auf romanistischer Grundlage mit seiner Konzeption des Juristenrechts und dem Import des Verfassungsbegriffs in das Privatrecht Autonomisierungsphänomenen der Jurisprudenz die Bahn gebrochen, die bis heute dominierend wirken.
Was die Frage nach dem Verhältnis von Privatrechtsdogmatik und Rechtsgeschichte angeht, so findet das Diktum von Franz Wieacker (1908–1994), "Dogmatik" habe "als solche so wenig Geschichte wie die Naturgesetze oder die logischen Sätze", nach wie vor weitgehende Anerkennung. Wieacker selbst hat seine Position als eine Art „histoire pour l'histoire“ – als einen „Historischen Objektivismus“ charakterisiert, der „ein kontemplatives, im Wortsinn betrachtendes Verstehen eines unwiderruflich und unumkehrbar in die Vergangenheit zurückgetretenen rechtlichen Geschehens“ sein müsse. Damit war jede Verbindung von Rechtsgeschichte und Privatrechtsdogmatik abgeschnitten. An Wieacker anknüpfend vertraten jüngere Autoren wie Dieter Simon oder Michael Stolleis den Standpunkt, „Rechtsgeschichte [ist] methodisch als Geschichtswissenschaft, nicht als Rechtswissenschaft zu konzipieren“. Gegen den „Historischen Objektivismus“ und die damit einhergehenden Versuche, Privatrechtsdogmatik und Rechtsgeschichte zu entkoppeln, hat Meder den Einwand erhoben, sie würden, wie es schon Georg Wilhelm Friedrich Hegel und Eduard Gans propagiert haben, der Jurisprudenz ihren Charakter als Wissenschaft nehmen und einer Art Regulierungsrecht Vorschub leisten, das in Umrissen heute bereits erkennbar sei.
Peter Oestmann hat 2021 Plagiatsvorwürfe gegenüber Meder erhoben. Meder verklagte daraufhin Oestmann, der 2002 bei Joachim Rückert in Frankfurt am Main habilitiert hatte, auf Unterlassung und Schadensersatz, denn die behaupteten Übereinstimmungen beträfen lediglich gemeinfreie Textteile zu historischen Ereignissen und Allgemeinwissen, die gerade durchweg nicht als geistiges Eigentum Dritter geschützt seien. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen, das Kammergericht die hiergegen eingelegte Berufung zurückgewiesen, weil sie die Vorwürfe Oestmanns als Meinungsäußerungen einstuften, die – anders als unwahre Tatsachenbehauptungen – grundsätzlich wegen des Grundrechts der freien Meinungsäußerung hinzunehmen seien.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Meder, Stephan |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer |
| GEBURTSDATUM | 4. Februar 1956 |
| GEBURTSORT | Nürnberg |