Auslaufklausel

Eine Auslaufklausel (auch: Ablaufklausel, Außerkraftklausel, im US-amerikanischen Recht auch: sunset clause oder sunset provision, davon abgeleitet, selten: Sunset-Klausel) ist eine in einem Gesetz enthaltene Bestimmung, die sein Außerkrafttreten festlegt, sofern der Gesetzgeber nicht eine Verlängerung oder ein gleich lautendes Gesetz erneut beschließt. Bis zum festgelegten Zeitpunkt (daher der Vergleich im Englischen: Sonnenuntergang) kann der Gesetzgeber von einem Rückrufrecht Gebrauch machen und das Gesetz – oft durch ein verkürztes Verfahren – ändern. Läuft die Frist ab, ist ein erneutes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. Rechtstechnisch handelt es sich um eine auflösende Bedingung.

Beispiele

Einzelnachweise

  1. ↑ Stichwort „sunset“. In: Merriam-Webster's Dictionary of Law. Springfield: Merriam-Webster, 1996. Credo Reference. Abgerufen am 6. Juli 2012.
  2. ↑ Artikel 97 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl http://www.politische-union.de/egksv
  3. ↑ Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) (BGBl. 2006 I S. 3409)
  4. ↑ Art. 4 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze vom 18. Dezember 2014, BGBl. 2014 I S. 2318
  5. ↑ Carolin Marie Engler: Rechtliche Rahmenbedingungen eines „Brexit“. 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. Mai 2022; abgerufen am 12. August 2020 (deutsch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.