Marla-Svenja Liebich

Marla-Svenja Liebich (* 19. September 1970 als Sven Liebich in Merseburg) gilt als eine der prägenden Figuren der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt und wurde durch Straftaten und Provokationen bundesweit bekannt. Von Liebich organisierte Demonstrationen führten wiederholt zu Gegenprotesten von Personen der Zivilgesellschaft, Kirchen und antifaschistischen Gruppen.

Liebichs Änderung des Geschlechtseintrags wird wegen voriger queerfeindlicher Äußerungen als Provokation aufgefasst.

Leben

Liebich wuchs in Halle (Saale) auf und hat zwei Schwestern. Liebich war beim Finanzamt tätig.

Im Januar 2025 wurde Liebichs Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages auf „weiblich“ gültig und öffentlich. Der Jurist und Journalist Christian Rath bezeichnete die Änderung des Geschlechtseintrags als „missbräuchlich“ sowie als „reine Provokation“. „Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug voraussichtlich weiter als Mann behandelt.“ Liebich gilt als queerfeindlich und hatte queere Menschen „Parasiten der Gesellschaft“ genannt. Der Geschlechtswechsel zog Kritik am möglichen Missbrauch des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf sich.

Der Saalekreis beantragte im Dezember 2025 beim Amtsgericht Halle, den Namen wieder in „Sven Liebich“ und den Geschlechtseintrag auf „männlich“ zu ändern. Liebich selbst beantragte, als Vornamen Anne Frank führen zu dürfen und den Geschlechtseintrag auf „divers“ zu ändern. Für eine erneute Änderung des Eintrags verlangte das Standesamt ein persönliches Erscheinen, was aber die Verhaftung der flüchtigen Person zur Folge gehabt hätte.

Rechtsextremismus

Bereits in den 1990er-Jahren trat Liebich durch Aktivitäten in rechtsextremen Kreisen in Erscheinung, zunächst als Kopf des Netzwerkes Blood and Honour in Sachsen-Anhalt. Mitte der 1990er-Jahre baute Liebich einen Versandhandel für Rechtsrock auf und betrieb bis zur Gewerbeuntersagung durch die Stadt Halle im Jahr 2023 den Hetzblog Halle Leaks und den Versandhandel l & h-shirtzshop GmbH, der vor allem durch hetzerische Slogans auf T-Shirts und Buttons Aufmerksamkeit erregte.

Liebich entwickelte sich zu einer zentralen Neonazifigur in Sachsen-Anhalt. Liebich organisierte zahlreiche Demonstrationen, vor allem in Halle (Saale), unter anderem gegen die Asylpolitik der Bundesregierung, die Europäische Union und nannte die Medien wiederholt „Lügenpresse“. Dabei fiel Liebich regelmäßig durch das Verbreiten von Verschwörungstheorien, Antisemitismus, rassistischen, homophoben Aussagen und Beleidigungen auf. Zu Liebichs Positionen gehörte unter anderem eine Unterstützung des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Liebich zeigte mehrfach das Z-Propagandasymbol.

Kritiker werfen Liebich vor, gezielt zu polarisieren und eine Stimmung der Einschüchterung in Halle und Umgebung zu fördern. Liebichs Aktionen sind laut Verfassungsschutzbericht 2022 und 2023 des Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt bundesweit „ohne Beispiel“ und der Verfassungsschutzbericht widmet Liebich im Bereich Rechtsextremismus ein eigenes mehrseitiges Unterkapitel.

Verschwörungstheorien

Am 5. Dezember 2019 stürmte Liebich eine Veranstaltung im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Während seines Versuches, zu Spahn durchzudringen, bezeichnete er diesen als „Agent der Pharma-Mafia“, dieser verkaufe „Ihre Gesundheit, Ihre Kinder“ (zu den Anwesenden), woraufhin er von Beamten des BKA überwältigt und abgeführt wurde.

Ab Mai 2020 verbreitete Liebich Verschwörungstheorien insbesondere zur COVID-19-Pandemie in Deutschland und organisierte Proteste gegen Schutzmaßnahmen zur COVID-19-Pandemie in Deutschland mit oder rief dazu auf.

Des Weiteren zeigte sich Liebich während der Corona-Pandemie mit einer Tätowierung, auf dem ein Judenstern mit dem Wort „ungeimpft“ zu sehen war, und vertrieb derartige Sternanstecker auch im eigenen Onlineshop. Die Gleichsetzung der Judenverfolgung mit der Behandlung „Ungeimpfter“ während der Corona-Pandemie sorgte für Entsetzen. Es folgte eine Durchsuchung des Onlineshops.

Liebich galt als eine zentrale Person der Querdenker-Bewegung in Halle.

Juristische Auseinandersetzungen

Liebich war mehrfach Ziel strafrechtlicher Ermittlungen. Die Vorwürfe lauteten unter anderem Volksverhetzung, Beleidigung und die Verbreitung von verfassungsfeindlicher Propaganda. In mehreren Verfahren wurde Liebich verurteilt, darunter zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen, unter anderem wegen Volksverhetzung.

Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

Für den tätlichen Angriff auf einen Fotografen auf einer Coronademonstration im November 2020 wurde Liebich vom Amtsgericht Leipzig im September 2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall ging Liebich in Berufung. Da auf Videos, die im Gericht gezeigt wurden, der Fotograf ebenfalls einen Schlag gegen Liebich ausgeführt hatte und die Situation insgesamt unklar war, wurde das Verfahren vom Landgericht Leipzig im Juli 2025 eingestellt.

Verfahren wegen Offenbarung des alten Namens

Seit der Namensänderung 2024 geht Liebich massenhaft juristisch gegen Nennungen des alten Namens vor. 1000 Anzeigen nannte Liebichs X-Account im Sommer 2025 als bald erreichbares Ziel, mehr als 500 seien schon an die Polizeiinspektion Halle (Saale) geschickt worden, was diese mit „eine[r] Vielzahl von Strafanzeigen“ bestätigte.

Nachdem Nius-Chefredakteur Julian Reichelt auf der Plattform „X“ Liebich das weibliche Geschlecht abgesprochen („Sven Liebich ist keine Frau“) und Liebich hiergegen eine einstweilige Verfügung beantragt hatte, entschied die zweite Zivilkammer des Landgerichts Berlin II am 18. August 2025 gegen Liebich, denn dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei im vorliegenden Fall durch das überwiegende Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt und deshalb nicht rechtswidrig.

Der Deutsche Presserat wies eine Beschwerde Liebichs gegen eine Zeitung, die Liebichs alten Namen nannte, einstimmig zurück mit der Begründung, dass es wahrscheinlich sei, dass „Liebich die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen“.

Verurteilung wegen Volksverhetzung

Wegen des Vertriebs von Baseballschlägern mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ und weiterer Taten wurde Liebich im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle (Saale) erstinstanzlich (unter Einbeziehung der Strafen aus einem vorangegangenen Urteil des Amtsgerichts Halle) zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung verurteilt. Als Berufungsinstanz bestätigte das Landgericht Halle im August 2024 das Strafmaß und die Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung, woraufhin Liebich Revision einlegte. Die Revision wurde am 14. Mai 2025 vom Oberlandesgericht Naumburg abgewiesen, der Schuldspruch wurde somit rechtskräftig. Liebich wurde im August 2025 zum Haftantritt schließlich ins Frauengefängnis der JVA Chemnitz geladen. Dies ist nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Halle für die erstmalige Ladung zum Strafantritt nach dem sächsischen Vollstreckungsplan geboten. Die endgültige Entscheidung über die Unterbringung in einem Frauen- oder Männergefängnis liegt allerdings bei der JVA selbst und wird nach individuellen Abwägungen getroffen. Die Haft sollte bis zum 29. August 2025 angetreten werden – Liebich erschien jedoch nicht in der JVA. Am 9. April 2026 wurde Liebich in Krásná, Tschechien, auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls gefasst. Eine Auslieferung nach Deutschland wurde von Liebich abgelehnt, so dass die tschechische Justiz über die Auslieferung zu entscheiden hatte. Die Gerichtsverhandlung fand am 18. Mai 2026 in Pilsen statt. Das Gericht entschied am 1. Juni 2026, dass Liebich ausgeliefert werde. Liebich legte Beschwerde gegen die geplante Auslieferung ein und stellte außerdem einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin. Das Oberlandesgericht Prag wies am 7. Juli 2026 Liebichs Beschwerde gegen die Auslieferung rechtskräftig ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz, woraufhin Liebich am 15. Juli 2026 nach Deutschland überstellt wurde. Lieblich wurde nach der Einlieferung ins Frauengefängnis Chemnitz noch am gleichen Tag in das Männergefängnis Zeithain verlegt, dabei sei es nach Abwägung maßgeblicher Aspekte auch um die Sicherheit der Frauen im Chemnitzer Gefängnis gegangen.

Einzelnachweise

  1. ↑ Felix Huesmann: Wie ein Neonazi das Selbstbestimmungsgesetz für einen PR-Stunt nutzt. In: rnd.de. RedaktionsNetzwerkDeutschland, 16. Januar 2025, abgerufen am 17. Januar 2025.
  2. ↑ Marcel Laskus: Aus Sven wird Marla-Svenja. In: Süddeutsche Zeitung. 16. Januar 2025, abgerufen am 16. Januar 2025.
  3. ↑ Queerfeindlicher Rechtsextremist Sven Liebich hat Geschlechtseintrag ändern lassen. queer.de, 15. Januar 2025, abgerufen am 18. Januar 2025.
  4. ↑ Christian Rath - rechtspolitischer Korrespondent. Abgerufen am 28. August 2025.
  5. ↑ Nicholas Potter: Marla-Svenja Liebich auf der Flucht: Liebesgrüße aus Moskau. In: taz. 1. September 2025, ISSN 1434-4459, S. 13 (taz.de).
  6. ↑ Christian Rath: Missbräuchliche Geschlechtsänderung: Reine Provokation. In: TAZ. 17. Januar 2025, abgerufen am 19. Januar 2025.
  7. ↑ Niklas Ottersbach: Neonazi wechselt Geschlecht – was steckt dahinter? In: Deutschlandfunk. 6. Februar 2025, abgerufen am 9. Februar 2025.
  8. ↑ AG Halle: Aus Marla-Svenja soll wieder Sven Liebich werden. LTO, 10. März 2026, abgerufen am 13. März 2026.
  9. ↑ Liebich bald wieder ein Mann? Kreis bringt Geschlechtsänderung vor Gericht. MDR, 9. März 2026, abgerufen am 13. März 2026.
  10. ↑ Göran Schattauer: Rechtsextremistin will "Anne Frank" heißen und divers sein. In: Focus.de. 11. März 2026, abgerufen am 4. Mai 2026.
  11. ↑ Stephanie Heide: Svens Welt. In: der rechte rand. 1. März 2021, abgerufen am 16. Januar 2025.
  12. ↑ mdr.de: Podcast Extrem rechts: Folge 5 zum Nachlesen | MDR.DE. Abgerufen am 17. Januar 2025.
  13. 1 2 Verfassungsschutzbericht 2023. (PDF) In: Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt. Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt, 26. November 2024, abgerufen am 16. Januar 2025.
  14. ↑ Fabian Dietrich: Halle mal herhören. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Fluter. Nr. 63, 1. Juni 2017, S. 39–41.
  15. ↑ Verfassungsschutz Sachsen Anhalt: Verfassungsschutzbericht 2022. (PDF) Ministerium für Inneres des Landes Sachsen-Anhalt, abgerufen am 16. Januar 2025.
  16. ↑ Jonas Nayda: Jens Spahn Gesundheistminister: In manchen Regionen zu viele Krankenhäuser. In: mz.de. Abgerufen am 25. Oktober 2026.
  17. ↑ Halle, 9. Oktober - das Jahr danach. In: mdr.de. Abgerufen am 17. Januar 2025.
  18. ↑ Konrad Litschko: Razzia gegen rechten Provokateur. Tageszeitung, 28. April 2022, abgerufen am 17. Januar 2025.
  19. ↑ Konrad Litschko: Neonazis in der Corona-Protestbewegung: Ohne Abstand. In: Die Tageszeitung: taz. 31. März 2021, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 17. Januar 2025]).
  20. ↑ Angriff auf Fotografen. Erneut Haftstrafe für Rechtsextremist Sven Liebich. In: MDR.de. 22. September 2023, abgerufen am 14. Mai 2025.
  21. ↑ Verfahren gegen Rechtsextremistin Liebich eingestellt. In: sueddeutsche.de. 11. Juli 2025, abgerufen am 11. Juli 2025.
  22. ↑ Wehe, wenn der alte Name fällt: Rechtsextremistin Svenja Liebich im Anzeigenfieber. In: t-online.de. 4. Juli 2025, abgerufen am 6. Juli 2025.
  23. ↑ Frederik Schindler, Warum Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich als Mann bezeichnet werden darf, in: Die Welt vom 20. August 2025, S. 4 (Online)
  24. ↑ Neonazi Liebich darf nach Deutschland ausgeliefert werden. Abgerufen am 16. Juli 2026.
  25. ↑ Gericht fehlt, Deutscher Presserat, Entscheidung des Beschwerdeausschusses 2 vom 23.04.2025 – 0043/25/2-BA
  26. 1 2 3 Oberlandesgericht. Revision der Angeklagten im Verfahren 1 ORs 21/25 (Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung) erfolglos. Oberlandesgericht Naumburg, 14. Mai 2025, abgerufen am 15. Mai 2025 (Pressemitteilung).
  27. ↑ Prozess gegen Rechtsextremisten: Liebich und Staatsanwaltschaft legen Berufung ein. In: mdr.de. 24. Juli 2023, abgerufen am 17. Januar 2025.
  28. ↑ Thomas Vorreyer: Haftstrafe für Rechtsextremist Sven Liebich vorerst nicht rechtskräftig. In: mdr.de. 12. August 2024, abgerufen am 16. Januar 2025.
  29. ↑ Volksverhetzung und Beleidigung: Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss ins Gefängnis. In: spiegel.de. 14. Mai 2025, abgerufen am 14. Mai 2025.
  30. ↑ Peyman Khaljani: Kommt Liebich wirklich ins Frauengefängnis? In: lto.de. 20. August 2025, abgerufen am 21. August 2025.
  31. ↑ Neonazi Liebich erscheint offenbar nicht zu Haftantritt. In: t-online.de. 29. August 2025, abgerufen am 29. August 2025.
  32. ↑ Verurteilter Rechtsextremist Marla Svenja Liebich gefasst. In: n-tv.de. 9. April 2026, abgerufen am 9. April 2026.
  33. ↑ Marla Svenja Liebich: Verurteilter Rechtsextremist in Tschechien gefasst. In: Der Spiegel. 9. April 2026, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 9. April 2026]).
  34. ↑ Liebich lehnt Auslieferung nach Deutschland ab. In: tagesschau.de. 14. April 2026, abgerufen am 14. April 2026.
  35. ↑ Rechtsextremistin Liebich: Gericht will über Auslieferung entscheiden. In: mdr.de. 11. Mai 2026, abgerufen am 13. Mai 2026.
  36. ↑ Tschechien: Entscheidung über Liebich-Auslieferung vertagt. In: mdr.de. Abgerufen am 18. Mai 2026.
  37. ↑ Neonazi Liebich soll ausgeliefert werden. In: spiegel.de. 1. Juni 2026, abgerufen am 1. Juni 2026.
  38. ↑ Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung ein. In: spiegel.de. 8. Juni 2026, abgerufen am 8. Juni 2026.
  39. ↑ Beschwerden gescheitert: Tschechien darf Neonazi Liebich ausliefern. In: tagesspiegel.de. Der Tagesspiegel, 7. Juli 2026, abgerufen am 7. Juli 2026.
  40. ↑ Neonazi Marla Svenja Liebich nach Deutschland gebracht. In: zeit.de. Die Zeit, 15. Juli 2026, abgerufen am 15. Juli 2026.
  41. ↑ Neonazi Liebich in Männergefängnis verlegt. In: spiegel.de. Deutsche Presse-Agentur, 16. Juli 2026, abgerufen am 16. Juli 2026.