Sykophanten (von griechisch σῦκον sýkon, deutsch ‚Feige‘, φαίνω phaínō, deutsch ‚ich zeige, bringe ans Licht‘) wurden im antiken Athen Bürger genannt, die sich ein Gewerbe daraus machten, anderen, meist begüterten Bürgern in erpresserischer Absicht anzudrohen, sie durch falsche Angaben und Verleumdungen in Misskredit zu bringen.
Plutarch deutete aus dem altgriechischen Begriff für Feige, „sýkon“, es habe sich ursprünglich um Bürger gehandelt, die andere wegen verbotener Ausfuhr von Feigen denunzierten. Diese Deutung ist jedoch sehr wahrscheinlich falsch, weil ein Verbot des Feigenexports nirgendwo sonst belegt ist. Über den Sinn des „Feigenanzeigers“ herrschte schon in der Antike Uneinigkeit.
Der Begriff wurde schon im Altertum im übertragenen Sinne für alle Denunzianten gebraucht. Im modernen Recht gehen Geldstrafen meist an den Staat oder gemeinnützige Organisationen. Im attischen Rechtswesen ging die Zahlung an den Ankläger; klageberechtigt war jeder freie Bürger. So konnten die Sykophanten gewerbsmäßig andere Bürger anklagen.
404 v. Chr. wurden unter der Herrschaft der Dreißig mehrere so genannte Sykophanten hingerichtet. Nach der Wiederherstellung der Demokratie blühte jedoch auch das Sykophantenwesen erneut auf.
Im Englischen steht sycophant heute für „Kriecher“, „Speichellecker“, „Schleimer“.
Mehrere Musikgruppen haben Titel mit diesem Begriff veröffentlicht: