





Eine Tür, vor allem ober- und mitteldeutsch auch Türe, ist ein bewegliches Bauelement zum Verschließen einer Öffnung (einer Wand, Mauer, eines Durchgangs oder Einstiegs), welches nach dem Öffnen den Durchtritt oder Durchstieg erlaubt. Man unterscheidet zwischen Außen- und Innentüren. Türen sind bewegliche Raumabschlüsse, vorzugsweise für den Fußgängerverkehr. Eine Tür hat in der Regel ein aufrecht stehendes Format. Raumabschlüsse, die primär der Durchfahrt von Fahrzeugen dienen, werden hingegen als Tor bezeichnet. Ein waagerecht oder geneigt verbauter Flügel wird oft Klappe genannt.
Flügel, die nicht zum Durchtritt oder Durchstieg geeignet sind, nennt man Laden oder Klappe; wenn sie dem Einlass von Licht dienen, heißen sie Fenster.
Das Wort Tür, althochdeutsch turi, mittelhochdeutsch tür(e), ist seit dem 8. Jahrhundert belegt. Ursprünglich kam es nur im Dual, später im Plural vor und wurde im Deutschen in einen neuen Singular umgedeutet. Es geht wie altisländisch dyrr (Plural) und altenglisch duru (Plural) auf urgermanisch dur- zurück, das seinerseits im Ablaut zu indogermanisch dhwer- steht (vergleiche altgriechisch θύρα thýra, lateinisch forēs).
Die ersten von Menschen erbauten Behausungen aus Astgeflecht, Holzpfosten, Lehm oder Stein hatten selten verschließbare Eingangstüren; zum Schutz vor dem Eindringen von Menschen oder Tieren wurde wahrscheinlich ein versetzbares Flechtgitter aus Zweigen oder Ästen genutzt. Türverschlüsse erschienen – wie auch die Fensteröffnungen – später. Antike und mittelalterliche Türen hatten meist seitliche Zapfen, die in passenden Aushöhlungen in der Türschwelle und im Sturz verankert waren.
Bei den Rettungsgrabungen im Jahr 2010 am Opernhaus Zürich wurde eine etwa 5000 Jahre alte Holztür gefunden, die als drittälteste Tür der Schweiz und wahrscheinlich Europas in die Geschichte eingehen könnte. Die Zürcher Tür ähnelt dem zweitältesten Exemplar, das in Pfäffikon ZH gefunden wurde. Sie ist deutlich besser erhalten und besteht aus drei Brettern, die durch ausgefeilte Steckverbindungen zusammengehalten werden. Auch die Türangel ist erhalten.
Eine Tür erlaubt das Abgrenzen von Innen- und Außenräumen gegen andere Räumlichkeiten oder andere Außenbereiche bei erhaltener Durchgangsmöglichkeit. Mit einem Schloss können Türen verschlossen und die Räumlichkeiten unzugänglich gemacht werden. Neben der optischen Gestaltung sind Wärme-, Schallschutz sowie die Erfüllung weiterer baulicher Bestimmungen oder Anforderungen wie Rauchschutz, Strahlenschutz (Röntgenräume) oder Brandschutz sowie die mechanische Sicherheit bestimmend für Ausführung und Konstruktion von Türen. Diese Zusatzfunktionen können durch Einlagen in das Türblatt, zusätzliche Abdichtungen zwischen Türblatt und Türrahmen oder durch die Abfolge mehrerer Türen erreicht werden. Das Fenster ist mit der Tür verwandt, ist aber nicht begehbar. Als Mischform besteht die Fenstertür.
Spezielle Ausführungen sind von kulturgeschichtlicher Bedeutung, beispielsweise Bronzetüren oder Kassettentüren.

Daneben gibt es zahlreiche Varianten von Türen nach ihrer Bewegungsart.
Im Bauwesen werden Türen genauso wie Fenster neben ihrer Konstruktionsart grundsätzlich unterschieden nach ihrer Öffnungsrichtung (auch Anschlag(s)- oder Aufschlag(s)richtung).
Beschläge sind alle an der Tür angebrachten funktionellen oder verzierenden Teile:
Am Rahmen oder Stock befestigte Drehachse (Dorn oder Bolzen), an welcher das Türblatt aufgehängt (daher der Name) ist. Meist werden zwei, bei schweren Türen oder solchen mit erhöhten Sicherungsanforderungen auch drei oder mehr verwendet. Türangeln wurden ursprünglich in Holz oder Stein ausgeführt, später in geschmiedetem Metall, welches in das Tragmaterial eingelassen oder eingeschlagen wurde. Heute werden die Türangeln meist in den Rahmen oder Stock eingebohrt oder eingelassen und -geschraubt.
Ursprünglich ein eisernes Band mit einem zu einem Auge umgebogenen Ende, welches den Dorn der Angel umfasst und am anderen, langen Ende fest auf dem Türblatt fixiert war. Durch die heute gebräuchlichen Einbohrbänder ist diese Konstruktion obsolet und dient nur gelegentlich noch zu dekorativen Zwecken. Umgangssprachlich wird die Einheit aus Band und Angel zusammenfassend als Band bezeichnet. Moderne Türbänder für Türen mit erhöhten Anforderungen sind im Regelfall nachträglich in Höhe und Neigung einstellbar. Neben dem geläufigen Einbohrband gibt es noch eine Vielzahl weiterer sichtbar oder unsichtbar angeschlagener Bänder, beispielsweise das Fitschenband. Das obere Band ist bei geschlossener und geöffneter Tür durch das Gewicht der Tür durchgängig auf Zug belastet, das untere auf Druck. Bei geschlossener Tür wirken die Kräfte parallel zur Wandfläche, bei geöffneter senkrecht zu dieser.
Türen werden je nach Anschlagart (Lage der Bänder) als linke Türen (Tür DIN 107 links) oder als rechte Türen (Tür DIN 107 rechts) bezeichnet. Dabei werden die Türen von der Seite aus betrachtet, zu der hin sich das Türblatt öffnet. Sofern die Bänder nicht verdeckt (d. h. im geschlossenen Zustand unsichtbar) sind, ist dies die Seite, auf der die Bänder sichtbar sind.
Mit Türschloss ist insgesamt eine mechanische Vorrichtung gemeint, mit welcher eine Tür fest verschlossen werden kann, sie besteht aus folgenden Elementen:
Sie lässt die Tür im geschlossenen Zustand (automatisch) einrasten. Die Falle kann bei bestimmten Schlössern durch eine gesicherte Fallenfeststellung durch Drücker- und Schlüsselbewegung am Ausfahren gehindert werden.

Der Türgriff dient zum Bewegen des Türblattes, speziell zum Ziehen oder (bei Schiebetüren) Schieben ist er erforderlich. Er kann hervorstehend oder als Griffmulde ausgeführt sein, letzteres ist die bei Schiebetüren übliche Ausführung. Wenn mit ihm gleichzeitig die Schlossfalle betätigt werden kann, wird er als Türdrücker oder Türklinke bezeichnet. Durch Betätigung des Türdrückers wird die Falle zurückgezogen, um die Tür öffnen zu können. Bei den meisten drehbar aufgehängten Türen befindet sich auf beiden Seiten des Türblatts ein Türdrücker, bei Abschlusstüren einseitig nur ein unbeweglicher Türknauf oder Stangengriff. In diesem Fall lässt sich von dieser Seite die Falle nicht entriegeln, sodass das Öffnen der Tür nur mithilfe eines Schlüssels möglich ist.
Mit dem Türdrücker lässt sich die eingerastete Falle des Türschlosses aus dem Schließblech lösen und die Tür kann geöffnet werden.
Mit diesem wird die Tür zusätzlich mit einem Schlüssel verschlossen. Die Bewegung des Riegels wird aus der Drehung des Schlüssels abgeleitet.
Der Schließzylinder bezeichnet ein in das Schloss eingesetztes mechanisches Bauteil, welches durch einen Schlüssel oder in der Neuzeit elektronisch durch einen codierten Schlüssel oder einen Chip in Gang gesetzt wird und den Riegel öffnet oder schließt. Siehe auch Zugangskontrollsysteme mit Codenummereingabe oder biometrischer Erfassung.
Weitere Bestandteile eines Türschlosses können Blendelemente wie Drückerschild (oder Türrosette) und Schlüsselschild sein, unter Umständen in einem Stück ausgeführt. Diese werden zusammen mit einem Drücker als Garnitur bezeichnet.
Weitere funktionelle oder schmückende Teile, die nicht zu den Beschlägen im eigentlichen Sinne zählen:


Die folgenden in Normen reglementierten Eigenschaften bzw. Funktionen lassen sich in der Regel auch miteinander kombinieren.


Es wird unter anderem zwischen Glastür, Kunststofftür, Steintür, Holztür und Metalltür unterschieden, letztere können auch als Gittertür ausgeführt sein.
Holztüren werden je nach Aufbau des Türblatts unterschieden:
Für den Wohnungsbau werden Türblatt- und Zargenmaße in der DIN 18101 definiert, die dazugehörigen Wandöffnungen in DIN 18100 (je Ausgaben 1955-07, 1985-01, 2014-08). Die Maße sind ebenfalls in den jeweiligen Konstruktionsnormen aufgeführt: Türblätter aus Holz in DIN 68706-1 und Türzargen aus Holz in DIN 68706-2 (je Ausgabe 2002-02), sowie Türzargen aus Stahl in DIN 18111-1 bis DIN 18111-3 (Ausgabe 2004-08). Das DIN war federführend bei der europäischen Harmonisierung in EN 14351-1 für Außentüren und EN 14351-2 für Innentüren (Ausgaben 2006-07, 2010-08), auf die sich die CE-Kennzeichnung im Handel bezieht, bei der Standardmaße informativ (nicht normativ) im Anhang aufgeführt sind.
Aus den vorgesehenen Toleranzmaßen ergibt sich für den Luftspalt des linken und des rechten senkrechten Falzes zusammengenommen ein Luftspalt zwischen Blatt und Zarge von mindestens 5 mm und höchstens 9 mm, wobei der einzelne Spalt 2,5 mm nicht unter- und 6,5 mm nicht überschreiten darf.
Die DIN 18101 ist eine Fertigungsnorm, die dafür sorgt, dass Türen und Zargen verschiedener Hersteller zueinander passen. Die Ausgabe 1985 unterschied in gefälzte und ungefälzte sowie einflügelige und doppelflügelige Türen; bei den häufigen einflügeligen gefälzten Türblättern wurde eine einheitliche Höhe von 1985 mm (Nennmaß 2010 mm) definiert, für die fünf Breiten von 610 mm, 735 mm, 860 mm, 985 mm, 1110 mm festgelegt wurden, sowie ein vergrößertes Türblatt mit 1110 mm × 2110 mm. Statt dieser fünf Türmaße wurde in der Ausgabe 2014 ein Rastermaß festgelegt, in dem Höhe und Breite unabhängig sind, und jeweils in Schritten von 125 mm liegen – die bisherigen Breiten des Türblattes wurden dabei erweitert auf den Rasterbereich 485 mm bis 1360 mm, die Höhen liegen nun im Rasterbereich 1610 mm bis 2735 mm. Das häufigste Maß für Innentüren beträgt 860 mm × 1985 mm.
In den USA werden Türen im Raster von 2 Zoll produziert. Bei einer Höhe von 78" (1981 mm) oder 80" (2032 mm) liegen handelsübliche Breiten bei 18" (472 mm), 24" (610 mm), 26" (660 mm), 28" (711 mm), 30" (762 mm) und 36" (914 mm). Das häufigste Maß für einflügelige gefälzte Innentüren beträgt 30 × 80 Zoll (762 mm × 2032 mm).
Rohbaumaße der vorzusehenden Wandöffnungen sind in der DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau – geregelt. Siehe auch die Normen DIN 4172 und DIN 18100, die sich mit den traditionell im Mauerwerksbau verwendeten Baurichtmaßen befassen.