Technische Regel für Gasinstallationen

Die Technische Regel für Gasinstallationen (kurz: TRGI) ist als DVGW-Arbeitsblatt G 600 eine wichtige Vorschrift für das Fachhandwerk. Die TRGI regelt, wie Gasanlagen geplant, ausgeführt, gewartet und instand gehalten werden müssen. Betroffen sind alle Gasanlagen. Bestehende Anlagen fallen unter Umständen unter den „Bestandsschutz“ (z. B. Regelungen für die Nachrüstung einer TAE). Herausgeber ist die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Aktuell ist die TRGI 2021.

Inhalt

Geltungsbereich und Allgemeines

Die Technischen Regeln für Gas-Installationen beziehen sich auf Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung für Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken, die mit Gasen der 1., 2. und 4. Gasfamilie und mit Drücken bis 100 mbar (Niederdruck) bzw. über 100 mbar bis 1 bar (Mitteldruck) betrieben werden. Für Gase der 3. Gasfamilie (Flüssiggas) gelten nicht die TRGI, sondern die TRF (Technische Regeln Flüssiggas).

Die TRGI beginnt hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und endet mit der Ausmündung der Abgasführung ins Freie.

Der Betreiber von Gasanlagen muss im Rahmen einer allg. Verkehrssicherungspflicht (Schutzfunktion des Staates) seine Anlage betriebssicher installieren und instand halten. Dies ist i. A. erfüllt, wenn er die anerkannten Regeln der Technik beachtet (Generalklausel), die der DVGW mit den TRGI erstellt. Wendet der Betreiber die TRGI nicht an, ist er selbst für die Verkehrssicherheit verantwortlich und muss im Schadensfall mit dem gleichen Sachverstand den Nachweis führen, die der DVGW in Vorleistung mit den Regeln erbrachte.

Begriffe

U. a. Druck, Dichte, Wärmewert, Wobbeindex, …

Leitungsanlage

Gaszähler, Gasströmungswächter, Druckregler, Gebäudeeinführung, Korrosionsschutz, TAE …

Abgasführung von Gasfeuerstätten

Einteilung der Gasgeräte:

Prüfung von Leitungsanlagen

Gasleitungen sind je nach Baufortschritt (Rohbauphase, Fertigstellung, Reparaturen) zu prüfen.

Einzelnachweise

  1. ↑ Verkehrssicherheitspflicht in Häusern. (Memento des Originals vom 4. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. ↑ Rechtliches zur Selbstverwaltung versus staatlicher Vorgaben (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 140 kB)