Die Tagesgruppe zur Erziehungshilfe(§32 SGB VIII) ist in Deutschland eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und gehört zu den Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII). Konzeptionell ist sie zwischen Sozialer Gruppenarbeit und Heimerziehung (aus der sie hervorgegangen ist) angesiedelt. Sie wird als teilstationäre Hilfe bezeichnet. Die Tagesgruppe ist in der Regel dann das geeignetste Hilfeangebot, wenn der erzieherische Bedarf mit ambulanten Hilfen (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe) nicht mehr abgedeckt werden kann, und mit ihrer Installation eine Heimunterbringung vermieden wird.
Kinder und Jugendliche, die in einer Tagesgruppe betreut werden, wohnen weiterhin bei ihren Eltern. Sie besuchen ihre normalen Schulen und verbringen auch ihre Wochenenden in der Familie. Die pädagogische Betreuungszeit beginnt mit dem Schulschluss und endet am Abend (oft 18:00 Uhr). Um diese Anforderungen zu erfüllen, sollen Tagesgruppen wohnfeldbezogen sein und sind meist von den Kindern gut erreichbar.
Die Gruppen sind in der Regel gemischtgeschlechtlich und in ihrer Altersstruktur heterogen. Die höchste Altersstufe, die in Tagesgruppen betreut wird, ist die der 13- bis 17-Jährigen. Die Gruppengrößen liegen bei 6–12 Kindern.
Soziales Lernen in der Gruppe, Überwindung von oft stark delinquenten Verhaltensproblemen und/oder familiären Missständen sowie die schulische Förderung stehen im Vordergrund dieser Jugendhilfeleistungen. Dabei spielt die intensive familientherapeutische Elternarbeit von Anfang an eine große Rolle.
In der Praxis sind verschiedene Konzeptionen anzutreffen, die mehr oder weniger stark von diesem Grundtypus abweichen. So ist es zum Beispiel im ländlichen Raum oft nicht möglich wohnfeldbezogen zu arbeiten. Hier wird zum Teil mit Fahrdiensten gearbeitet. Auch existieren Tagesgruppen, die in Kooperation mit einer Schule eine Ganztagsbetreuung anbieten – vor allem für Schulverweigerer.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts nahm der Bedarf an einer Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen zu, so dass an vielen Orten Horte eröffnet wurden. Diese nur wenige Stunden umfassende Betreuung wurde bald durch die Tagesheime ergänzt. Als eine Pionierin im Aufbau und in der professionellen Verstetigung dieses Bereichs kann Anna von Gierke angesehen werden. Die für die Tagesgruppen drei essentiellen ‚Arbeitsbereiche‘, Schule – Elternhaus – Gruppe, sind im ‚Tagesheim‘ bereits konzeptionell von ihr angelegt worden.
Folgende Konzepte und erneuten Gehversuche im Bereich der teilstationären Begleitung von Kindern und Jugendlichen wurden nach Ende des Zweiten Weltkriegs unternommen:
Die Ende der 1960er Jahre proklamierte Heimkampagne fiel zeitlich in etwa mit der verstärkten Gründung von Tagesgruppen zusammen. Karl Späth sieht hier aber keinen direkten Zusammenhang mit der Entstehung der neuen Tagesgruppen. Vielmehr beklagt er zum einen die mangelnde Dokumentation der Gründungsjahre dieser Gruppen, zum anderen, dass in „[…] der Entstehung und Weiterentwicklung der Tagesgruppenarbeit, die im Rahmen der Heimerziehung entstanden ist, pädagogische Standards und Problemlösungskonzepte wieder neu „erfunden“ und erarbeitet [...]“ wurden. Dennoch finden sich nach Einschätzung Karl Späths viele Beispiele für eine Umwandlung von Heimen in Tagesgruppen:
Erste Vernetzungen der Tagesgruppenmitarbeiter gab es bereits ab Ende der 70er Jahre. Eine weitere Professionalisierung erfuhren sie durch die Anfang April 1982 von der ‚Internationalen Gesellschaft für Heimerziehung‘ (IGfH) in Münster abgehaltene bundesweite Fachtagung für Tagesgruppenmitarbeiter. Seither finden diese Tagungen regelmäßig zu unterschiedlichen Gesichtspunkten der Tagesgruppenarbeit statt.
Erst mit der Einführung des KJHG 1990/1991 wurde die Tagesgruppe in § 32 als eine anerkannte Hilfeform rechtlich verankert. Das seit 1961 30 Jahre lang gültige Jugendwohlfahrtsgesetz kannte auch in seiner letzten Fassung diese Hilfeform nicht. Durch die Kombination mit dem aus § 1666a BGB abzuleitenden Gebot, ambulante Hilfen der Heimunterbringung vorzuziehen, erhielt die Entwicklung und Inanspruchnahme der Tagesgruppen durch die Sozialen Dienste einen Vorschub. Für die neuen Bundesländer galt gemäß dem deutsch-deutschen Einigungsvertrag zwar ab Oktober 1990 das SGB VIII, aber erst ab 1994 die Tagesgruppe als rechtliche Soll-Leistung.
16 Jahre nach Inkrafttreten des SGB VIII, sowie mit aktuellen Fallzahlen aus 2013, zeigt das Statistische Bundesamt folgende gesamtdeutschen Sachverhalte im Zusammenhang mit den Tagesgruppen auf:
Weitere quantitative Aufschlüsselungen zur Hilfeform Tagesgruppe finden sich in den folgenden Publikationen des Statistischen Bundesamts: