Als Tarnfirma wird eine Firma bezeichnet, deren Aktivitäten nur vorgeschoben sind, sodass auch illegale Aktivitäten verdeckt werden. In Zusammenhang mit der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeit und dem Bereich der Steuerhinterziehung spricht man hingegen von Briefkastenfirmen. Rechtsunwirksam entstandene Firmen nennt man Scheinunternehmen.
Zur Tarnung eingerichtete Firmen von Personen, Gruppen oder Organisationen (Geheim- und Nachrichtendiensten, Militär und Regierungen) dienen der Verschleierung und Finanzierung von nachrichtendienstlichen Operationen und den verdeckten Ermittlungen im Bereich der Schwerst-, Banden- und organisierten Kriminalität. Häufig werden jedoch auch existierende Firmen genutzt, um über deren reguläre Aktivitäten nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu gewinnen oder Personal anzuwerben.
Von deutschen Diensten in Deutschland eingerichtete Firmen zahlen offiziell Steuern und Sozialabgaben, um die wahre Identität der als Personal eingesetzten Beamten zu tarnen und Informanten zu entlohnen. Die für eine Gründung zuständigen Institutionen oder Kammern werden über den „beabsichtigten nachrichtendienstlichen Zweck“ natürlich nicht in Kenntnis gesetzt, wie die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner mitteilte. Das Kapital für Gründung und Betrieb des Bundesamtes für den Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) werde aus deren jeweiligen Haushalten zur Verfügung gestellt, wohingegen Tarnfirmen des MAD gar „keinen Kapitaleinsatz“ benötigten.