Als Techniker werden häufig Berufsgruppen oder Personen bezeichnet, die in technischen Arbeitsgebieten tätig sind.
Der Techniker ist in Deutschland und der Schweiz auch eine Berufsbezeichnung.
Um die geschützte Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Techniker führen zu dürfen, muss eine entsprechende Aufstiegsweiterbildung an einer Fachschule für Technik absolviert und das abschließende staatliche Examen bestanden worden sein. Die meisten Technikerschulen sind staatliche Fachschulen, jedoch gibt es auch private Organisationen, welche diese Weiterbildung anbieten.
In der DDR wurde Ende der 80er Jahre ergänzend zur Ingenieurausbildung die Ausbildung zum Techniker wieder eingeführt. Diese qualifizierende Ausbildung betrug nach dem vorherigen erfolgreichen Abschluss einer verwandten Berufsausbildung 2 Jahre und war mit der in der BRD vergleichbar.
In der Schweiz ist der Titel Diplomierter Techniker/in HF bzw. Diplomierter Techniker/in TS eine geschützte Berufsbezeichnung. Dieser Titel wird erst nach erfolgreichem Ablegen des Qualifikationsverfahrens zum Techniker TS/HF erlangt. Die Abschlussqualifikation umfasst u. a. die Diplomarbeit (analog der Projektarbeit eines deutschen Staatlich geprüften Technikers).
Die Änderung von TS (Technikerschule) zu HF (höhere Fachschule) erfolgte 2005. Dipl. Techniker TS dürfen den Titel Dipl. Techniker HF führen, die Titel sind also gleichwertig.
Die Ausbildung umfasst eine Gesamtstundenzahl von mindestens 3600 bzw. 5400 Lernstunden (davon ca. 2000 Unterrichtsstunden), wobei bei berufsbegleitenden Ausbildungen die Berufstätigkeit mit 720 bzw. 1080 Stunden angerechnet werden kann. Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufslehre in der gewählten Techniker-Fachrichtung, jedoch sind beim Nachweis entsprechender Qualifikationen auch Ausnahmen möglich.
Die Studiengänge haben berufsbegleitend 5, 6 oder 7 Semester oder Vollzeit 4 Semester.
In der Schweiz gab es vor dem neuen Rahmenlehrplan sehr viele verschiedene Fachrichtungen des Technikers, z. B.:
Ebenfalls Techniker, aber in vielen Punkten besonders:
Eine vollständige Übersicht wird vom SBFI herausgegeben. Die alt-rechtlichen Rahmenlehrpläne sind weiterhin anerkannt und die entsprechenden Ausbildungen werden weiterhin angeboten.
Mit der Umwandlung der Technikerschulen zu höheren Fachschulen für Technik wurde ein Rahmenlehrplan für den dipl. Techniker HF verfasst, welche Namen und Inhalte der Fachrichtungen stärker reglementiert.
Daneben gibt es noch verwandte Ausbildungen, die aber auf einem anderen Rahmenlehrplan basieren:
Nach Abschluss der Technikerschule können unter gewissen Voraussetzungen die (privat rechtlich) geschützten Titel Professional Bachelor ODEC und/oder Ing. EurEta beantragt werden.
Offiziell wird vom BBT für die Übersetzung ins Englische „College of Professional Education and Training PET Degree in <Field of Study>“ empfohlen.
Von höheren Fachschulen werden Nachdiplom-Studiengänge angeboten.
Techniker können sich „sur dossier“ an Fachhochschulen bewerben.
In der Sowjetunion bekam man den Titel Dipl.-Techniker erst nach dem erfolgreichen Abschluss eines knappen vierjährigen Besuchs einer staatlichen Fachschule (Technikum). Die Untertitel waren ganz unterschiedlich: Hydrotechniker, Elektrotechniker etc. Es handelt sich nicht um einen Ingenieur (Hochschulabschluss), sondern um einen Technikerabschluss.
In Österreich gibt es keinen eigenen Abschluss mit dieser Bezeichnung. Zwar gibt es zahlreiche Berufe, die auf -technikerIn lauten, aber jeder, der einen technischen Lehrberuf erlernt, egal, ob im dualen Weg Lehre/Berufsschule oder an einer Berufsbildenden mittleren Schule (vierjährig), ist formal gleichgestellt (Level 4 im EQR). Weiterbildungen sind für alle Bildungswege u. a. die Meisterprüfung, fachliche Spezialisierung oder – Matura vorausgesetzt – ein Ingenieursstudium (Universität oder Fachhochschule).
Die fünfjährige berufsbildende höhere Schule (meist eine Höhere Technische Lehranstalt) entspricht dem „short tertiary cycle“ (Level 5) des EQF und gilt somit als kurze postsekundäre Ausbildung. Nach 3 Jahren facheinschlägiger Praxis kann ein HTL-Absolvent bei einer Zertifizierungsstelle die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ beantragen, die im nationalen Qualifikationsrahmen auf Stufe 6 zusammen mit u. a. einem Bachelorgrad oder dem Meister eingestuft ist.
Der österreichische Ziviltechniker ist eine Bezeichnung für selbständig tätige Personen in ingenieurwissenschaftlichen Berufen, die erst nach einem Studium auf Master-Niveau erworben werden kann.
Außerhalb des deutschsprachigen Raums gibt es ähnliche Weiterbildungen und Abschlüsse. Gemeinsames Problem ist mangelnde (direkte) Vergleichbarkeit und folglich Anerkennung.
| Land | Nationaler Titel |
|---|---|
| Australien | Engineering Technologist |
| Belgien | Gegraduerde / Gradué |
| Dänemark | Videregående Tekniker Bygningskonstruktør |
| Deutschland | staatlich geprüfter Techniker
staatlich anerkannter Techniker Bachelor Professional in Technik |
| Finnland | Teknikko (Teknisk Ingeniör / Technician Engineer) |
| Kanada | Certified Engineering Technologist |
| Irland | Associate Engineer |
| Italien | Perito Industriale (dt. in Südtirol: dipl. Gewerbetechniker) |
| Luxemburg | Ingénieur-technicien |
| Neuseeland | Engineering Technologist |
| Norwegen | Fagtekniker |
| Schweden | Ingenjör / Högskoleingenjör |
| Schweiz | dipl. Techniker HF Technicien dipôlmée ES |
| Südafrika | Professional Engineering Technologist |
| United Kingdom | Incorporated Engineer |
| USA | Engineering Technologist |
Eine Verbesserung in Sachen Vergleichbarkeit soll der Kopenhagen-Prozess bringen und insbesondere der europäische Qualifikationsrahmen.
In den Vereinigten Staaten versteht man unter einem technician meist nicht einen Ingenieur mit Hochschulausbildung, sondern einen – oft auf dem Job angelernten – Facharbeiter.
Deutschland:
Schweiz: