
Terror (lateinisch terror „Schrecken“) bezeichnet das gezielte Auslösen von Angst und Schrecken durch Gewalttaten des Staates oder einer dominanten Gruppe, um ein politisches Ziel wie die Aufrechterhaltung der eigenen Herrschaft durchzusetzen. Die amerikanischen Politikwissenschaftler Alexander Dallin und George W. Breslauer definierten politischen Terror 1970 als „die willkürliche Anwendung von starkem Zwang gegen Individuen oder Gruppen durch die politischen Machtorgane, die glaubhafte Gefahr einer solchen Anwendung oder die willkürliche Ausrottung solcher Individuen oder Gruppen“. Der Begriff kam Ende des 18. Jahrhunderts im Zusammenhang der Französischen Revolution auf. Terror gilt als Kennzeichen totalitärer Staaten wie des Stalinismus und des Nationalsozialismus.
Der Soziologe Peter Waldmann formulierte 2005 eine Unterscheidung zwischen Terror und Terrorismus: Unter Terrorismus werden demnach „planmäßig vorbereitete, schockierende Gewaltanschläge gegen eine politische Ordnung aus dem Untergrund“ verstanden, die sich „von unten“ (bottom-up) gegen einen übermächtigen Gegner richten, beispielsweise den Staat oder eine Besatzungsmacht. Terror funktioniere dagegen top-down, das heißt „von oben“: Mächtige (in der Regel staatliche) Akteure würden dabei gewaltsam gegen eine Bevölkerung vorgehen. Diese Unterscheidung fand in den Sozialwissenschaften Verbreitung.
Terror war ursprünglich bei den alten Vordenkern der Aufklärung eine dem Staat zugeschriebene legitime Aktion. Für Thomas Hobbes war der „Schrecken gesetzlicher Bestrafung“ (terror of legal punishment) eine notwendige Voraussetzung eines Staatswesens, dem auf der anderen Seite „der Schrecken der Macht“ (the terror of some power) entsprach.
Am Vorabend der Französischen Revolution (1789) empörten sich die Aufklärer und warfen der Monarchie vor, ein terroristisches Schreckensregiment (par la terreur) zu sein. Auch Voltaire bezeichnet 1769 die staatlich inszenierte öffentliche Folterpraxis vor Hinrichtungen mit Rädern und Zerreißen bei lebendigem Leibe als „Terrorapparat“ (appareil de terreur). Allerdings waren die französischen Revolutionäre es selbst, die ab 1793 mit Robespierre den Terror als staatliches Machtmittel ausriefen und ihn in der als „Terrorherrschaft“ bekannten Periode ideologisch begründeten.
In einem „Tugendstaat“ seien „das Volk durch Vernunft zu leiten und die Feinde des Volkes durch terreur zu beherrschen“, so Robespierre am 5. Februar 1794 vor dem Konvent: „Terror ist nichts anderes als rasche, strenge und unbeugsame Gerechtigkeit. Er ist eine Offenbarung der Tugend. Der Terror ist nicht ein besonderes Prinzip der Demokratie, sondern er ergibt sich aus ihren Grundsätzen, welche dem Vaterland als dringendste Sorge am Herzen liegen müssen.“ Dem Exekutivorgan dieses Staatsterrors, dem Pariser Revolutionstribunal, fiel Robespierre noch im selben Jahr schließlich selbst zum Opfer.
Nach der Oktoberrevolution erließ der Rat der Volkskommissare Sowjetrusslands unter Lenin am 5. September 1918 das Edikt Über den Roten Terror: Die Tscheka, der Geheimdienst der Bolschewiki, sollte verstärkt und alle Klassenfeinde in Konzentrationslager gesperrt oder sonst wie unschädlich gemacht werden. Während der Herrschaft Stalins steigerte sich der Terror als Herrschaftsinstrument in der Sowjetunion bis hin zum Großen Terror der Jahre 1936 bis 1938, als durch Schauprozesse und verschiedene Aktionen des NKWD bestimmte Bevölkerungsgruppen zu Hunderttausenden verfolgt, in die Lager des Gulag deportiert und ermordet wurde.
Ein zentrales Herrschaftsmittel war der Terror auch im nationalsozialistischen Deutschland. In den Anfangsjahren richtete er sich zunächst gegen echte oder vermeintliche Gegner des Regimes, die zunächst in „wilden“ Konzentrationslagern, die ab 1934 nach dem Vorbild des KZ Dachau vereinheitlicht und der SS unterstellt wurden, gefangen gehalten, gequält und ermordet wurden. Betroffen waren Kommunisten, Sozialdemokraten, sogenannte Asoziale, Behinderte und Zeugen Jehovas. Nicht zuletzt Juden waren unter den Opfern, die seit den Novemberpogromen 1938 zunehmend in den Fokus des NS-Terrors gerieten: Durch KZ-Haft sollten sie zur Auswanderung gebracht werden. Nachdem das Regime den Zweiten Weltkrieg begonnen hatte und immer mehr Juden unter seine Herrschaft gerieten, steigerte sich der Rassenterror der Nationalsozialisten über Deportationen in die Ghettos Osteuropas in den Holocaust, die systematische Ermordung von insgesamt sechs Millionen Juden. Auch eine sechsstellige Zahl von Sinti und Roma fielen dem nationalsozialistischen Terror zum Opfer.
Terror gilt als ein typisches Herrschaftsinstrument totalitärer Staaten. Hannah Arendt schreibt 1951 in ihrem Werk: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, er sei kein zeitlich befristetes Mittel zur Unterdrückung der Opposition, sondern nachgerade das Wesen totaler Herrschaft, die darauf abziele, die menschliche Natur selbst zu verändern:
„Die Lager dienen nicht nur der Ausrottung und Erniedrigung der Individuen, sondern auch dem ungeheuerlichen Experiment, unter wissenschaftlichen Bedingungen Spontaneität als menschliche Verhaltensweise abzuschaffen und Menschen in ein Ding zu verwandeln, das unter gleichen Bedingungen sich immer gleich verhalten wird.“
Der Begriff Terror findet sich heute in zahlreichen Wortzusammensetzungen (z. B. Telefonterror, Psychoterror) auch in der Umgangssprache wieder, wo er häufig für aggressive Umgangsformen, wie Mobbing, systematische Erzeugung von Angstgefühlen oder extreme Belästigung wie Stalking steht.
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