Thomas Lobinger

Thomas Lobinger (* 24. Juni 1966 in München) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Laufbahn

Thomas Lobinger legte 1985 sein Abitur am Viscardi-Gymnasium Fürstenfeldbruck ab und leistete anschließend Zivildienst. Ab 1987 studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und der Freien Universität Berlin, ab 1991 gefördert durch die Studienstiftung des Deutschen Volkes. Nach Ablegung der Ersten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1992 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Eduard Picker an der Universität Tübingen. Picker selbst ist Schüler von Werner Flume, zu dessen Schule auch Thomas Lobinger gezählt werden kann.

Nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Tübingen legte er 1996 die Zweite juristische Staatsprüfung in Stuttgart ab. 1999 wurde er unter Betreuung von Eduard Picker zum Dr. iur. promoviert. Für seine Dissertation Rechtsgeschäftliche Verpflichtung und autonome Bindung erhielt er im Jahr 2000 den Walter-Witzenmann-Preis der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. 2003 habilitierte er sich bei Picker mit der Habilitationsschrift Die Grenzen rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten und erhielt die venia legendi für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht, Europäisches Privatrecht sowie Neuere Privatrechtsgeschichte. Nach Lehrstuhlvertretungen in Heidelberg und Bonn erhielt er zum Wintersemester 2004/2005 eine C3-Professur für Bürgerliches Recht an der Universität Heidelberg, an der er seit 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht (W3) ist. Rufe an die Universität Osnabrück und an die Freie Universität Berlin lehnte er ab. Seit dem Sommersemester 2007 ist er ständiger Gastprofessor an der Andrássy Universität Budapest.

Lobinger ist Fakultätsbeauftragter für die Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Am 14. Januar 2014 erhielt er den Ars-legendi-Fakultätenpreis für Rechtswissenschaften für sein Engagement in der Lehre und der Examensvorbereitung. Von 2016 bis 2018 war er Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg, von 2018 bis 2022 Prodekan. Er ist Sprecher des Senats der Universität Heidelberg.

Lobinger ist verheiratet und Vater von drei Kindern.

Bei Lobinger habilitierten sich Felix Hartmann und Jan Felix Hoffmann.

Mitgliedschaften

Forschung

Forschungsschwerpunkte legt Thomas Lobinger auf Fragen des Bürgerlichen Vermögensrechts (Bücher 1–3 des BGB) unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklungen, des Arbeitsrechts – insbesondere Fragen der Arbeitsverfassung –, sowie des Handelsrechts in seinen Bezügen zum allgemeinen Zivilrecht.

Publikationen (Auswahl)

Monographien

Kommentierung

Beiträge

Herausgeberschaften

Vollständiges Publikationsverzeichnis

Einzelnachweise

  1. ↑ Thomas Lobinger erhält Ars-legendi-Fakultätenpreis für Rechtswissenschaften Pressemitteilung der Universität Heidelberg vom 27. Januar 2014
  2. ↑ Zur Person. Universität Heidelberg, abgerufen am 6. Januar 2025.
  3. ↑ Abgeschlossene Habilitationsprojekte am Lehrstuhl. Abgerufen am 6. Januar 2025.
  4. ↑ Vollständiges Publikationsverzeichnis. In: Universität Heidelberg. Abgerufen am 24. Januar 2025.