Der Handelskrieg ist im Wortsinn die Unterbrechung der Handelswege durch militärische Mittel, um einen Gegner wirtschaftlich zu schwächen.
Im übertragenen Sinn wird der Begriff heute auch für einen nur mit ökonomischen Mitteln geführten eskalierten Handelsstreit zwischen Staaten verwendet (Wirtschaftskrieg).
Gewaltsame Handelskriege können in Form von Unterbrechungen von Handelswegen zu Land, zur See und/oder in der Luft stattfinden, z. B. durch gewaltsame Landblockaden beim Landkrieg, Seeblockaden beim Seekrieg oder Luftblockaden beim Luftkrieg. Dadurch wird entweder global die Wirtschaft geschwächt, indem keine Gewinne aus exportierten Gütern mehr erzielt werden können und/oder der Import von Waren unterbunden. Damit wird dann ein Mangel erzeugt, der die Binnenwirtschaft und in der Folge auch die militärischen Fähigkeiten schwächt. Es können auch selektive Blockaden nur für bestimmte strategisch wichtige Waren vorgenommen werden. Das Ziel kann aber auch sein, die für den Gegner bestimmten Güter in den eigenen Besitz zu bringen, um damit die eigenen Kräfte materiell zu stärken, wenn etwa Handelsschiffe mit Konterbande als Prise aufgebracht werden.
Durch einen militärischen Handelskriegs steigt das Ausfallrisiko für die Handelspartner, was in der Regel mit einer Verteuerung der Waren verbunden ist und unter Umständen Handelspartner gänzlich abschrecken kann. Um mögliche finanzielle Verluste abzuwenden, gibt es im Vertragsrecht im Rahmen der höheren Gewalt "Force Majeure-Klauseln", die einen gegenseitigen Rücktritt ermöglichen.
Der Begriff wird heute übertreibend oft auch für einen nur mit ökonomischen Mitteln ausgetragenen Handelsstreit verwendet, bei dem repressive Außenhandelsinstrumente oder Handelshemmnisse eingesetzt werden.

