Die Gruppe Totus Tuus (lateinisch „ganz dein“; auch „Totus Tuus Neuevangelisierung“) entstand aus Mitgliedern von Gebetskreisen, die sich ab 1994 durch Pilgerfahrten nach Međugorje bildeten, welche vom Ehepaar Leon und Birgit Dolenec initiiert wurden. Der in mehreren Ländern tätigen Gruppe gehörten 2021 weltweit nach eigenen Angaben 135 Personen an. Zivilrechtlich ist die Gemeinschaft ein eingetragener Verein mit dem Charakter eines Fördervereins. Seit 2004 war Totus Tuus kirchenrechtlich als „private Vereinigung von Gläubigen diözesanen Rechts“ durch das Bistum Münster für die römisch-katholische Kirche anerkannt. Im November 2021 entzog Bischof Felix Genn der Vereinigung die kirchliche Anerkennung. Die Auflösung wurde 2022 vom Vatikan bestätigt.
Die selbst gestellte Aufgabe der Gruppe war die Neuevangelisierung. Schwerpunkt der Evangelisationsarbeit war hierbei die Organisation von Wallfahrten nach Medjugorje, die Gemeindemission und Firmlingsarbeit sowie die Jugendarbeit.
Die Gruppe organisierte jährlich mehrere Fahrten in den herzegowinischen Wallfahrtsort Medjugorje. Dort soll seit dem Jahr 1981 einigen Menschen, „Sehern“, die Gottesmutter Maria erscheinen, um alle Menschen auf der Welt zum Beten, Glauben und zum Frieden aufzurufen.
Auf Einladung wirkte die Gruppe in Gemeinden mit. Konkret wurden Firmunterricht und -wochenenden, sogenannte Gemeindemissionen sowie Gebetsabende oder -treffen angeboten. Für Jugendliche wurden an Wochenenden monatlich mehrere Treffen veranstaltet. Zudem fanden Kinderfreizeiten für Mädchen und Jungen statt.
Geprägt durch eine marianische und charismatische Spiritualität wollte die Bewegung nach eigenen Angaben auf die Nöte unserer Zeit Antwort geben. Totus tuus bedeutet übersetzt „ganz dein / ganz der Deine“. Wie der Wahlspruch von Papst Johannes Paul II. bezog sich der Name der Gruppe auf Louis-Marie Grignion de Montfort, der eine Spiritualität der vollkommene Hingabe an Jesus durch Maria lehrte. Wie diese Hingabe sich konkretisierte, blieb unklar. Aussteiger und der ehemalige geistliche Beirat der Gruppe kritisieren das Einfordern von „blindem Gehorsam“ und die Beeinträchtigung der freien Entwicklung.
Im Jahr 2018 unterstützte die Gruppe das Mission Manifest.
Seit 2017 untersuchte das Bistum Münster die Gemeinschaft im Rahmen einer bischöflichen Visitation, da ehemalige Mitglieder der Gemeinschaft sektenartige Strukturen und geistlichen Missbrauch vorwerfen. Als Visitatoren beauftragte Bischof Felix Genn seinen stellvertretenden Generalvikar Jochen Reidegeld und die Ordensschwester Birgitte Herrmann von den Mauritzer Franziskanerinnen. „Konkreter Untersuchungsgegenstand“ sollte dabei das „autoritäre Verhalten des Leitungsgremiums gegen Mitglieder der Gemeinschaft“ sein. Auf Anregung der Visitatoren bekam die Gemeinschaft im Bistum Münster 2020 eine Übergangsleitung, die aus drei Mitgliedern der bisherigen Leitung bestand, die der Münsteraner Bischof Felix Genn benannte. Drei weitere Leitungsmitglieder wurden von den Mitgliedern der Gemeinschaft gewählt; sie gehörten nicht der vorigen Leitung an. Zwei weitere berief Bischof Genn. Das Leitungsteam wurde von Pfarrer Martin Sinnhuber begleitet.
Die katholische Kirche löste Totus Tuus zum 4. November 2021 auf; als zuständiger Vertreter unterzeichnete Bischof Genn ein Dekret, in dem er deutlich machte, dass Totus Tuus keine nach dem Kirchenrecht anerkannte kirchliche Vereinigung mehr ist. Als Begründung nannte er die fehlende Bereitschaft und Fähigkeit der Verantwortlichen, die bei der Visitation erkannten schwerwiegenden Mängel im geistlichen Umgang mit Mitgliedern der Gemeinschaft einzusehen und abzustellen. Als Mangel wurde erkannt, dass Leitung und geistliche Begleitung in der Gemeinschaft nicht voneinander getrennt gewesen seien. Bischof Genn: „Durch einen personenfixierten und unreflektierten Leitungsstil wurde ein Klima begünstigt, das Spiritualität quantifiziert, Kritik zum Ausweis mangelnder geistlicher Reife erklärt und ein geschlossenes Elitedenken befördert hat. […] Aufgrund der Visitationsergebnisse und nach eingehender Beratung bin ich zu der Einschätzung gelangt: es kam in der Gemeinschaft Totus Tuus wiederholt zu Handlungen und Kommunikationsverhalten, die wir heute unter den Begriff geistlicher Missbrauch fassen. Die Gemeinschaft hat Strukturen und Verhaltensweisen entwickelt, die ein solches Handeln ermöglicht und gefördert haben.“ Hinweise auf Straftaten oder sonstiges rechtliches Fehlverhalten wurden nicht gefunden.
Das Bistum untersagte, dass die Vereinigung Totus Tuus sich nach c. 300 CIC als katholische Vereinigung bezeichnen und den Namensbestandteil „katholisch“ in ihrem Vereinsnamen und in ihrem öffentlichen Auftreten weiter tragen darf. Mitarbeitern im pastoralen Dienst des Bistums untersagte es jegliche Mitgliedschaft und Mitwirkung, in welcher Form auch immer, in der Vereinigung Totus Tuus. Zudem untersagte es ausdrücklich jegliche Form von Veranstaltungen/Aktivitäten der Vereinigung Totus Tuus auf dem Gebiet und in Einrichtungen des Bistums Münster.
Bischof Genn betonte: „Im Bistum Münster gibt es auch bei geistlichem Missbrauch, worunter ein grenzverletzendes Verhalten im seelsorglichen Kontext und ein spiritueller Machtmissbrauch in kirchlichen Gemeinschaften zu verstehen ist, eine Haltung der Null-Toleranz.“
Zum Zeitpunkt der Auflösung im Bistum Münster hatte die Vereinigung nach diözesanen Angaben dort weniger als 20 Mitglieder, nachdem es zu Austritten gekommen war.
Das Bistum Essen bekräftigte, dass auch „seinen pastoralen Mitarbeitern die Mitwirkung in der Gemeinschaft“ verboten sei.
Die Gemeinschaft kündigte Rechtsmittel gegen die bischöfliche Entscheidung an. Weitere Stellungnahmen seitens der Gemeinschaft würden derzeit nicht erfolgen. Am 26. November 2021 wies Bischof Genn den Antrag von Totus Tuus auf Rücknahme des Auflösungsdekrets mit der Begründung ab, dass „eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen“ durch Totus Tuus schwer geschädigt worden sei, und die Gemeinschaft habe „sowohl einen schweren Schaden für die kirchliche Disziplin verursacht als auch ein Ärgernis für die Gläubigen dargestellt“.
Eine Beschwerde der Gemeinschaft gegen die Entscheidung des Bischofs von Münster wurde vom Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben der römischen Kurie mit einem Dekret vom 13. Juli 2022 in allen Punkten zurückgewiesen; das Dikasterium bestätigte, dass die Auflösung des Vereins den geltenden Rechtsvorschriften entsprochen habe und mit Blick auf den Schaden, der durch den Verein verursacht worden sei, eine geeignete Maßnahme gewesen sei. Ebenfalls seien die Aberkennung der Bezeichnung als katholischer Verein und das Verbot der Mitwirkung und Mitgliedschaft für Beschäftigte im pastoralen Dienst des Bistums rechtmäßig erfolgt. Gegen die Entscheidung des Dikasteriums können Rechtsmittel beim obersten Gericht der Kurie, der Apostolischen Signatur, eingelegt werden.
Im September 2026 wurde eine umfangreiche Studie veröffentlicht, die sich unter anderem mit Totus Tuus befasst. Sie geht auf die beiden Bistümer zurück, die Erfahrungen mit der Gemeinschaft gemacht hatten. In Osnabrück hatte die jahrzehntelange Auseinandersetzung mit der „Christusgemeinschaft“ für geistlichen Missbrauch sensibilisiert. Das Bistum ernannte deshalb 2019 eigene Ansprechpersonen und richtete 2020 eine Arbeitsgruppe ein, die den Auftrag hatte, eine wissenschaftliche Studie anzustoßen. Das Bistum Münster wollte den Missbrauch bei „Totus Tuus“ nach dem Verbot der Gemeinschaft fundiert aufarbeiten und schloss sich an. Die Deutsche Bischofskonferenz sah darin ein Pilotprojekt. So gaben vier Träger die Studie in Auftrag: die Bistümer Osnabrück und Münster, die Thuiner Franziskanerinnen und die Bischofskonferenz. Durchgeführt wurde sie ab 2023 an der Universität Münster, unabhängig von den Auftraggebern. Sie verfolgt zwei Ziele: die Vorgänge in beiden Gemeinschaften aufzuarbeiten und die noch junge Forschung zum geistlichen Missbrauch weiterzuführen. Grundlage sind vor allem Interviews mit Betroffenen und Verantwortlichen sowie Akten der Bistümer.
Auch die Studie stellt ein missbräuchliches „Regime“ fest, das sich auf das charismatische Leitungsehepaar und dessen Berufung auf die Botschaften Marias stützte (S. 360). Kennzeichnend waren ein massiver zeitlicher Zugriff auf das Leben der Mitglieder und eine Leistungsspiritualität nach dem Motto „Es ist nie genug“. Das hohe Gebets- und Einsatzpensum führte oft zu Überforderung, Erschöpfung und Zusammenbrüchen (S. 303–307, 364 f.). Die Leitung beanspruchte Hoheit über das Denken durch eine Flut von Impulsen und Ansprachen und griff bis in Berufs-, Partner- und Sexualitätsfragen ein (S. 362). Häufige Spiritualisierungen dienten dazu, Mitglieder herabzusetzen (S. 307–316, 364). Geistliche Begleitung und Beichte vermischten forum internum und externum (S. 320–323, 363 f.). Hinzu kamen ein Netz von „deployable agents“ und ein System wechselseitiger Beobachtung („Komplizenschaft“), das bei TTN noch stärker ausgeprägt war als in der Vergleichsgemeinschaft (S. 323–328, 362). Die Normierung war misogyn und setzte Frauen herab (S. 363). Für die Betroffenen benennt die Studie physische, psychische, soziale und spirituelle Folgen (S. 329–341, 365).
Dem Bistum Münster bescheinigt die Studie eine von großer Sympathie für Geistliche Gemeinschaften „verstellte“ Wahrnehmung. Frühe Bedenken wurden mit der „Weite des Katholischen“ stillgestellt, eine Beschwerde von 2010 wurde als „innergemeinschaftliche Querele“ abgetan, und es gab problematische personelle Verflechtungen und Rollenvermischungen. Erst massive Meldungen mehrerer Personen Jahre später führten zu konsequentem Handeln (S. 516–527, 567 f.). Das Leitungsehepaar weist die Vorwürfe umfassend zurück; seine Stellungnahmen sind in den Fußnoten dokumentiert (S. 115, 358 Anm. 1).