

Der Trabrennsport (Trabrennen), betrieben vom Trabrennfahrer, ist eine Variante des Pferderennsports. Es ist nur die Gangart Trab erlaubt. Der Trabrennsport nahm und nimmt auch erheblichen Einfluss auf die Pferdezucht. So verdankt der Traber seine Zucht vor allem den Erfordernissen der Rennbahn. Auch im Trabrennsport sind Pferdewetten zugelassen, und es werden hohe Preise vergeben, die mitunter zu negativen Begleiterscheinungen (Doping, Bestechung usw.) führen.
Der Trabrennsport ist vor allem in Europa und den USA weit verbreitet.
Trabrennen werden in Deutschland und Österreich mittlerweile nicht nur im Sulky gefahren, sondern auch vermehrt geritten. Im französischen Trabrennsport ist das Trabreiten (courses au trot monté) seit langem üblich.

Die Trabrennen sind auf die Distanzen 1.600 m, 1.760 m, 1.900 m, 2.100 m und 2.300 m ausgelegt und werden sowohl auf Sandbahnen (z. T. mit Kunststoffbeimengung), als auch auf Grasbahnen absolviert.
In dieser werden die zukünftigen Rennen ausgeschrieben, für die die Trainer ihre Pferde anmelden können. Als Daten werden angegeben: Renn-Nr., Dotierung Euro, Altersbegrenzung, Geldlimitierung Euro, Distanz.
Beispiele:
10, 1.200, 5–14, Freies Handikap 4.000 bis 8.000 die seit 1. Mai 2006 bei mind. 4 Starts keine 1.500 Euro gewannen, Auto 1760
11, 1.200, 5–14, die im Handikap eingestuft sind. Für je 300 Euro im Jahr 2006 gewonnen 20 m Zulage, Band 2100
7, 5.000, 3+, Int. bis 50.000 von 2.140 Meter, von 50.001 bis 150.000 von 2.160 Meter, ab 150.001 von 2.180 Meter.Racino Ouvertüre. 1. Lauf zum Racino Super – Cup. Startberechtigt sind nur Pferde, die sich seit 15. Februar 2006 entweder im österr. Besitz befinden oder seit 15. Februar 2006 im Magna Racino stationiert sind. Punktewertung: Sieger: 10 Punkte, 2. Platz: 6 Punkte, 3. Platz: 4 Punkte. 4. Platz: 3 Punkte, 5. Platz: 2 Punkte, jeder gestartete Teilnehmer 1 Punkt. 2.140, Band kF
Abkürzungen:
Europa: Die Europäische Traberunion (U.E.T.) regelt europaweit alle Grundsätze im Trabrennsport und Traberzucht. Sie werden in Englisch und Französisch verfasst und jährlich bei der Generalversammlung der U.E.T. aktualisiert.
Österreich: Alle Belange von Trabrennzucht und Trabrennsport in Österreich werden im Österreichischen Trabrenn-Reglement (ÖTR) festgesetzt.

Deutschland:
Berlin-Mariendorf, Berlin-Karlshorst, Dieburg, Dinslaken, Drensteinfurt, Gelsenkirchen, Hamburg-Bahrenfeld, Heiligendamm, Mönchengladbach, Mühldorf, München-Daglfing, Pfaffenhofen an der Ilm, Pfarrkirchen, Saarbrücken-Güdingen, Straubing.
Österreich:
A-Bahnen: Baden, Wien-Krieau, Magna Racino Ebreichsdorf
B-Bahnen: Altheim, Edelhof, Gröbming, Sankt Johann in Tirol, Wels
C-Bahnen: Admont, Bad Ischl, Feldkirchen, Kaprun, Kirchberg in Tirol, Kirchdorf in Tirol, Kitzbühel, Matrei, Mayrhofen, Mittersill, Saalfelden, St Johann in Tirol, St. Johann/Pongau, Tipschern, Westendorf, Wörgl, Zell an der Pram
In Österreich bestimmt die Zentrale für Traberzucht und -Rennen (Traberzentrale in Wien), ob eine Trabrennbahn eine A-Bahn, eine B-Bahn oder C-Bahn ist. Beispielsweise muss eine A-Bahn mindestens 1000 Meter lang sein und eine B-Bahn mindestens 800 Meter.
Pferde, die in Galopp verfallen (fachlich: „springen“, „anspringen“, „einspringen“), werden disqualifiziert. In Deutschland wird für den Fahrer dies als „Disqualifikation rot“ durchgesagt. Aber auch eine unreine Gangart wie Dreischlag (bei dem drei Beine zur selben Zeit in der Luft oder auf dem Boden sind) oder die Gangart Pass wird von der Rennleitung oder dem Zielrichter geahndet, in diesem Fall wird „Disqualifikation blau“ bekannt gegeben. Österreichisch heißt der Richterspruch „dis Galopp“ bzw. „dis unreine Gangart“.
Jeder Fahrer oder Reiter erhält eine Geldstrafe bei Verstoß gegen das Reglement. Beispielsweise für unkorrektes Fahren im Einlauf oder zu häufigen Gebrauch der Peitsche, Behinderung eines Konkurrenten, Verstoß gegen die Startvorschriften, vorschriftswidriges Erstatten einer Beschwerde, falsche Rennfarben usw. Auch Besitzer können Strafen erlangen, z. B. wegen Nichtbeibringens des Impfpasses.
Bei besonders groben Verstößen kann es sogar zu einem Fahrverbot (auf Zeit) kommen.
Vom Zielrichter wird entschieden, wie überlegen ein Pferd bzw. die ersten fünf Pferde gesiegt haben. Die Abstände werden folgendermaßen angegeben: Nase (N), Kurzer Kopf (kK), Kopf (K), Hals (H) und Länge (L). Früher gab es zusätzlich die Bezeichnung Weile, die mehr als 10 Längen entsprach. Wenn zwei oder mehr Pferde gleichzeitig die Ziellinie erreichen, spricht man von einem toten Rennen. Der Richterspruch enthält außerdem eine Bewertung (Überlegen, Leicht, Sicher, Kampf).
Das Alter eines Rennpferdes wird immer am 1. Januar eines Jahres um ein Jahr erhöht.
Abkürzungsbezeichnung der Pferde in den Rennzeitungen: Beispiel: 4 jähr. öst. br. St.

Die Gewinnsumme (=Startsumme) ergibt sich aus den von dem Pferd gewonnenen Beträgen.
Bei Stuten wird in Österreich ein Viertel der Gewinnsumme nicht auf die „Startsumme“ angerechnet. In Zuchtrennen werden in Österreich die Gewinne nur zur Hälfte auf die Startsumme angerechnet.
Die Kilometerzeit der Pferde hat sich durch gezielte Zuchten, besseres Training, nährstoffreichere Fütterung, bessere psychische Betreuung usw. immer mehr verbessert.
Eine Kilometerzeit von 1:20,2 bedeutet, dass das Pferd im Durchschnitt eine Minute und 20,2 Sekunden auf 1.000 Meter (1 km) gelaufen ist.
Der Züchter eines Pferdes bekommt das gesamte Leben des gezüchteten Pferdes einen bestimmten Prozentsatz der Gewinnsumme, wenn dieses in einem Rennen siegt oder platziert ist. Im Trabrennsport werden die ersten fünf einlaufenden Pferde platziert.
Die Ausrüstung eines Trabers besteht aus vielen Utensilien. Im Rennen werden zusätzlich Hilfsmittel wie Martingal, Gummiglocken oder Gamaschen benutzt, die zu mehr Trabsicherheit, Geschwindigkeit und Erhaltung der Gesundheit des Pferdes führen sollen.
Traber haben mitunter Spezialhufeisen aus Aluminium, die viel leichter sind als herkömmliche Hufeisen. Es gibt auch sehr viele Spezialhufeisen für Traber, um das Abfußen zu beschleunigen oder zu bremsen, um die Huf- und Gelenkstellung zu beeinflussen oder um Gewicht auf verschiedene Stellen zu legen, damit in der schnellen Bewegung der Schwung dort verstärkt wird. Beispiele: Pilzeisen, geschlossene Eisen, Keileisen usw.
Jeder Fahrer muss eine Fahrlizenz erwerben und jeder Reiter eine Reitlizenz. Dazu müssen Lehreinheiten besucht, Prüfungen abgelegt werden und bei der Fahrlizenz fünf Rennen absolviert werden, die besonders von der Rennleitung beachtet werden. Die Lizenz muss von Jahr zu Jahr erneut gelöst werden.
Als Adjustierung wird eine weiße Hose vorgeschrieben, ein farbiges Oberteil, ordentliches Schuhwerk, Handschuhe und ein Helm.
Der Trainer kann gleichzeitig der Fahrer/Reiter sein, muss aber nicht. Es kommt auch vor, dass Trainer Fahrer beauftragen, die mit einem bestimmten Pferd besonders gut zurechtkommen. Jedes Pferd muss von einem Trainerstall genannt werden, damit es starten darf.
Amateurfahrer sind zwar berechtigt, Rennen zu fahren, jedoch nicht gewerbsmäßig. Berufsfahrer müssen eine dreijährige Ausbildung zum Pferdewirt mit dem Schwerpunkt Trabrennen absolvieren.
Bis zu jedem Start eines Pferderennens werden Wetten angenommen. Beim in Deutschland üblichen Totalisatorverfahren wird die Quote eines Pferdes aus den gesamten Wetten auf dieses errechnet und steht daher erst beim Start des Rennens endgültig fest, während besonders im angloamerikanischen Raum Buchmacherwetten mit unveränderlichen Quoten üblich sind.
Außenseiter nennt man Pferde, die nach Ansicht der Rennleitung (die auch die Prognosen zu jedem Rennen abgibt) und des Publikums wenig Gewinnchancen haben. Da diese Pferde oft eine hohe Quote haben, bringen sie einen vergleichsweise hohen Gewinn, falls sie sich doch platzieren oder gewinnen.
Um das Tempo der Pferde während des Rennens zu forcieren, werden ihnen teilweise vor den Rennen „Stöpsel“ (Schaumstoffbällchen) in die Ohren gesteckt, die durch ein Band mit dem Sulkyfahrer verbunden sind. Werden diese Stöpsel aus den Ohren gezogen, z. B. beim Einfahren in die Zielgerade, soll die plötzliche Lärmwahrnehmung einen Adrenalinstoß verursachen und dadurch das Pferd veranlassen, seine Geschwindigkeit zu erhöhen. Diese Methode ist allerdings umstritten. Den gleichen Effekt haben auch „Hauben“. In Österreich ist das Herausziehen der Ohrstöpsel ab 100 m vor den Tribünen aus Tierschutzgründen verboten. In Deutschland darf ab der Zielgeraden (Marke!) weder eine Ohrenkappe noch die Stöpsel gezogen werden.
Um das „Einspringen“ der Pferde zu verhindern, wird ein Overcheck verwendet.