Treuga Henrici

Die Treuga Henrici (auch: Treuga Heinrici) ist ein Reichs-Landfriede Heinrichs (VII.) aus dem Juli 1224. Seine Bestimmungen sind weitgehend mit dem Landfrieden von 1221 identisch. Sein zentraler Regelungsgehalt besteht in der Anordnung eines zeitlich unbeschränkten Friedens für bestimmte Personen, darunter Geistliche, Frauen und Bauern, sowie für bestimmte Stätten, insbesondere für Kirchen, Äcker und Dörfer sowie für alle Straßen. In dem Frieden wird außerdem die Bestrafung von Zauberern, Hexenmeistern und Häretikern nach Ermessen der Urteiler angeordnet.

In der Forschung war, und ist teilweise noch, umstritten, ob es sich um einen Reichs- oder nicht doch einen Provinziallandfrieden handelt. Letztere These wurde von Karl August Eckhardt vertreten, hat sich aber nicht durchgesetzt.

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