Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Basisdaten
Titel:Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Abkürzung: UVPG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 2129-20
Ursprüngliche Fassung vom: 12. Februar 1990
(BGBl. I S. 205)
Inkrafttreten am: 21. Februar 1990
bzw. 1. August 1990
Neubekanntmachung vom: 28. März 2021
(BGBl. I S. 540)
Letzte Neufassung vom: 4. März 2021
(BGBl. I S. 540)
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 30. September 2026
(BGBl. 2026 I Nr. 286 vom 5. Oktober 2026)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
6. Oktober 2026
(Art. 7 G vom 30. September 2026)
GESTA: P008
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist ein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die Prüfung der Umweltverträglichkeit bei Vorhaben, die aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können.

Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen,

Das Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der europarechtlichen Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in deutsches Recht:

Literatur