| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Umwandlungsgesetz |
| Früherer Titel: | Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften |
| Abkürzung: | UmwG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Gesellschaftsrecht |
| Fundstellennachweis: | 4120-9-2 |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 12. November 1956 (BGBl. I S. 844) |
| Inkrafttreten am: | 1. Januar 1957 |
| Letzte Neufassung vom: | 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210, ber. 1995 I S. 428) |
| Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. Januar 1995 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 17 G vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323 vom 29. Oktober 2024) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
30. Oktober 2024 (Art. 74 G vom 29. Oktober 2024) |
| GESTA: | C199 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt die Umwandlung von Rechtsträgern, die ihren Sitz in Deutschland haben. Insbesondere die Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragungen von gesellschafts-, vereins- oder genossenschaftsrechtlich organisierten Rechtsträgern ist Gegenstand des Umwandlungsgesetzes.
Das Umwandlungsgesetz gehört zu den umfangreicheren Rechtsvorschriften des deutschen Rechts und ist Teil des Gesellschaftsrechts.
Grundsätzlich obliegt die Entscheidung, in welcher rechtlichen Struktur ein Unternehmen geführt werden soll, den Eigentümern, die aus der Vielzahl der vom Gesetzgeber angebotenen Organisationsformen wählen können. Diese Wahlfreiheit besteht indes nicht nur bei der Gründung des Unternehmens, sondern fortlaufend. Es kann z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt werden. Den rechtlichen Rahmen dafür bietet das Umwandlungsgesetz. Die Vorschriften des UmwG sind dabei in weiten Teilen zwingend zu beachten.
Häufig sind steuerliche Gründe für die Gesellschafter die maßgeblichen Gründe für eine Umwandlung der Gesellschaft; häufig sind diese Gründe sogar vorrangig gegenüber den sonstigen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Folgen (insbesondere solche im Vertretungsrecht, im Haftungsrecht und im Arbeitsrecht). Die Umwandlung selbst ist ebenfalls steuerlich relevant. Maßgeblich hierzu ist das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG).
Die acht Bücher unterteilen sich teilweise in mehrere Teile:
Das Umwandlungsgesetz enthält vier Strafvorschriften, sodass es Teil des Nebenstrafrechts ist: