Umwandlungsgesetz

Basisdaten
Titel:Umwandlungsgesetz
Früherer Titel: Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften
Abkürzung: UmwG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gesellschaftsrecht
Fundstellennachweis: 4120-9-2
Ursprüngliche Fassung vom: 12. November 1956
(BGBl. I S. 844)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1957
Letzte Neufassung vom: 28. Oktober 1994
(BGBl. I S. 3210,
ber. 1995 I S. 428)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 1995
Letzte Änderung durch: Art. 17 G vom 23. Oktober 2024
(BGBl. I Nr. 323 vom 29. Oktober 2024)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
30. Oktober 2024
(Art. 74 G vom 29. Oktober 2024)
GESTA: C199
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt die Umwandlung von Rechtsträgern, die ihren Sitz in Deutschland haben. Insbesondere die Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragungen von gesellschafts-, vereins- oder genossenschaftsrechtlich organisierten Rechtsträgern ist Gegenstand des Umwandlungsgesetzes.

Das Umwandlungsgesetz gehört zu den umfangreicheren Rechtsvorschriften des deutschen Rechts und ist Teil des Gesellschaftsrechts.

Gründe für das Umwandlungsgesetz

Grundsätzlich obliegt die Entscheidung, in welcher rechtlichen Struktur ein Unternehmen geführt werden soll, den Eigentümern, die aus der Vielzahl der vom Gesetzgeber angebotenen Organisationsformen wählen können. Diese Wahlfreiheit besteht indes nicht nur bei der Gründung des Unternehmens, sondern fortlaufend. Es kann z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt werden. Den rechtlichen Rahmen dafür bietet das Umwandlungsgesetz. Die Vorschriften des UmwG sind dabei in weiten Teilen zwingend zu beachten.

Häufig sind steuerliche Gründe für die Gesellschafter die maßgeblichen Gründe für eine Umwandlung der Gesellschaft; häufig sind diese Gründe sogar vorrangig gegenüber den sonstigen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Folgen (insbesondere solche im Vertretungsrecht, im Haftungsrecht und im Arbeitsrecht). Die Umwandlung selbst ist ebenfalls steuerlich relevant. Maßgeblich hierzu ist das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG).

Inhaltsverzeichnis

Die acht Bücher unterteilen sich teilweise in mehrere Teile:

Nebenstrafrecht

Das Umwandlungsgesetz enthält vier Strafvorschriften, sodass es Teil des Nebenstrafrechts ist:

Siehe auch

Literatur