Unerlaubte Entfernung
Als
Unerlaubte Entfernung
gilt:
beim Militär das befehlswidrige Fernbleiben von der Truppe; siehe
Unerlaubte Entfernung (Militär)
im Straßenverkehr das rechtswidrige Verlassen eines Unfallortes; siehe
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Siehe auch:
Fahnenflucht
Eigenmächtige Abwesenheit
Entfernung von der Truppe
, Erzählung von Heinrich Böll
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.