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Als Urkundsperson oder Urkundsbeamter wird im deutschen Recht ein Beamter (bisweilen auch eine Person in einem anderen Rechtsstatus) bezeichnet, der berechtigt ist, öffentliche Beurkundungen oder Beglaubigungen durchzuführen.
Die Reichweite der Kompetenzen der nachstehend genannten Personen ist höchst unterschiedlich; man unterscheidet im Einzelnen:
den Konsul für Tätigkeiten außerhalb des Bundesgebietes;
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die zur Vornahme amtlicher Beglaubigungen berechtigt sind (§33, §34VwVfG bzw. der Landesverwaltungsverfahrensgesetze);
Bernhard Knittel: Beurkundungen im Kindschaftsrecht. Eine Darstellung für die Praxis der Jugendämter, Konsularbeamten, Notare, Gerichte und Standesämter. 8., überarbeitete Auflage. Bundesanzeiger Verlag, Köln 2017, ISBN 978-3-8462-0765-9.
Toni Siegenthaler: Das Personenstandsregister. Beurkundung, Verwaltung und Bekanntgabe der Personenstandsdaten. Stämpfli, Bern 2013, ISBN 978-3-7272-3101-8.
Wolfram Waldner: Beurkundungsrecht. für die notarielle Praxis. Schmidt, Berlin 2007, ISBN 978-3-503-10353-9.