Verbotsgesetz
Verbotsgesetz
steht für:
Verbotsgesetz 1947
, österreichisches Verfassungsgesetz, nach dem jede Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus verboten ist
eine Vorschrift gegen eine rechtsgeschäftliche Regelung im Sinne von §
134 BGB (Deutschland), siehe
gesetzliches Verbot
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Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.