Als verdeckten Arbeitsmarkt oder verdeckten Stellenmarkt bezeichnen Personalverantwortliche Stellen, die ohne eine öffentliche Ausschreibung besetzt werden. Im Unterschied hierzu versteht man unter dem öffentlichen Arbeitsmarkt alle Stellenausschreibungen, die über Webseiten, Jobportale sowie Stellenanzeigen in Printmedien ausgeschrieben werden.
Personalexperten beziffern diesen Markt als sehr viel größer, denn hier werden Stellen besetzt über das eigene Netzwerk, durch Personalberatungen und vorhandene Kontakte zu geeigneten Bewerbern. Das spart dem suchenden Unternehmen Kosten und Aufwand. Meist ist es auch wesentlich zielgenauer. Den verdeckten Stellenmarkt erreicht man durch Initiativbewerbungen, über soziale Netzwerke (Social Networks) oder durch Beziehungen.
Bei den i-Bewerbungen gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Hier können Firmen und Bewerber ihr Profil präsentieren. Im Networking werden Kontakte hergestellt, um ein eigenes Netzwerk zu knüpfen und für berufliche und private Kontakte zu nutzen.
Firmen vergeben freie Arbeitsstellen ohne öffentliche Ausschreibung an Personen aus dem Umfeld von Mitarbeitern, oft bezeichnet als Jobsuche durch Vitamin B.
Beziehungen haben jedoch Grenzen: In größeren Unternehmen mit Betriebsrat und Tarifbindung bestehen häufig Vereinbarungen, nach denen Stellen zumindest intern ausgeschrieben werden müssen. Da Betriebsräte in Deutschland ein gesetzlich verankertes Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen haben, sind verdeckte Stellenbesetzungen dort nur eingeschränkt möglich.
Im öffentlichen Dienst sind verdeckte Stellenbesetzungen durch den Grundsatz der Bestenauslese eingeschränkt; Auswahlverfahren ohne ordnungsgemäße Ausschreibung können von unterlegenen Bewerbern gerichtlich angefochten werden.
Bei der klassischen Bewerbung nehmen Arbeitsuchende Bezug auf eine konkrete Stellenausschreibung. Bei der Initiativbewerbung erfolgt der Erstkontakt durch den Bewerber. Bei beiden Formen werden Bewerbungsunterlagen eingereicht und der Arbeitsuchende macht Werbung für sich selbst.