| Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen — VerfGH NRW — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Land |
| Stellung | Verfassungsorgan |
| Gründung | März 1952 |
| Hauptsitz | Münster, |
| Vorsitz | Barbara Dauner-Lieb (Präsidentin)
Andreas Heusch (Vizepräsident) |
| Website | verfgh.nrw.de |

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW) ist das Verfassungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen. Es hat seinen Sitz im westfälischen Münster. Seit Juni 2021 steht Barbara Dauner-Lieb als Präsidentin an der Spitze des Gerichtes.
Die Befugnisse und Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes sind im Fünften Abschnitt des Dritten Teils der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt: Der Verfassungsgerichtshof entscheidet
Bürger und Einwohner haben seit dem 1. Januar 2019 die Möglichkeit, vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung zu erheben, durch einen Akt aller drei Gewalten des Landes Nordrhein-Westfalen in einem durch die Landesverfassung gewährleisteten Grundrecht verletzt zu sein. Hiervon ausgenommen sind Entscheidungen, die aufgrund von Bundesrecht getroffen worden sind, es sei denn, es geht um die Anwendung von Prozessrecht des Bundes durch ein Gericht des Landes.
Der Verfassungsgerichtshof hat in den Monaten Januar bis Juni 2019 neun Verfahren entschieden und veröffentlicht, darunter vier Eilverfahren.
Die 1. Verfassungsbeschwerde erhob am 7. Februar 2019 ein Beschwerdeführer in Untersuchungshaft, der vortrug, die Strafgerichte hätten nicht hinreichend geprüft, dass für ihn keine Fluchtgefahr bestünde und ihre Entscheidungen nicht ausreichend begründet. Der Verfassungsgerichtshof teilte diese Kritik nicht und wies die Beschwerde zurück.
Erfolgreich war die 2. Verfassungsbeschwerde, die eine blinde Beschwerdeführerin erhob. Sie wollte Blindengeld vor den Verwaltungsgerichten erstreiten, die ihr aber Prozesskostenhilfe versagten. Auf die Verfassungsbeschwerde hin hob der Verfassungsgerichtshof die Entscheidungen erster und zweiter Instanz auf und verwies das Verfahren an das Verwaltungsgericht Köln zur erneuten Prüfung zurück.
Im Mai 2016 wurde die Klage von 70 Städten und Gemeinden gegen das Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen vom Verfassungsgerichtshof wegen Eingriffs in die Finanzhoheit der Kommunen abgewiesen, weil die finanziellen Belastungen für die betroffenen Gemeinden zumutbar seien.
Die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen ist in Artikel 76 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt:
Der Verfassungsgerichtshof setzte sich bis 2017 aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, den beiden lebensältesten Oberlandesgerichtspräsidenten des Landes und vier vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählten Mitgliedern (von denen die Hälfte die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben musste) zusammen.
Seit dem 1. Juli 2017 werden alle sieben Mitglieder und ihre Stellvertreter vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit für zehn Jahre gewählt, wobei die Wiederwahl ausgeschlossen ist und nur Personen mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden können. Drei Mitglieder und ihre Stellvertreter müssen Berufsrichter sein. Die Amtszeit der unmittelbar vor Inkrafttreten der Änderung amtierenden Richter bleibt unberührt.
Seit Juni 2021 ist Barbara Dauner-Lieb Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes.
| Name | Lebensdaten | Beginn der Amtszeit |
|---|---|---|
| Barbara Dauner-Lieb (Präsidentin) | 28. Apr. 1955 | Juni 2021 |
| Andreas Heusch (Vizepräsident) | 29. Mai 1964 | Juli 2014 |
| Bernd Grzeszick (Wahlmitglied) | 23. Dez. 1965 | Juni 2021 |
| Joachim Wieland (Wahlmitglied) | 30. Juli 1951 | Mai 2006 |
| Claudio Nedden-Boeger (Wahlmitglied) | 13. Jan. 1966 | Juni 2012 |
| Dirk Gilberg (Wahlmitglied) | 29. Mai 1964 | Jan. 2020 |
| Matthias Röhl (Wahlmitglied) | 15. Juli 1969 | März 2018 |
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und ihre Stellvertreter üben ihre Tätigkeit nebenamtlich aus. Sie erhalten eine monatliche Entschädigung und ein Sitzungsgeld pro Sitzungstag, sowie Reisekostenvergütung (VerfGHG NW, §9).
Das Gericht hat seinen Sitz in Münster.
Bis 2022 teilte es sich mit dem Oberverwaltungsgericht (OVG) das Gebäude am Aegidiikirchplatz 5. Seither befindet sich der Sitz im benachbarten Gebäude in der Königsstraße 51–53. Mangels Sitzungssaals finden Verhandlungen und Urteilsverkündungen jedoch weiterhin im alten Gebäude statt. Perspektivisch ist jedoch geplant, alle Räumlichkeiten des Verfassungsgerichtshofes in einem repräsentativen Gebäude unterzubringen. Zunächst war geplant, neben dem Oberverwaltungsgericht auf einem bisherigen Parkplatz einen Neubau zu errichten. Mittlerweile ist jedoch ein Umzug in das historische Von-Vincke-Haus am Domplatz 36 geplant, das bisher von der Bezirksregierung Münster genutzt wird und dazu erweitert und saniert werden soll.
Gemäß § 11 Verfassungsgerichtsgesetz kann der VGH auf die Geschäftseinrichtungen des OVG zurückgreifen. Nach § 3 der Geschäftsordnung hat der VGH von diesem Recht Gebrauch gemacht. Der VGH lässt seine Geschäftsstelle von der des OVG unterstützen.
Koordinaten: 51° 57′ 35″ N, 7° 37′ 29,5″ O