Verklappung

Unter Verklappung versteht man die Entsorgung von Abfällen und Baggergut in Gewässern, den so genannten Klappstellen. Der Begriff ist auf das ursprüngliche Öffnen einer Klappe zurückzuführen.

Gesetzliche Regelungen

Da die Verklappung direkt oder indirekt zur Umweltverschmutzung beiträgt, ist sie für viele Stoffe im Sinne des Umweltschutzes in der Seeschifffahrt durch diverse internationale und nationale Vereinbarungen geregelt. Die Schiffs- und Tankreinigung auf See ist unter anderem durch das MARPOL-Abkommen geregelt. In Deutschland wird das Abkommen mit zwei Flugzeugen des Typs Dornier 228 LM überwacht.

In der Europäischen Union ist die Verklappung von Abfällen auf See nicht mehr zulässig, unter anderem auf Grund des OSPAR-Vertrages.

Seit die internationale Oslo-Konvention ratifiziert wurde und das „Hohe-See-Einbringungsgesetz“ im Jahr 1977 in Kraft trat, ist die Abfallbeseitigung in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtig. Das Gesetz regelt die Einbringung oder Einleitung von Giftstoffen in die Hohe See. Es wird ergänzt durch die Hohe-See-Einbringungsverordnung und die Hohe-See-Einbringungsverwaltungsvorschrift.

Für das Verklappen von Baggergut, das bei der Ausbaggerung von Fahrwassern und Häfen anfällt, gibt es nationale Regelungen. Die Klappstellen sind in den Seekarten, wegen ihrer veränderlichen Wassertiefe, als Schüttgebiete dargestellt.

Beispiele der Abfallentsorgung

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ Definition Klappstelle. BAWiki, 30. März 2016, abgerufen am 17. November 2022.
  2. ↑ Umweltlexikon-Online: Abfallbeseitigung auf See (Memento vom 8. Januar 2015 im Internet Archive)