Verschickungskinder ist eine Bezeichnung für Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland, die zur Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitshilfe für Kinderkuren in Heimen untergebracht waren.
Konservativ geschätzt waren 3 Millionen Menschen betroffen. Andere Schätzungen gehen von 8 bis 12 Millionen Kindern aus. Die Verschickungen erfolgten von der Nachkriegszeit bis in die 1990er Jahre für zwei- bis sechswöchige Aufenthalte in Kinderheimen und -heilstätten. Kleinkinder wurden gemeinsam oder auch alleine verschickt, darunter auch Kinder ab dem zweiten Lebensjahr.
Verschickt wurden Kinder und Jugendliche, deren Gesamtkonstitution durch exogene Schäden, Unterernährung, Mangelernährung oder Mangel an Licht, Luft und Bewegung bereits gefährdet war, chronisch kranke Kinder und Jugendliche, beispielsweise bei Erkrankungen an aktiver Tuberkulose oder Kinderlähmung, aber auch Kinder ohne erkennbare Gründe.
Systematik und Infrastruktur basierten weitgehend noch auf der Kinderlandverschickung (KLV), die schon während der Weimarer Republik und unter der Herrschaft der Nationalsozialisten bestanden hatte. Während des Zweiten Weltkriegs hatte sie dann der Evakuierung von Stadtkindern vor alliierten Luftangriffen gedient (sogenannte Erweiterte KLV) und bezweckte nicht mehr die Erholung der Kinder.
Die Hochphase des Kinderkurwesens der BRD lag in den 1950er und 1960er Jahren. Die maximale Anzahl an Einrichtungen wurde im März 1956 mit 919 Heimen erreicht, während die Bettenkapazität ihren Höchststand erst später, Ende 1961, mit 58.167 Plätzen erreichte. An- und Abreise erfolgte meist per Bahn in Kleingruppen (im Jahr 1977 transportierte die Bahn 518.000 Kurkinder), aber auch per Bus.
Die Ära der Massenverschickung fand ihren Abschluss in den 1980er Jahren. Zwischen 1981 und 1982 schlossen 58,5 % aller bestehenden Heime oder wurden einer anderen Funktion zugeführt. Dieser abrupte Rückgang war hauptsächlich auf die gesunkene Nachfrage infolge zurückgehender Geburten nach dem „Pillenknick“ sowie alternative Urlaubsmöglichkeiten durch den gestiegenen Wohlstand vieler Familien zurückzuführen.
Die Verantwortung des Systems war auf zahlreiche Akteure verteilt. Anfänglich dominierten die privaten/gewerblichen Träger in der Anzahl der Einrichtungen in den 1950er Jahren. Später übernahmen die Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, DRK, AWO) die Führung in Bezug auf die Kapazität und verfügten in den 1970er und 1980er Jahren über mehr als 70 % der Plätze. Träger der Sozialversicherungen betrieben nicht nur eigene spezialisierte Einrichtungen (Heilstätten), sondern finanzierten auch Kuren in Fremdheimen. Die Rentenversicherer verfolgten dabei das Ziel der Prävention, um zukünftig Ausgaben durch die langfristige Verbesserung der Gesundheit der Kinder (der zukünftigen Versicherten) zu vermeiden. Diese fragmentierte Struktur hatte Konsequenzen für die Rechenschaftspflicht und Kontrolle. Die Heimaufsicht war dezentralisiert, rechtlich nur schwach durch Standards abgesichert und fiel unter die heterogene Zuständigkeit von Gesundheitsämtern, Jugendämtern und dem Jugendwohlfahrtsgesetz (§ 78 JWG), was zu Inkonsistenzen und einer mangelhaften Durchsetzung von Kontrolle führte. Dies entlastete die staatlichen und halbstaatlichen Stellen von der direkten Verantwortung und erhöhte gleichzeitig die Vulnerabilität der Kinder, die der unmittelbaren Obhut des Personals ausgeliefert waren.
Die erzwungene Trennung von den Eltern war für viele Kinder eine zutiefst traumatisierende Erfahrung, die Gefühle von Isolation, Einsamkeit, Angst und Scham hervorrief. Die Betreuer in den Heimen neigten dazu, Heimweh nicht als legitime emotionale Reaktion zu behandeln, sondern als Mangel oder Schwäche, die es durch Härte und Disziplin zu überwinden galt.
Um die institutionelle Autorität zu wahren und negative Berichte an die Außenwelt zu verhindern, wurde der Kontakt zur Familie stark reglementiert. Dies umfasste erhebliche Einschränkungen bei Besuchern und die Zensur von Briefen, was die Aufrechterhaltung strenger disziplinarischer Regime ohne sofortige Rechenschaftspflicht gegenüber Eltern ermöglichte. Diese Zensur verhinderte, dass Informationen über Missstände oder emotionale Notlagen die Eltern oder die Aufsichtsbehörden rechtzeitig erreichten, wodurch die Heime effektiv als „totale Institutionen“ agieren konnten.
Über das Kinderkurwesen der DDR ist weniger bekannt. Im Vergleich zur BRD, war es von stärkerer Zentralisierung und staatlicher Kontrolle geprägt. Es wurde größtenteils über die Sozialversicherung und die volkseigenen Betriebe organisiert und finanziert. Das Ministerium für Volksbildung hatte die Verantwortung für die Auswahl, Ausbildung und Bezahlung der Erzieher sowie die Kontrolle der pädagogischen Arbeit.
Der überwiegende Teil der DDR-Kuren war prophylaktische Kuren, die darauf abzielten, die Gesundheit der Kinder zu sichern. Dies war insbesondere vor dem Hintergrund massiver Umweltprobleme in Industriegebieten (z. B. Erfurt und Cottbus) notwendig, wo hohe Emissionswerte die Gesundheit der Kinder stark beeinträchtigten und zu einem Anstieg chronischer Bronchitis um 172 % zwischen 1974 und 1989 führten.
Die DDR nutzte darüber hinaus Auslandsverschickungen zur Erholung (z. B. nach Veli Lošinj in Jugoslawien oder Zypern). Diese Maßnahme wurde politisch als Zeichen der "Völkerverständigung" und medizinischer Zusammenarbeit inszeniert. Die Inanspruchnahme ausländischer Erholungsorte kann jedoch auch als implizite Anerkennung der Unzulänglichkeiten der eigenen Luftkurorte und der massiven Umweltbelastung in den Industriezentren gewertet werden, die nur durch teure Auslandsaufenthalte für die Kinder kompensiert werden konnten.
Das System war mit dem politischen Ziel der Herausbildung einer sozialistischen Gesellschaft und eines „neuen Menschentypus sozialistischer Prägung“ verknüpft. Die pädagogische Grundlage bildete die Kollektiverziehung, die Unterordnung individueller Interessen unter die gesellschaftlichen Normen und das Kollektiv betonend. Dies bedingte die aktive Unterdrückung individueller Bedürfnisse und die Negierung emotionaler Vulnerabilität, insbesondere von Heimweh. Ein Beispiel für diese ideologisch motivierte Kontrolle war die gezielte Trennung von Geschwistern und befreundeten Kindern bei der Ankunft im Heim, um individuelle Bindungen zu schwächen und die Abhängigkeit vom Kollektiv zu maximieren.
Ehemalige Kurkinder berichten außerdem häufig von Zwangssituationen im Zusammenhang mit Essen und Toilettengang (42 % der Befragten erinnerten sich daran). Auch körperliche Bestrafung, die in der Regel vor der Gruppe stattfand, wurde von 10 % der Befragten angegeben. Dokumente belegen zudem, dass Kinder nachts zur Strafe auf den Gang gestellt, Briefe überwacht oder Geldbußen als Disziplinierungsmittel eingesetzt wurden.
In vielen Verschickungsheimen herrschte über lange Zeit ein strenger, vereinzelt noch von der NS-Ideologie geprägter Umgang mit den Kindern. Er war unter anderem von Johanna Haarer in ihrem Buch Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind (1934 bis 1987 verkauft) propagiert worden. Dazu gehörten Erprügeln von Gehorsam, strenge Sauberkeitsforderungen, körperlicher Zwang und das Diktat der Uhr. Psychische und körperliche Gewalt wurde von den Kindern erlitten. Zur Verschleierung der Umstände mussten viele Kinder vorgegebene Texte von einer Tafel auf Postkarten abschreiben, die dann an die Eltern nach Hause geschickt wurden.
Eine Auseinandersetzung mit traumatischen Erlebnissen in den Kurheimen fand lange Zeit nur in Einzelfallschilderungen Betroffener statt. Das Kinderbuch Schwarze Häuser von Sabine Ludwig, Internetforen und der Dokumentarfilm Schwarze Häuser von Katrin Sikora berichten darüber.
Anja Röhl berichtet, dass auch viele Eltern stark unter dem System gelitten haben. Etliche Eltern waren schockiert und erschüttert, wie ihre Kinder aus den Heimen zurückkamen, und hatten sich beschwert.
Auch Todesfälle in bislang unbestimmter Zahl ereigneten sich. Die Todesursachen bisher belegter Fälle reichen vom Ersticken an Nahrungsresten und Erbrochenem, gewaltsam dem Kinde eingezwungen weil es „nicht aufessen wollte“, bis hin zu Opfern heimlicher Medikamententests.
Viele frühere Heime sind heute in Mutter-Kind-Kurkliniken umgewandelt.
Planet Wissen sendete im Juli 2024 unter Verwendung historischer Schwarz-Weiß-Aufnahmen eine fast einstündige Reportage unter dem Titel Verschickungskinder – Leid statt Erholung in der Kinderkur. Unter anderem wurde über die Verabreichung des Schlafmittels Contergan an Kinder zu Studienzwecken berichtet, wofür als Belege alte Studien aus dieser Zeit gefunden wurden. Dies würde heute Karl Lauterbach zufolge zum Entzug der ärztlichen Approbation und zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Die Kinder wurden auch mittels anderer Pharmaprodukte sediert. Überdies wurde über einige Direktoren von Verschickungsheimen berichtet und deren NS-Vergangenheit aufgedeckt. Zum damaligen Erziehungsstil in den Verschickungsheimen wurde auf Johanna Haarer, ihren auch nach dem Krieg noch verlegten Erziehungsratgeber und auf die sogenannte schwarze Pädagogik verwiesen. Überdies kamen mögliche Traumafolgestörungen und das Risiko einer transgenerationalen Weitergabe zur Sprache. Für die Zukunft komme es den Betroffenen nicht auf Entschädigung an, sie wollen Aufklärung.

2017 legte eine Radioreportage negative Zustände in vielen Kinderkurheimen der 1950er bis 1970er Jahre offen. Betroffene berichteten darin von Zwangsernährung, Gewalt, Isolationsstrafen und auch sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Diakonie, des Bundesbahnsozialwerks, privater Träger oder der Franziskanerinnen Thuine. Der Beitrag verweist auch auf die zahlreichen Berichte im Internet, in denen Betroffene die Verschickungsheime als „brutale Zuchtanstalten“ beschreiben, ordnet sie als NS-Erbe ein und beschreibt die Ausbeutung der Kurkinder als einen mutmaßlich verbreiteten Geschäftszweig. Bei der Suche nach Daten gaben Verantwortliche 2017 an, keine Informationen zu den Heimen mehr zu besitzen. Die Thuiner Franziskanerinnen bewerteten die Vorwürfe der Betroffenen als „ein Konglomerat von unterschiedlichen Empfindungen, Gefühlen, Beobachtungen (…), die oft undifferenziert so zusammen gebracht werden, zu einem Vorwurf und damit tut man den Kurheimen insgesamt unrecht.“
Die „Initiative Verschickungskinder“ unterstützt seit 2019 die Vernetzung und Gründung von regionalen Gruppen Betroffener. Vorsitzende des von der Initiative gegründeten Vereins „Aufarbeitung und Erforschung von Kinderverschickung e. V.“ ist Anja Röhl, die bereits 2009 ihre eigenen Erinnerungen in der Presse veröffentlicht hatte.
Im November 2019 fand erstmals ein von mehr als 70 Betroffenen organisierter Kongress mit dem Titel „Das Elend der Verschickungskinder“ statt.
Im Dezember 2019 legte der Südwestrundfunk (SWR) eine empirische Studie vor, in der rund 1000 Erfahrungsberichte von 683 Frauen und 317 Männern ausgewertet wurden und in der rund 94 % der ehemaligen Kurkinder ihr Kurerlebnis als von Demütigung und Gewalt geprägt bewertet haben.
Im Mai 2020 forderten die Jugend- und Familienminister der Länder den Bund auf, ein Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der Schicksale der Verschickungskinder zu initiieren, um die Anzahl der Betroffenen und die institutionellen, strukturellen, individuellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend aufzuklären. Einzelne Bundesländer wollen sich um eine Unterstützung der Geschädigten bemühen, beispielsweise durch niederschwellige therapeutische Hilfsangebote. Im Januar 2022 veröffentlichte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen eine Studie zur Vorbereitung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Kinderverschickung.
Die Bestrebungen, eine Aufarbeitung auch für bestimmte Einrichtungen zu erreichen, halten an. Das betrifft auch Aufklärung und Hilfe aus psychotherapeutischer Sicht.
Das System der Kinderheime für dorthin verschickte Kinder wird heute auch als totale Institution gewertet.
Die historische Forschung zum Kinderkurwesen ist erst seit den späten 2010er Jahren im Zuge zahlreicher öffentlicher Zeugnisse und journalistischer Recherchen verstärkt in den Fokus gerückt. Obwohl die Aufarbeitung ursprünglich auf Bundesebene gefordert wurde, engagieren sich zunächst die Länder und einzelne Träger am stärksten. Die wichtigsten Erkenntnisse stammen aus großen, von Institutionen im Auftrag gegebenen Studien sowie aus der Arbeit unabhängiger Wissenschaftler und Initiativen.
Trotz der Fortschritte bleiben Lücken. Vor allem bezüglich des DDR-Kinderkurwesens besteht weiterhin ein großes Desiderat. Es fehlen systematische, umfassende Untersuchungen, die über erste (unveröffentlichte) Masterarbeiten hinausgehen, um Strukturen und Alltagspraktiken in der DDR vollends zu rekonstruieren. Das Thema des unethischen Einsatzes von Medikamenten in Kinderkurheimen, insbesondere Testungen, ist noch unzureichend erforscht und erfordert einen gesonderten medizinhistorischen Ansatz. Außerdem wurden die quantitativ große private Trägerschaft (33,4 % der Heime) und Wohlfahrtsverbände bisher nur am Rande untersucht; der Fokus lag auf den großen kirchlichen und rentenversicherungsgetragenen Organisationen.
Die von Anja Röhl betriebene Website Verschickungsheime. Das vergessene Trauma gibt auf einer Unterseite einen „Überblick über universitäre Forschung zu Kinderverschickungen“. Zwar ist dort die Kieler Studie nicht gelistet, doch findet sie auf anderen Unterseiten Erwähnung. Die Forschung vom Institut für Sozialwissenschaft der Kieler Universität (CAU) wurde im Jahr 2022 unter Leitung des Soziologen Peter Graeff und des Historikers Helge-Fabien Hertz erstellt und unter dem Titel Studie zur Kinderverschickung nach Sankt Peter-Ording vorlegt. „Häufig sind bei den Interviews mit Betroffenen Erlebnisse von seelischer Gewalt geschildert worden“, heißt es im Bericht über die Studie, doch fanden sich erwartungsgemäß in den Akten „keine Nachweise für systematische Gewalt“. Die Akten wurden vom Heimpersonal geführt. Auch „Beschwerden von Eltern“ hätten sich „kaum“ gefunden, allerdings ohne Hinweis auf die in den Verschickungsheimen übliche Postkontrolle. Laut Hertz konnten „systematische Gewaltanwendungen etwa aus sadistischen oder ideologischen Beweggründen“ für Sankt Peter-Ording nicht belegt werden, wobei mindestens die Frage nach sadistischen Beweggründen der Abklärung durch Forscher mit diagnostischer Expertise vorbehalten wären. „Körperliche Züchtigung“ sei seinerzeit „selbstverständliches Mittel der Erziehung“ gewesen, der „häufig genannte Essenszwang“ war dem Forscherteam zufolge „zumeist mit medizinisch begründeten Absichten verbunden“ und das „üblicherweise praktizierte Kontaktverbot zu den Eltern“ sollte laut den Forschern dazu dienen, „dem Heimweh entgegenzuwirken“.
„In St. Peter Ording ist das Brisante, dass dort einer der Heimleiter eine NS-Vorgeschichte hatte, die vom heute dort noch lebenden Sohn kleingeredet wird. Godber Kraas‘ , Sohn des Hugo Kraas, hatte 1979 das Kindererholungsheim seines Vaters übernommen und streitet Gewalt in seinem Heim ab. Betroffene erinnern aber Gewalthandlungen dort. Der Sohn behauptet, es habe immer scharfe Jugendamtsüberprüfungen und einen guten Personalschlüssel gegeben, die Gewinnspanne sei extrem niedrig gewesen und sein Vater sei zwar Mitglied von NSDAP, SA und der Leibstandarte Adolf Hitler gewesen, aber habe nach dem Krieg die FDP mitgegründet. Ein NDR-Bericht von 2021 kommt bzgl. der Gefährlichkeit des Vaters zu einem anderen Schluss. Ebenso bezüglich der abgestrittenen Unregelmäßigkeiten in seinem Heim.“
Im Oktober 2024 berichtete die taz über die Kieler Studie. In Sankt Peter-Ording gab es 50 Heime für Verschickungskinder, „325.000 Kinder und Jugendliche kamen insgesamt hierher“. Manche von ihnen „empfanden die Kur als Tortur“. Nachdem ein ehemaliges Verschickungskind der Gemeinde seine Geschichte erzählt hatte, rief diese „eine Arbeitsgruppe ins Leben und gab der CAU den Auftrag, Licht ins Dunkel zu bringen“. Ausgewertet wurden Archivmaterial, Interviews und Fragebögen, eine Ausstellung zum Thema entstand, ein Runder Tisch wurde eingerichtet. Berichte von „Kindern mit neutralen oder positiven Erfahrungen“ stehen in der aktuellen Debatte nicht im Fokus, wurden in der Studie aber ebenfalls befragt. Ansonsten gilt: „Juristisch haben die Geschehnisse von St. Peter-Ording keine Folgen mehr; sie sind verjährt.“ Es gebe laut Graeff „keine einfachen Antworten“. Sankt Peter-Ording war in der Studie „beispielgebend“ und „Teil eines Systems“. Aber das „lässt sich nicht verallgemeinern“.
Mit dem Untertitel Studie bestätigt grausamen Umgang berichtete der NDR im April 2024 über eine Studie, die, beauftragt vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), den Umgang mit Verschickungskindern in Schleswig-Holstein untersuchen sollte. Als „Träger mehrerer Kindererholungsheime, vor allem im Kreis Nordfriesland“ gab der schleswig-holsteinische Landesverband des DRK den Auftrag für eine wissenschaftliche Studie zum Zweck der „Aufarbeitung der eigenen Rolle“. Der Auftrag war der Sozialwissenschaftlerin Leonie Umlauft von der Universität Kiel (CAU) erteilt worden, die Ergebnisse wurden vorgestellt. Umlauft recherchierte in Archivmaterial und führte mit Betroffenen Interviews. „Alle ehemaligen Kinder“ berichteten von bis heute nachwirkenden Folgen. Beispielsweise wollen sie „nicht mit mehreren Personen in einem Zimmer schlafen“ oder „auf gar keinen Fall im Erwachsenenalter nochmal zur Kur fahren“. Manche hätten „nach wie vor ein gestörtes Essverhalten“. In den Interviews habe sich gezeigt, „dass es auch positive Erinnerungen an die Zeit gebe“, bis heute fortdauernde Freundschaften seien entstanden. „Bei vielen überwiegen jedoch die negativen und teilweise auch traumatisierenden Erfahrungen“, teilte Umlauft mit.
Im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV), des Deutschen Caritasverbands, des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Diakonie Deutschland wurde unter der Projektleitung von Alexander Nützenadel in der Zeit zwischen 2022 und 2024 am Institut für Geschichtswissenschaften der Berliner Humboldt-Universität (HU) die „Geschichte des Kinderkurwesen“ in Deutschland zusammengetragen und 2025 unter dem Titel Die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1945 und 1989 mit einer Open-Access-Lizenz veröffentlicht. Die Publikation umfasst 789 Seiten.
„Das Projekt hat erstmals die Geschichte des Kinderkurwesen in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik im Zeitraum von 1945 bis 1989 als Gesamtphänomen umfassend erforscht. Dabei wurden die historischen Entwicklungsphasen und Grundstrukturen rekonstruiert und die maßgeblichen sozialpolitischen, rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen dargestellt. Auch die pädiatrischen und pädagogischen Konzepte, die für die Praxis des Kinderkurwesens eine wichtige Rolle spielten, wurden untersucht, ebenso die Verantwortung der beteiligten Institutionen und Akteure, darunter Heimträger, Entsendestellen, Heimpersonal und Aufsichtsbehörden. Ein besonderes Augenmerk des Projekts lag auf der Untersuchung von Missständen, die während der Kuraufenthalte auftraten und deren historische Aufarbeitung heute von den Betroffenen gefordert wird.“
Zwischen 1951 und 1990 durchliefen etwa 9,8 bis 13,2 Millionen Kinder und Jugendliche die meist sechswöchigen Kuren in mehr als 2.000 Einrichtungen. Ausgewertet wurden „Quellen aus rund 60 Archiven“, ergänzt „durch 35 ausführliche Oral-History-Interviews“. Ein achtköpfiger Projektbeirat, „dem auch Vertreterinnen von Betroffeneninitiativen angehörten“, begleitete das Forschungsprojekt. Zu den Missständen heißt es in der Zusammenfassung des Forschungsprojekts:
„Die in vielen Quellen dokumentierten Missstände bezogen sich zum einen auf die Rahmenbedingungen, wie unzureichende räumliche und hygienische Verhältnisse, mangelnde Betreuung oder schlechte Verpflegung. Zum anderen berichteten Zeitzeugen aber auch immer wieder von Schikanen und erzieherischen Zwangsmaßnahmen bis hin zu physischer, psychischer und auch sexualisierter Gewalt. Zudem herrschte vielerorts ein gravierender Mangel an pädagogischem Fachpersonal, so dass die Kinder durch nichtgeschultes Personal betreut werden mussten. Finanzielle Engpässe, unklare gesetzliche Regelungen und mangelndes Eingreifen der Aufsichtsbehörden waren weitere Ursachen für die Missstände. In der Praxis gab es jedoch große Unterschiede zwischen den Heimen. Neben negativen Erfahrungen berichteten viele Kinder auch von positiven Erinnerungen an ihren Kuraufenthalt.“
Die DRV richtete auf ihrer Website eine gesonderte Unterseite zu dem auch von ihr beauftragten Forschungsprojekt mit einem Downloadbereich und weiterführenden Fragen und Antworten ein. Darin heißt es unter anderem: „Viele Kinder hatten in den Kinderkureinrichtungen keine erholsame oder heilsame Zeit.“ Die Forschungsergebnisse würden verdeutlichen, „dass es sich bei den Missständen nicht um Einzelfälle handelte, sondern um strukturell bedingte Vergehen in zahlreichen Einrichtungen.“ Obwohl es „entsprechende Hinweise und Beschwerden“ gegeben habe, hätte sich an den Missständen „über lange Zeit nichts“ geändert. „Ab Mitte der 1970er Jahre läuteten einschneidende sozialpolitische und sozialrechtliche Veränderungen sowie soziostrukturelle Wandlungsprozesse das Ende der damaligen Kinderkuren ein“, heißt es bei der DRV.
| Zwangsernährung |
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| Eve Wiemer, 2020 |
| Skulptur |
In Kooperation mit der Muthesius Kunsthochschule initiierte das Sozialministerium Schleswig-Holstein den künstlerischen Wettbewerb Anerkennungsskulptur Leid und Unrecht. Er war ausgeschrieben für Künstlerinnen und Künstler aus Schleswig-Holstein. Es galt, „eine transportable Skulptur für den Innenbereich zu schaffen, die sich thematisch mit den Schicksalen von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und in Kinder- und Jugendheimen von 1949 bis 1975 auseinandersetzt.“ Den dritten Platz belegte Eve Wiemer mit ihrer Skulptur Zwangsernährung, der sie selbst und mit ihr zahlreiche Verschickungskinder ausgesetzt waren.
Die Werke wurden in Flensburg ausgestellt und in einer Feier gewürdigt. Die Europa-Universität Flensburg berichtete im März 2023 über die Eröffnung der Ausstellung Leid und Unrecht im Foyer ihres Gebäudes Helsinki. Gezeigt wurden die Skulpturen der drei Preisträgerinnen. Finanziell gefördert wurde der Preis durch die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Zur Eröffnungsfeier hielt die emeritierte Professorin Sieglind Ellger-Rüttgardt vom Institut für Rehabilitationswissenschaften der Berliner Humboldt-Universität den Vortrag Leid und Unrecht aus der Perspektive der Heil- und Sonderpädagogik.
Sylvia Wagner im Deutschlandfunk:
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