Versicherungsvertreter ist ein Beruf, der für einen Versicherer ausgeübt wird. Der Oberbegriff gemäß § 59 Abs. 1 VVG lautet Versicherungsvermittler.
Zur Situation in Österreich siehe Versicherungsagent (Österreich).
Die Provisionhöhen variieren teilweise extrem, abhängig in welchem Verhältnis man zu dem Versicherer steht und welchen Umsatz man generiert. Firmengebundene Ausschließlichkeitsvertreter erhalten ca. 60 % der Vergütung eines freien Maklers, in Strukturvertrieben fängt man bei ca. 10 % an. Das am 6. August 2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz hat die zillmerfähige Abschlussprovision in der Lebensversicherung von 40 auf 25 Promille herabgesenkt.
Übliche Provisionshöhen sind: