Verteidigungsfall
Verteidigungsfall
oder
Verteidigungszustand
steht für:
allgemein den Angriff von außen, siehe
Landesverteidigung
teilweise auch den Angriff auf einen Bündnispartner, siehe
Kollektive Verteidigung
in einzelnen Ländern den nach nationalem Recht geregelten Status bei drohendem oder stattfindendem Angriff mit Waffengewalt von außen, im Einzelnen in:
der Bundesrepublik Deutschland, siehe
Verteidigungsfall (Deutschland)
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, siehe
Verteidigungszustand (DDR)
Österreich, siehe
Umfassende Landesverteidigung
Siehe auch:
Defense Readiness Condition
(DEFCON)
Mobilmachung
Wiktionary: Verteidigungsfall
– Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.