Verweisungsnorm

Verweisungsnormen sind Bestandteil des Internationalen Privatrechts. Sie definieren bei Rechtsfällen mit Bezug zu mehr als einem Staat (sog. Auslandsberührung), welche Rechtsordnung zur Beurteilung des Sachverhalts herangezogen werden muss, sie verweisen also auf die Rechtsordnung des einen oder anderen Staates. Häufig wird auch der Begriff Kollisionsnorm bzw. Kollisionsrecht verwendet.

Sachnorm und Verweisungsnorm

Während die Funktion der Verweisungsnorm sich darin erschließt, festzulegen die Rechtsordnung welches Staates für bestimmte Lebenssituationen mit Auslandsbezug heranzuziehen ist, regeln im Unterschied dazu Sachnormen das nationale Recht inhaltlich.

Gesamtverweisungen und Sachnormverweisungen

Im Kollisionsrecht werden zwei Arten der Verweisung unterschieden: die Gesamtverweisung und die Sachnormverweisung.