Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware.
Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist eine vorausgegangene Zollanmeldung. Diese muss nicht unbedingt elektronisch erfolgen. Schriftliche oder mündliche Anmeldungen sowie Anmeldungen durch konkludente Handlungen (Grün-Ausgang am Flughafen) sind in speziellen Fällen auch zulässig.
Je nach Zollverfahren unterscheidet sich der Ablauf der Abfertigung. Die so genannte Verzollung bezeichnet dabei beispielsweise die zoll- und steuerrechtliche Überlassung (der Ware) zum zollrechtlich freien Verkehr (Einfuhr).
Die Überführung in ein Zollverfahren besteht im Zollgebiet der Union im Wesentlichen aus den Abschnitten: