
Mit Sehschärfe (auch: Visus, Acies visus) bezeichnet man das Ausmaß der Fähigkeit eines Lebewesens, mit seinem Sehorgan Konturen und Musterdetails in der Außenwelt als solche zu erkennen und dicht nebeneinanderliegende Punkte oder Linien gerade noch als getrennt wahrzunehmen (Auflösungsvermögen, minimum separabile). Sie ist ein Maß der Leistung des Gesichtssinns und sein wichtigster bestimmbarer Parameter, der beim Menschen mittels speziell hierfür vorgesehener Untersuchungsanordnungen (Sehtests) ermittelt wird. Beide Augen werden üblicherweise getrennt beurteilt und die Einzelergebnisse nicht addiert. Jedoch kann man bei Bedarf beidäugig messen, meist mit besserem Ergebnis als bei einem einzelnen Auge.
Die eigene Sehschärfe lässt sich z. B. an freisichtigen Doppelsternen, den sogenannten Augenprüfern, abschätzen.
Zur Begriffsklärung bedarf es der Unterscheidung weiterer wesentlicher Merkmale.
Unter Minimum visibile versteht man die Grenze der Sichtbarkeit. Diese wird dann erreicht, wenn sich Objekte, die betrachtet und auf der Netzhaut abgebildet werden, nicht mehr als Kontur und Kontrast von der sie umgebenden Leuchtdichte abgrenzen. Dies bedeutet, dass die Erkennbarkeit von Außenobjekten im Wesentlichen von der Fähigkeit des visuellen Systems abhängt, Helligkeitsunterschiede wahrzunehmen.
„Als normale Sehschärfe gilt ein Minimum visibile von einer Bogenminute.“ „Der Visus ist dabei der Kehrwert des Öffnungswinkels in Winkelminuten und wird in logarithmischer Abstufung in Dezimalzahlen angegeben.“
Mit Minimum discriminibile bezeichnet man die Erkennbarkeitschwelle für kleinste Unterschiede von Außenobjekten. In Prüfsituationen geht es hier beispielsweise um die Klärung, ob es sich beim Betrachten einer Linie um eine durchgehende Linie oder um eine so genannte Noniusanordnung handelt (Noniussehschärfe, engl.: Vernier acuity oder Hyperacuity), ob eine minimale Ortsänderung (Bewegung) oder auch eine Orientierungsänderung (Verkippung) zweier Objekte zueinander stattgefunden hat.
Die Sehschärfe liegt unter diesen Bedingungen bei 5 - 10 Bogensekunden. Da der Durchmesser der fovealen Zapfen bei 1 Bogenminute liegt, müssen nachgeschaltete Neurone an der Auswertung beteiligt sein.
Das Minimum separabile (Synonyme: anguläre Sehschärfe, Englisch: angular acuity oder Minimal Angle of Resolution, MAR, Kehrwert des Visus) erfordert neben einer relativen Lokalisation eine Trennung eng benachbarter Konturen, die durch minimale Leuchtdichte-Unterschiede auf der Netzhaut eben noch als getrennt wahrgenommen werden können. Hierbei überlagern sich die Leuchtdichteverteilungen der benachbarten Objekte umso mehr, je enger die Muster im Außenraum nebeneinander liegen.
Diese Überlagerung verursacht z. B. den Unterschied zwischen der idealen Sehschärfe (beim Menschen 0,5 bis 2′) und der praktischen Erkennbarkeit von Doppelsternen (bei sogenannten Augenprüfern etwa 3 bis 10′), je nach ihrer Helligkeit.
Die Winkel-Sehschärfe (anguläre Sehschärfe) ist das Auflösungsvermögen, bei dem zwei Sehobjekte noch als getrennt wahrgenommen werden (Minimum separabile). Die Auflösung von 1′ (einer Winkelminute) entspricht einer Ortsauflösung von etwa 1,5 mm bei 5 m Abstand. Je kleiner die Winkel-Sehschärfe ist, desto besser ist die allgemeine Sehschärfe.
Das Minimum legibile ist die Lesesehschärfe. Sie unterscheidet sich von den anderen Sehschärfenvarianten durch die Miteinbeziehung gespeicherter Formen von Optotypen als Wortbestandteile. Daher ist ihr Wert in der Regel auch höher als der Wert der anderen Sehschärfenarten, weil hier Zeichen und Wörter nicht nur isoliert visuell erkannt, sondern auch aus dem Kontext abgeleitet werden.
Dies bezeichnet die Fähigkeit des Auges, einen einzelnen Reiz bei minimaler Größe und Helligkeit überhaupt als solchen wahrzunehmen (Wahrnehmungsschwelle).
Eine Rolle hierbei spielt die Formen- und Detailerkennbarkeit, beides Fähigkeiten, die neben der physiologischen und physikalishen Bedeutung insbesondere auch die psychologischen Aspekte berücksichtigt.
Eine Maßeinheit für die Größenart „Sehschärfe“ ist der Visus. Er ist definiert als Kehrwert des Auflösungswinkels, nämlich der kleinsten erkennbaren Lücke im Landoltring in der Maßeinheit Winkelminuten. Er hat folglich die Dimension Winkelminute hoch minus eins, ist also in diesem Sinne keine reine Zahl. Allerdings entspricht er zahlenmäßig dem Wert des Bruchs, der im angelsächsischen Raum als Sehschärfe (‘visual acuity’) angegeben wird (z. B. entspricht 1,0 dem amerikanischen “20/20 vision” oder dem britischen “6/6”). Der Visus wird daher im Deutschen ohne Einheit, als dimensionslose Dezimalzahl angegeben.
Der Kehrwert des Visus, also der kleinste sichtbare Winkel, wird als MAR bezeichnet (minimal angle of resolution; wieder ohne Dimensionsangabe). Der Logarithmus des MAR – logMAR – ist ein in wissenschaftlichen Texten verbreitetes alternatives Sehschärfemaß.
Die Visus-Skala erlaubt zwar das Bilden von Verhältnissen (Brüchen), ist aber keine Verhältnisskala, da es keinen Nullpunkt gibt (und geben kann). Sie ist auch nicht, wie fast alle anderen Maßeinheiten und auch der gemessene Auflösungswinkel, eine Intervallskala, da sie keine gleichen Intervallgrößen hat: Eine Verschlechterung von 0,6 auf 0,5 Winkelminuten−1 ist viel stärker als eine von 1,1 auf 1,0.
In der deutschsprachigen Ophthalmologie und Optometrie wird häufig umgangssprachlich von „100 % Sehschärfe“ für einen Dezimalvisus von 1,0 (Winkelminuten−1) gesprochen, obgleich Prozentangaben hier potentiell irreführend sind. Das erklärt Angaben wie „150 % Sehschärfe“ oder „180 v.H. Sehschärfe“.
Eine solche Prozentangabe scheint zwar leichter verständlich und wird zur vermeintlich besseren Verständigung gegenüber Patienten oft verwendet. Bei genauer Betrachtung ist sie allerdings irreführend; es gibt dabei vier Probleme:
Der Gebrauch dieser Prozentangabe wird jedoch auch nahegelegt durch die Tatsache, dass ein Auflösungsvermögen von 1 Bogenminute innerhalb des Normbereichs jeder Altersgruppe liegt und deshalb ein Visus von „100 %“ regelmäßig als (noch) normal betrachtet werden kann. Im deutschen Sozialrecht ist dementsprechend, unabhängig vom Alter, ein Visus von 1,0 als nicht eingeschränkt definiert.
In der europäischen DIN-Norm (DIN EN ISO 8596) ist die Verwendung des Landoltrings zur Messung der Sehschärfe vorgeschrieben. Allerdings wird in der Praxis häufig mit anderen, international gebräuchlicheren, Optotypen (standardisierten Buchstaben oder Ziffern) statt des Landoltrings gemessen. Zur Umrechnung der Landoltsehschärfe in Ergebnisse mit anderen Optotypen (etwa Snellen-Sehschärfe) gibt es empirisch bestimmte Umrechnungstafeln.
Angegeben ist der Auflösungswinkel in Winkelminuten, also der Kehrwert einer ungefähren Art von Sehschärfe.
Siehe Linsenauge zum Vergleich der Sehschärfen anderer Tiere.
Die Sehschärfe ist der wichtigste bestimmbare Parameter des Sehsinns.
Der natürliche Rohvisus ist altersabhängig und beträgt unkorrigiert durch Brille oder Kontaktlinsen bei einem 20-jährigen Menschen 1,0 bis 1,6, bei einem 80-jährigen bei normalem Organbefund etwa 0,6 bis 1,0. Mit einer Kunstlinse entspricht er im Idealfall dem aktuell besten präoperativ ermittelten Visus mit Brille oder Kontaktlinsen.
Der Visus ist in der Augenheilkunde der Zielparameter, dessen Verbesserung oder Erhalt mit den meisten ophthalmologischen Maßnahmen angestrebt wird. Zahlreiche rechtliche Vorschriften, die die Eignung für die Bedienung gefährlicher Geräte (zum Beispiel Kraftfahrzeuge) oder für bestimmte Berufe (zum Beispiel Polizist) festlegen, verlangen bestimmte Mindest-Visuswerte. Ebenso richten sich Leistungen privater und gesetzlicher Unfallversicherungen für Augenschäden und die Zahlung des gesetzlichen Blindengelds in erster Linie nach dem Visus.
Nicht zu verwechseln mit der Sehschärfe ist der Begriff der deutlichen Sehweite, auch Bezugssehweite oder Normsehweite genannt. Sie ist festgelegt auf 250 mm. Die Bezugsgröße ist erforderlich, um beispielsweise den Vergrößerungsfaktor einer Lupe zu definieren.

Die Sehschärfe des Menschen ist abhängig von:
Bei der praktischen Messung des Visus spielt außerdem die Fähigkeit, den Seheindruck zu beschreiben, eine wesentliche Rolle.
Die Größe der Augen-Pupille begrenzt die Auflösung des Augapfels physikalisch, physiologisch sind es die Dichte der Rezeptoren (Stäbchen und Zapfen) und die Signalverarbeitung durch Ganglienzellen der Netzhaut (s. deren rezeptive Felder). Die Auflösung erreicht ihren höchsten Wert bei ausreichender Helligkeit im Zentrum der Fovea centralis („Sehgrube“), also bei zentraler Fixation. Der Bereich höchster Sehschärfe (das „foveale Bouquet“) umfasst nur etwa 8 bis 16 Winkelminuten, ist also noch wesentlich kleiner als die Foveola, die etwa 1,4° durchmisst. Von dort aus ist es eine kontinuierliche Abnahme, etwa in Form einer Hyperbel (s. Abbildung). Bei einer exzentrischen Fixation von etwa 1° hat die periphere Sehschärfe bereits auf die Hälfte abgenommen.
Bei der Geburt ist die Sehschärfe des Kindes noch nicht voll entwickelt. Sowohl die Netzhaut als auch die Sehrinde des Kortex entwickeln sich in den ersten Lebensjahren.


Die Bestimmung der Sehschärfe geschieht üblicherweise mit Methoden der Psychophysik. Den Probanden werden Sehzeichen präsentiert, und aus ihren Antworten ist zu ersehen, ob sie sie richtig erkannt haben. Daneben existieren auch objektive Verfahren, die die unwillkürlichen Reaktionen auf kleiner werdende Reizmuster bewerten, und so eine Beurteilung des Visus zulassen. Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung des optokinetischen Nystagmus oder das Preferential Looking bei Kleinkindern und Säuglingen.
In Deutschland wird der Visus meist mit Hilfe von projizierten Sehzeichen definierter Größe, Helligkeit, Form und definierten Kontrasts bestimmt. Die Verwendung eines Projektors anstelle einer Tafel hat den Vorteil der Unabhängigkeit von der Prüfentfernung. Für eine reproduzierbare Visusprüfung existieren DIN-Vorschriften. Danach ist das Norm-Sehzeichen der sogenannte Landoltring, ein Ring definierter Breite mit einer Lücke von derselben Breite, die in acht verschiedenen Richtungen angeordnet sein kann. Durch das Erkennen der Richtung der Lücke zeigt der Untersuchte, dass sein Auflösungsvermögen mindestens der Breite der Lücke entspricht. In der Praxis werden allerdings wegen der leichteren Verständigung meist genormte Abbildungen von Zahlen als Sehzeichen verwendet. Es existieren weitere genormte Sehzeichen, so das Snellen-E, der Pflüger-E-Haken, bei dem der mittlere Strich kürzer ist, sowie andere, die für die Visusprüfung von Analphabeten und Kindern im Vorschulalter sowie für die nicht-verbale Verständigung geeignet sind. Auf den meisten Sehzeichenprojektoren werden Zeichen bis zu einer Visusstufe von 0,05 (entsprechend ca. 0,3°) angeboten. Dies ist in der mit zunehmender Sehschwäche anwachsenden Messungenauigkeit begründet. Für noch geringere Visuswerte werden Sehprobentafeln verwendet (s. u.) bzw. Fingerzählen, Handbewegungen und Lichtquellen benutzt.
Bei der Bestimmung des Visus wird zwischen demjenigen mit Korrektur, wie Brille oder Kontaktlinse, und demjenigen ohne Korrektur unterschieden (siehe Refraktionsfehler alias Ametropie). Dabei bezeichnet man die Sehschärfe ohne Korrektur auch als Rohvisus. Häufig werden auch die Abkürzungen s.c. (sine correctione, lateinisch für „ohne Korrektur“) und c.c. (cum correctione, lateinisch für „mit Korrektur“) verwendet. Diejenige optische Korrektur, die den höchsten Visuswert ergibt, wird häufig als die „beste Korrektur“ bezeichnet. Die Möglichkeit der optischen Korrektur bewirkt, dass der Visus unabhängig von den Brechungseigenschaften des Auges ist. Der Visus im Sinne der obigen Definition ist also der Visus mit bester Korrektur.
Mit einer Sehschärfe trotz optimaler Brillen- oder Kontaktlinsenkorrektur von weniger als 1/50 = 0,02 (ermittelt mit Sehprobentafeln) auf dem besseren Auge gilt eine Person im Sinne des Sozialgesetzbuchs in Deutschland als blind, für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ab einer Sehschärfe von 3/60 = 0,05 oder weniger.
Bei der Verwendung von Sehprobentafeln muss, wegen der unveränderlichen Größe der Sehzeichen, auf das genaue Einhalten der Prüfentfernung geachtet werden. Des Weiteren ist das Einhalten der richtigen (recht hellen) Beleuchtung der Tafel wichtig, da die Sehschärfe wesentlich von der Leuchtdichte des weißen Hintergrunds abhängt. Nach der 2009 eingeführten DIN-Norm 58220 soll die Prüfleuchtdichte 80–320 cd/m² betragen. Eine bekannte Sehprobentafel ist der Snellen-Index, erstellt vom niederländischen Ophthalmologen Herman Snellen, bei dem kleiner werdende Buchstaben und Zahlen gelesen werden müssen. Es gibt auch hier diverse andere Tafeln.
Sehprobentafeln sind auf eine Normentfernung geeicht. Der Visus wird durch einen Bruch ermittelt. Im Zähler steht die Ist-Entfernung, also die Entfernung, aus der der Untersuchte das Sehzeichen erkennt. Im Nenner steht die Normentfernung, die Entfernung, bei der ein Mensch mit einer Sehschärfe von 1,0 dasselbe Sehzeichen erkennen könnte. Gemessen wird die Entfernung entweder im metrischen System oder bei Snellen im englischen Foot-Maß, die ineinander umgerechnet werden können. Häufig erfolgt die Angabe der Sehschärfe als Dezimalzahl.

| Visus | Winkel in Minuten |
Besonderheit | ||
|---|---|---|---|---|
| Metrisch | Dezimal | Snellen | ||
| 6/3 | 2,0 | 20/10 | 0,5′ | |
| 6/4,5 | 1,33 | 20/15 | 0,75′ | |
| 6/6 | 1,0 | 20/20 | 1′ | Norm-Wert |
| 6/7,5 | 0,8 | 20/25 | 1,25′ | |
| 6/9 | 0,67 | 20/30 | 1,5′ | |
| 6/12 | 0,5 | 20/40 | 2′ | |
| 6/15 | 0,4 | 20/50 | 2,5′ | |
| 6/30 | 0,2 | 20/100 | 5′ | |
| 6/60 | 0,1 | 20/200 | 10′ | |
| 6/120 | 0,05 | 20/400 | 20′ | blind laut WHO |
| 6/300 | 0,02 | 20/1000 | 50' | blind laut SGB |
Ablese-Beispiel: Erkennt ein Patient ein Zeichen aus der Entfernung von 6 Metern bzw. 20 Fuß, für das die Normentfernung 30 Meter bzw. 100 Fuß beträgt, so ist sein Visus metrisch 6/30, dezimal 0,2, Snellen 20/100, was in jedem Fall 5 Winkelminuten entspricht.
Sehzeichen, die eng nebeneinander stehen, können weniger gut erkannt werden, da dicht benachbarte Konturen das Auflösungsvermögen beeinträchtigen (Trennschwierigkeiten oder Crowding.). Dies kann bei Reihenoptotypen eine Verschlechterung von bis zu einer Visusstufe ausmachen. Bei Amblyopie, Nystagmus oder ungenügend korrigierter Ametropie können die Unterschiede zwischen Reihen- und Einzeloptotypen sogar ganz erhebliche Auswirkungen haben. Bei Landoltringen ist deshalb ab einer Sehschärfe von 0,32 und für alle größeren Sehzeichen ein Mindestabstand der Optotypen zueinander vorgeschrieben, der größer als 35 Winkelminuten sein soll. Diese Entfernung liegt (beim fovealen Sehen) außerhalb der Zone von Konturinteraktionen. Bei kleineren Sehzeichen ab einem Visus von 0,4 wird jedoch lediglich der zweifache Durchmesser des Landoltrings als Abstand der Sehzeichen untereinander gefordert. Damit geraten sie in die Interaktionszone. Aus diesem Grunde wurden für klinische Untersuchungen spezielle Tests mit Landoltringen (C-Test) entwickelt, die eine klare Trennung zwischen Einzel- und Reihensehzeichen aufweisen. Hierbei sind bei den Einzeloptotypen alle Sehzeichen durch alle Visusstufen hindurch mindestens 35 Winkelminuten voneinander entfernt. Bei den Reihenoptotypen beträgt der Abstand durch alle Visusstufen hindurch exakt 2,6 Winkelminuten. Die Prüfdistanz liegt in beiden Fällen bei 40 cm.
Zur Beurteilung, ob die Sehschärfe eines Probanden refraktionsbedingt, also auf Grund einer nicht oder nur unzureichend korrigierten Fehlsichtigkeit (Ametropie) vermindert ist, oder ob dies durch organische oder funktionelle Probleme verursacht wird, kann die Verwendung einer stenopäischen Lücke sinnvoll sein. Eine Möglichkeit, organisch bedingte Sehminderungen von funktionellen zu unterscheiden, ist der so genannte Ammann’sche Grauglastest.