Volksmotion

Eine Volksmotion, im Kanton Solothurn Volksauftrag genannt, ist ein Instrument der politischen Rechte, das seit den 1980er-Jahren in mehreren Kantonen und Gemeinden der Schweiz eingeführt worden ist.

Definition

Die Volksmotion gibt einer bestimmten Anzahl von Stimmberechtigten das Recht, dem Parlament einen Antrag auf eine Beschlussfassung in dessen Zuständigkeitsbereich zu stellen. Meistens bezweckt dieser Antrag, dass das Parlament der Regierung den Auftrag erteilt, dem Parlament den Entwurf eines Gesetzes oder eines anderen rechtsetzenden Erlasses zu unterbreiten oder eine bestimmte Massnahme zu ergreifen. Sie entspricht damit der Motion von Mitgliedern des Parlaments und wird analog wie diese behandelt.

Von der Volksinitiative unterscheidet sich die Volksmotion dadurch, dass bei Ablehnung durch das Parlament keine Volksabstimmung über das Begehren stattfindet. Der Antrag richtet sich also lediglich an das Parlament. Von der Petition unterscheidet sich die Volksmotion dadurch, dass das Parlament über sie in einem gesetzlich geordneten Verfahren einen materiellen Beschluss fassen muss. Demgegenüber sind die Adressaten einer Petition lediglich verpflichtet, von einer an sie gerichteten Petition Kenntnis zu nehmen. Art. 33 der Bundesverfassung verpflichtet nicht zur Beantwortung einer Petition.

Kantone

Der Kanton Solothurn war der erste Kanton, der in Art. 34 seiner Verfassung von 1986 die Volksmotion als neues politisches Recht eingeführt hat. 2004 wurde das Instrument leicht umgestaltet und neu als Volksauftrag bezeichnet. Im weiteren kennen die Verfassungen der Kantone Obwalden (Art. 61 Abs. 2), Freiburg (Art. 47), Neuenburg (Art. 41) und Schaffhausen (Art. 31) das Instrument der Volksmotion. In den Kantonen Solothurn, Neuenburg und Schaffhausen braucht es für eine Volksmotion 100, im Kanton Freiburg 300 Unterschriften von in kantonalen Angelegenheiten stimm- und wahlberechtigten Bürgern; im Kanton Neuenburg sind das auch die Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen (Art. 37 Abs. 1 Bst. c Kantonsverfassung). Im Kanton Obwalden kann eine einzelne stimmberechtigte Person eine Volksmotion einreichen. Die Volksmotion ersetzt hier das mit der Abschaffung der Landsgemeinde dahingefallene Einzelinitiativrecht.

Eine Untersuchung der Praxis im Kanton Solothurn zeigt, dass die Volksmotion ein relativ effektives und erfolgreiches Volksrecht geworden ist. Seit der Einführung durch die Kantonsverfassung von 1986 wurden zwischen 1988 und 2005 total 47 Volksmotionen eingereicht. Seit dem 1. August 2005 bis im Sommer 2021 wurden 40 Volksaufträge eingereicht.

Gemeinden

Auch zahlreiche Gemeinden kennen das Instrument der Volksmotion. Dabei zeigt sich eine Vielfalt von Formen. Beispiele:

Es gibt ferner Gemeinden, die das Instrument auch für Einwohner ohne die ordentlichen politischen Rechte vorsehen, zum Beispiel für Jugendliche unter 18 Jahren oder Ausländer mit Wohnsitz in der Gemeinde:

Bund

Auf der Stufe des Bundesstaates existiert die Volksmotion bisher nicht. Die prozedurale Handhabung von Petitionen in den Eidgenössischen Räten kommt jedoch der Volksmotion ziemlich nahe.

Eine Motion für die Einführung einer eidgenössischen Volksmotion wurde 2012 im Ständerat verworfen.

Am 24. September 2025 haben sechs Mitglieder des Nationalrates aus fünf Fraktionen gleichlautende Postulate eingereicht, welche den Bundesrat beauftragen wollen, die Einführung der Volksmotion zu prüfen. Der Bundesrat hat die Annahme des Postulates beantragt. Weil das Postulat aus der Mitte des Nationalrates bestritten wurde, wurde seine Behandlung in der Wintersession 2025 verschoben. Als Begründung für die Volksmotion wird vorgebracht, dass Volksinitiativen für Parteien und Verbände kostspielig sind und ihre Behandlung von der Lancierung bis zur Volksabstimmung lange dauert; es sollte einen einfacheren Weg geben, aus der Mitte der Stimmberechtigten die Änderung von Gesetzen anzuregen.

Einzelnachweise

  1. ↑ Yvo Hangartner, Andreas Kley, Nadja Braun Binder, Andreas Glaser: Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 2. Auflage. Dike-Verlag, Zürich 2023, S. 170–171, 881–887, doi:10.3256/978-3-03929-030-7.
  2. ↑ Yvo Hangartner, Andreas Kley, Nadja Braun Binder, Andreas Glaser: Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 2. Auflage. Dike-Verlag, Zürich 2023, S. 886, doi:10.3256/978-3-03929-030-7.
  3. ↑ Gemeindegesetz. In: Systematische Sammlung. 21. April 2009, abgerufen am 7. Februar 2026.
  4. ↑ Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rapperswil-Jona. Ortsgemeinde Rapperswil-Jona, 12. April 2010, abgerufen am 7. Februar 2026.
  5. ↑ Gemeindeordnung der Stadt Luzern. 7. Februar 1999, abgerufen am 7. Februar 2026.
  6. ↑ Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates. Stadt Luzern, 10. April 2025, abgerufen am 7. Februar 2026.
  7. ↑ Gemeindeordnung. Gemeinde Münsingen, 25. September 2016, abgerufen am 7. Februar 2026.
  8. ↑ Loi sur les droits politiques (LDP). République et Canton de Neuchâtel, 17. Oktober 1984, abgerufen am 7. Februar 2026.
  9. ↑ Partizipationsmotion. Stadt Bern, abgerufen am 7. Februar 2026.
  10. ↑ Organisationsreglement. Gemeinde Münchenbuchsee, 28. November 2010, abgerufen am 7. Februar 2026.
  11. ↑ 12.3712 Motion Minder. Einführung der eidgenössischen Volksmotion. In: Geschäftsdatenbank Curia Vista. Parlamentsdienste, abgerufen am 6. Februar 2026 (Text und Begründung der Motion sowie Stellungnahme des Bundesrates, Link zu den Ratsverhandlungen).
  12. ↑ 25.4091 Postulat Klopfenstein. Für ein neues Instrument der demokratischen Mitwirkung. Die Volksmotion auf Bundesebene. In: Geschäftsdatenbank Curia Vista. Parlamentsdienste, abgerufen am 6. Februar 2026 (Text und Begründung des Postulates, Stellungnahme des Bundesrates, Link auf die Behandlung im Nationalrat; gleichlautende Postulate Bally, Flach, Jost, Pamini und Schläfli).
  13. ↑ Valentina Moccetti: Eine Volksmotion für direkte Demokratie auf Bundesebene, Schweizer Radio und Fernsehen SRF, 2. Oktober 2025. Abgerufen am 3. Oktober 2025