Vollziehung
Unter
Vollziehung
wird verstanden
vollziehende Gewalt (zweite Staatsgewalt, ausführende Gewalt vollziehende Gewalt, Verwaltung und Regierung), siehe
Exekutive
Vollzug, insbesondere von Verwaltungsakten, siehe
sofortige Vollziehung
Vollziehung der Ehe
, der erste
Beischlaf
zwischen zwei Ehepartnern nach ihrer
Eheschließung
(CIC can. 1061 § 1)
Siehe auch:
Vollzug
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.