Eine Vormerkstelle ist in Deutschland eine beim Bund und den 16 Ländern eingerichtete Stelle, die der Erfassung von vorbehaltenen Stellen und der Inhaber von Eingliederungs- und Zulassungsscheinen (E- bzw. Z-Schein) der Bundeswehr dient. (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Soldatenversorgungsgesetz; SVG) Die Inhaber eines E- oder Z-Scheins bewerben sich bei den Vormerkstellen und sind von diesen nach Eignung und Neigung den Einstellungsbehörden zuzuweisen. (§ 10 Abs. 4 Satz 2 SVG)
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Vormerkstelle des Bundes sowie über die Aufgaben der Vormerkstellen der Länder, über die Bewerbung, Erfassung, Zuweisung und Einstellung der Inhaber eines Eingliederungsscheins, eines Zulassungsscheins sowie die Erfassung und Bekanntgabe der vorbehaltenen Stellen in der Stellenvorbehaltsverordnung (StVorV) geregelt. (§ 10a Abs. 2 SVG)
Den Vormerkstellen obliegen folgende Aufgaben (§ 5 StVorV):
Das Bundesverwaltungsamt (Referatsgruppe VM 1) nimmt die Aufgaben der Vormerkstelle des Bundes wahr. (§ 4 Abs. 1 StVorV)
Die Länder richten ihre Vormerkstellen in eigener Zuständigkeit ein. (§ 4 Abs. 2 StVorV) Sie sind bei folgenden Einrichtungen angesiedelt: