
Ein Befehl (Abkürzung: Bef) ist im Eisenbahnbetrieb ein schriftlicher Auftrag des Fahrdienstleiters an den Triebfahrzeugführer eines Zuges. Ein Befehl wird verwendet, wenn eine situationsgerechte Signalisierung nicht möglich ist oder anderweitig vom Regelbetrieb abgewichen werden muss. In der Fahrdienstvorschrift ist festgelegt, in welchen Fällen ein Befehl ausgestellt werden muss.

Eine durch Befehl zugelassene Zugfahrt ist eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag.
Rangierfahrten erhalten nur dann einen Befehl, wenn sie über das Signal Ra 10 (Rangierhalttafel) oder die Einfahrweiche, die erste Weiche eines Bahnhofs von der freien Strecke aus gesehen, hinaus rangieren wollen.
Der Fahrdienstleiter fertigt den Befehl aus, indem er den Befehlsvordruck ausfüllt. Anschließend übermittelt er den Befehl an den Triebfahrzeugführer fernmündlich, persönlich oder elektronisch („Digitaler Befehl“).
Bei der fernmündlichen Übermittlung diktiert der Fahrdienstleiter den Befehl (z. B. mittels Zugfunk oder Fernsprecher). Der Triebfahrzeugführer füllt einen oder mehrere Befehlsvordrucke aus und wiederholt die Angaben, bevor der Befehl nach Bestätigung der korrekten Wiederholung und Eintragen von Datum und Uhrzeit durch den Wortlaut "Verfahren Befehlsübermittlung beendet" gültig gemacht wird. Diese Übermittlungsart war Stand 2023 am weitesten verbreitet.
Bei der persönlichen Übermittlung überbringt der Fahrdienstleiter oder ein Bote dem Triebfahrzeugführer den ausgefüllten Befehlsvordruck. Dieser quittiert den Erhalt in der Durchschrift.
Mit dem Ausdruck „Digitaler Befehl“ bezeichnet DB InfraGO die elektronische Ausfertigung und Übermittlung eines Befehls. Die möglichen Befehle sind die gleichen wie bei den anderen Übermittlungsarten; lediglich für den Befehl 31 wird immer noch planmäßig der Papiervordruck genutzt. Der digitale Befehl soll die Ausfertigung und Übermittlung eines Befehls beschleunigen, Befehle übersichtlicher gestalten und es ermöglichen, schneller den gleichen Befehl an mehrere Züge zu übermitteln.
Der Fahrdienstleiter erstellt den Befehl in einer Webanwendung aus vorgefertigten Auswahllisten. Die Anwendung überprüft ihn inhaltlich und legt ihn auf einem zentralen System ab. Nachfolgend wird ein Zugriffscode per Datenfunk an das Triebfahrzeug übertragen. Der Triebfahrzeugführer ruft den Befehl im Stillstand mittels Zugnummer und Zugriffscode auf einem mobilen Endgerät ab und übermittelt den Standort des Zuges elektronisch an den Fahrdienstleiter. Erst nachdem dieser bestätigt hat, dass der angegebene Standort mit den Anzeigen im Stellwerk übereinstimmt, kann der Triebfahrzeugführer den Inhalt des Befehls einsehen. Der Befehl wird erst gültig, nachdem der Triebfahrzeugführer ihn quittiert hat. Alle Vorgänge werden protokolliert.
Eine mündliche Kommunikation zwischen Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter ist nur noch in einigen Fällen erforderlich, beispielsweise bei ausgefallenem Datenfunk oder fehlgeschlagener Standortprüfung. Als Rückfallebene für den digitalen Befehl dient die fernmündliche oder persönliche Übermittlung.
Der digitale Befehl wurde seit 22. April 2025 auf der Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm erprobt. Seit 15. Dezember 2025 kann er bundesweit auf freiwilliger Basis genutzt werden. Ab dem 13. Dezember 2026 soll der digitale Befehl verpflichtend angewendet werden. Am 28. Oktober 2026 soll zuvor zunächst noch ein Softwareupdate mit einigen funktionalen Neuerungen eingespielt werden.
Die Deutsche Reichsbahn sah, seit wenigstens 1933, vier Befehlsarten vor. Drei im Geltungsbereich der Fahrdienstvorschrift (Befehle A–C) und einen im Geltungsbereich der Betriebsvorschrift für den vereinfachten Nebenbahndienst (Befehl N).
Der Befehl A hatte vier Abschnitte (a–d). Mit Befehl A wurde geregelt:
Der Befehl B wurde auf zweigleisigen Strecken erteilt, um Züge auf dem Gegengleis fahren zu lassen. Er hatte bei der DR fünf Abschnitte (a–e). Sie regelten einerseits Fahrten von Zügen, Sperrfahrten und Schiebeloks als auch deren Halt und Weiterfahrt auf dem falschen Gleis (Der Begriff falsches Gleis wurde später durch linkes Gleis bzw. Gegengleis ersetzt) und die vom Regelbetrieb abweichende Einfahrt in den nächsten Bahnhof.
Der Befehl C ersetzte zunächst den vorherigen Vorsichtsbefehl, der bei der Deutschen Reichsbahn auch wieder als Vorsichtsbefehl eingeführt wurde. Er forderte die genau definierte Herabsetzung der Geschwindigkeit oder Fahrt auf Sicht an genau bestimmten Stellen. In sechs Abschnitten (a–f) konnten mit dem Befehl C bzw. dem Vorsichtsbefehl folgende Aufträge und Hinweise gegeben werden:
Der Befehl N galt nur im Vereinfachten Nebenbahndienst (VND). Er hatte sechs Abschnitte (a–f) und regelte Kreuzungen und Überholungen auf Zuglaufstellen sowie Halt und vorsichtige Einfahrt in Zuglaufstellen; zusätzlich konnten Zuglaufmeldungen beauftragt werden.
Die grundlegende Struktur galt bei beiden deutschen Bahnen, mit unterschiedlichen Inhalten und Untergliederungen. Nach der Wiedervereinigung übernahm die Deutsche Reichsbahn schon vor 1993 die Befehlsvordrucke A und C der Deutschen Bundesbahn. Das Formular des Befehls B konnte zunächst noch nicht vereinheitlicht werden, da die Betriebsverfahren zur Befahrung des Gegengleises sich zu sehr auseinanderentwickelt hatten. Erst mit Inkrafttreten der vollständig harmonisierten Fahrdienstvorschrift (Richtlinie 408) zum 15. Juni 2003 gab es für Gesamtdeutschland nur noch einen harmonisierten Befehlsvordruck.

Der Befehlsvordruck enthielt 14 Befehle, die einzeln oder gemeinsam erteilt werden können. Die zu erteilenden einzelnen Befehle werden durch Ankreuzen kenntlich gemacht und ausgefüllt. Werden mehrere Befehle gemeinsam erteilt, ist es zulässig, diese auf einem einzigen Vordruck zu kombinieren, sofern sie in dieser Reihenfolge abgearbeitet werden können. Ist diese Reihenfolge nicht einzuhalten, müssen mehrere Vordrucke verwendet werden. Nachdem der Triebfahrzeugführer den Befehl vollständig abgearbeitet hat, sind alle Vordrucke durchzukreuzen und wegzulegen.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 wurde der Befehlsvordruck erstmals überarbeitet, um die Befehle auch für ETCS anwendbar zu machen und sie an die TSI anzupassen. 2015 wurde der Befehlsvordruck abermals überarbeitet, teilweise umnummeriert und umfasst seitdem 24 statt 11 Aufträge:
Auf der Rückseite befinden sich zusätzlich die Befehle 14.1 bis 14.9 mit häufig vorkommenden Anordnungen sowie Befehl 14.35 zum Zurückziehen eines Befehls.
Der Vordruck FV-NE Anlage 10 enthält zusätzlich die Befehle 21 bis 24 mit Anweisungen für den Zugleitbetrieb:
Auf der Rückseite aller Befehlsvordrucke – beim FV-NE-Befehl auf den Umschlagseiten 2 und 4 des Blocks – befindet sich eine Tabelle mit verschiedenen nummerierten Gründen inklusive deren zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, die Ursache einer Geschwindigkeitsbeschränkung sein können.
Daneben existieren die Befehlsvordrucke 436.0001V04 (ZLB) und 437.0001V01 (SZB) im Zugleitbetrieb mit den Befehlen a) bis f) sowie der Vordruck FV-NE Anlage 11 ausgewählten Befehlen der Anlage 10.
Zusammen mit der Neuherausgabe der Fahrdienstvorschrift Ril 408 wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 ein neuer Befehlvordruck eingeführt, um die Vorgaben der TSI OPE umzusetzen. Die Vorderseite enthält die europäischen Befehle:
Die Nummern 10 bis 20 bleiben reserviert für künftige europäische Befehle. Auf der Rückseite werden nationale Befehle sowie die Tabelle für Gründe von Befehl 5 und 6 abgebildet:
Die Vordrucke nach Ril 436 und Ril 437 blieben unverändert für ihren Anwendungsbereich gültig. Eine Angleichung der FV-NE in Verfahren und Befehlsvordruck wird zum 13. Dezember 2026 in Kraft treten.
Anlage 10 entfällt ersatzlos. Anlage 11 enthält auf der Vorderseite die Befehle 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 21, 22, 29, 31 und 95. Die Rückseite enthält Anweisungen für den Zugleitbetrieb:
In Österreich werden am Netz der Österreichischen Bundesbahnen der Allgemeine Befehl (A-Befehl) und der Vorsichtsbefehl (V-Befehl) unterschieden. Als V-Befehl gilt jeder Befehl im Zusammenhang mit Fahren auf Sicht und gestörten Eisenbahnkreuzungen (EK), alle anderen Befehle gelten als A-Befehl. Der Besondere Befehl (B-Befehl) regelte früher das Befahren des falschen Gleises auf zweigleisigen Strecken mit Richtungsbetrieb, wurde aber mit der österreichweiten Ausrüstung der Strecken mit Gleiswechselbetrieb aus den Vorschriften gestrichen. Darüber hinaus gibt es noch den ETCS-Befehl, der der in der TSI „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ vorgegebenen Form entspricht und ausschließlich auf Strecken, welche mit dem Zugbeeinflussungssystem ETCS ausgerüstet sind, angewendet wird.
Die Nummerierung der Befehle ist im Regelwerk 30.04.19 (Betriebliche Drucksorten) geregelt und variiert je nach Betriebsform der Strecke.
Sammelbefehl – Drucksorte V3-216-2
Sammelbefehl für vereinfachten Fernbedienbereich – Drucksorte V3-16
Sammelbefehl für Zugleitbereich – Drucksorte V3-116
ETCS-Befehl – Drucksorte V3-216-1
Ab der Fahrplanperiode 2025 sollen Befehle per Datenschnittstelle elektronisch übermittelt werden („elektronischer Befehl“).
Die polnische Instruktion der PKP über die Durchführung des Zugbetriebs, „Instrukcja o prowadzeniu ruchu pociągów“ Ir-1 (R-1), die polnische Fahrdienstvorschrift, verwendet in ihrer Ausgabe vom 17. Juli 2007 vier schriftliche Befehle:
In der ganzen Schweiz wird dasselbe Sammelformular verwendet. Es gibt 9 mögliche Befehle, die den europäischen Befehlen entsprechen. Es dürfen mehrere Befehle pro Seite verwendet werden. Folgende Befehle sind vorhanden:

Die TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung (TSI OPE) definiert europaweit einheitliche Befehlsvordrucke für den Einsatz unter ETCS. Sie enthält Vordrucke für folgende Situationen: