ausgenommen die in Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 aufgeführten mehrjährigen Kulturen und Baumschulen solcher mehrjährigen Kulturen.
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Das Gegenteil einer Dauerkultur nennt sich Wechselkultur.
Als Dauerkulturen gelten beispielsweise
Obst- und Gemüsearten, die auf Bäumen und Sträuchern wachsen und keine mehrjährige Kultur sind: Äpfel, Birnen, Quitten, Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche, Nektarinen, Pflaumen, Zwetschgen, Schlehen, Weintrauben, Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Esskastanien, Feigen, Kiwi, Aronia (schwarze Apfelbeere), Kapern