Dauerkultur

Dauerkulturen sind gemäß dem EU-Beihilferecht (Artikel 2 Buchstabe c Verordnung (EG) Nr. 795/2004)

Das Gegenteil einer Dauerkultur nennt sich Wechselkultur.

Als Dauerkulturen gelten beispielsweise

Nach dem CIA World Factbook besaß Deutschland im Jahre 2001 0,59 % Dauerkultur.

Siehe auch