Wehrbezirke waren im nationalsozialistischen Deutschland territoriale Verwaltungseinheiten im Bereich des Ersatzwesens, zur Koordination zwischen der Wehrmacht und den Verwaltungsbehörden. Sie dienten der internen Verwaltung und Überwachung der Wehrpflicht. Die Wehrbezirke bildeten die Verwaltungsebene unter den Wehrersatzbezirken eines Wehrkreises. Der Wehrersatzbezirk war in mehrere Wehrbezirke aufgeteilt, welche wiederum in mehrere Wehrmeldebezirke untergliedert waren.
Militärisch wurde ein Wehrersatzbezirk durch eine Wehrersatzinspektion geführt, der Wehrbezirk durch ein Wehrbezirkskommando. Das Wehrmeldeamt war für eine Wehrmeldebezirk verantwortlich. Es wurden insgesamt 40 Wehrersatzinspektionen in den Wehrkreisen eingerichtet. Den Wehrersatzinspektionen waren dabei 339 Wehrbezirkskommandos und 772 Wehrmeldeämter zugeteilt. Ein Wehrbezirkskommando entsprach in der Größe in etwa einem heutigen Stadt- bzw. Landkreis.
Die Wehrbezirkskommandos des jeweiligen Wehrkreises unterstanden der Wehrersatzinspektion. Der Kommandeur des Wehrbezirks führte nach Weisung des Wehrersatzinspekteurs die personellen Wehrersatzmaßnahmen durch. Dies erfolgte in Abstimmung mit der jeweiligen Kreispolizeibehörde und dem Leiter des Meldeamtes des Reichsarbeitsdienstes. Der Wehrbezirkskommandeur hatte die militärische Disziplinargewalt eines Regimentskommandeurs.
Einem Wehrbezirkskommando waren Wehrmeldeämter zugeordnet. Der Leiter eines Wehrmeldeamtes; meist ein Stabsoffizier oder ein Hauptmann; setzte die Vorgaben des Wehrkreiskommandeurs um. Disziplinarisch war er einem nicht selbstständigen Bataillonskommandeur gleich. Zusätzlich war er auch für das Führen der Personalkartei verantwortlich.