Werkstattbindung

Die Werkstattbindung ist in der Kfz-Versicherung eine Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, die den Versicherungsnehmer im Schadensfall verpflichtet, eine vorgegebene Werkstatt aufzusuchen. Bei diesen Kfz-Werkstätten handelt es sich um Werkstätten, mit denen die Versicherungsunternehmen eigene Vertragsverhältnisse abgeschlossen haben.

Sinn einer Werkstattbindung

Die Werkstattbindung wird im Rahmen einer Kaskoversicherung angeboten und gewährt dem Versicherungsnehmer neben einem geringeren Beitrag in der Regel auch einen Anspruch auf bestimmte zusätzliche Leistungen. Zu diesen Zusatzleistungen zählen beispielsweise vergünstigte Konditionen für den Abtransport des Fahrzeugs vom Unfallort oder die Bereitstellung eines Mietfahrzeugs für die Dauer der Reparatur. Für die Versicherer sind diese gewährten Vergünstigungen möglich, weil sie mit ihren Partnerwerkstätten Vereinbarungen über die Höhe der Reparaturkosten getroffen haben, die unter den üblichen Marktpreisen liegen. Die daraus resultierende Ersparnis, wird an die Versicherungskunden weitergegeben. Üblicherweise liegt der Nachlass für einen Vertrag mit Werkstattbindung bei 20 Prozent des Kaskobeitrags. Der Kunde ist hierfür aber verpflichtet, alle Kaskoschäden in der Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Wird die vertraglich vereinbarte Werkstattbindung missachtet, können auf den Versicherungsnehmer Vertragsstrafen zukommen.

Einzelnachweise

  1. ↑ Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann: Werkstattbindung. In: Gabler-Versicherungslexikon. Versicherungsmagazin, abgerufen am 25. Juni 2026.
  2. 1 2 Wolfgang Breuer, Katharina Zimmermann: Werkstattmanagement – Schadensteuerung im Spannungsfeld zwischen Kunde und Versicherung. In: Handbuch Versicherungsmarketing. Springer, Berlin, Heidelberg 2019, ISBN 978-3-662-57755-4, S. 615–624, doi:10.1007/978-3-662-57755-4_34.
  3. ↑ Vollkasko mit Werkstattbindung. Archiviert vom Original am 16. Februar 2014; abgerufen am 25. Juni 2026.
  4. ↑ Sparen mit der Werkstattbindung: Alle Infos für Kasko-Versicherte. ADAC SE, 14. November 2023, abgerufen am 25. Juni 2026.