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BEACON ist ein sehr einfaches Dateiformat, mit dem Links auf Webseiten angegeben werden können, die Inhalte zu bestimmten Normdaten bieten. Derzeit wird das Format vor allem für Personen genutzt, die mittels ihrer GND-Nummer (früher PND) identifiziert werden. Es eignet sich in seiner jetzigen Form aber auch zur Verwendung für Körperschaften und Schlagwörter unter Verwendung der GND-Nummer (früher GKD bzw. SWD) sowie grundsätzlich auch für weitere Normdaten.
Eine genaue Beschreibung des Formats ist unter /Format abgelegt.
Eine BEACON-Datei ermöglicht die gegenseitige Verlinkung von Webseiten, die Inhalte mittels Normdaten verknüpft haben, also beispielsweise Personenlexika oder Bibliothekskataloge. Ihre Grundstruktur ist:
#META1 #META2 123456789|123
Die Datei unterteilt sich in Meta-Zeilen, die mit # beginnen und Normdaten-Zeilen, die mit der Normdatei beginnen.
BEACON-Dateien sind grundsätzlich Public Domain. Es gibt für sie kein offizielles Register. Listen von BEACON-Dateien gibt es neben dieser Wikipedia-Seite
– bitte ergänzen –
Zum Einsatz kommt die BEACON-Technik bereits in folgenden Webangeboten:
Die meisten Anwendungen bieten ausschließlich Verknüpfungen mittels PND.
Unproblematisch dürfte die Erweiterung des Systems auf andere Personen-Normdateien (etwa VIAF oder die Nummern der Library of Congress) sein. Auch die Umstellung des BEACON-Systems auf eine neue, zunächst aus bereits freien Daten gewonnene freie Normdatei ist denkbar. Diese Datei wäre dann nach dem Wiki-Prinzip auch flexibler wartbar als die GND, bei der für jede Korrektur oder Neuanlage ein Mitarbeiter einer GND-Redaktion benötigt wird. Es sollte eine breitere Diskussion darüber angestoßen werden ob sich Wikidata dafür eignen würde.
Auch eine Übertragung des Systems auf weitere Normdateien, die über das Spektrum der GND (bestehend aus PND, GKD und SWD) hinausgehen (z.B. Ortsdatenbanken, Inhaltsverzeichnisse von Zeitschriften oder Sammelwerken, Rezensions- und Aufsatzdatenbanken) ist denkbar.
Ausweitungen über das begrenzte Feld von Literaturinformationen und Nachschlagewerken hinaus müssten, soweit lebende Personen betroffen sind, Aspekte des Datenschutzes einbeziehen.
Für Bibliotheken, Archive, Verlage, Museen, Websitebetreiber sind drei Schritte zur Teilnahme nötig:
Optional, zur Anreicherung des eigenen Webangebots:
Das beschriebene Vorgehen hilft bei der weltweiten Verknüpfung des eigenen Angebots zu Entitäten, für die bereits ein GND-Datensatz existiert. Jede Institution kann sofort damit beginnen.
Der Königsweg ist allerdings das Ergänzen der GND-Datenbank um alle Personen, Körperschaften und Schlagwörter, zu denen bei der Institution qualitätvolle Informationen existieren, zu denen es aber noch keinen GND-Datensatz gibt (sowie die Korrektur fehlerhafter bestehender Datensätze). Dafür muss sich die Institution mit der Deutschen Nationalbibliothek in Verbindung setzen und um Aufnahme in den Kreis der GND-Teilnehmer bitten.