Maßnahmen zur Wildrettung sind beim Mähen von landwirtschaftlichen Flächen im Interesse des Tierschutzes erforderlich, um die Verletzung von Wildtieren zu vermeiden. Wildrettung obliegt den Eigentümern und Bearbeitern der Flächen. Ein Jagdausübungsberechtigter muss zur Mitarbeit bereit sein.
Besonders gefährdet sind Bodenbrüter, Junghasen und Rehkitze beim ersten Schnitt auf dem Grünland, da sie im hohen Gras kaum zu erkennen sind. Als Ablieger drücken sich Kitze wie Junghasen bei Gefahr instinktiv noch tiefer starr zu Boden. Zu oft sind Fahrer schnell fahrender Kreiselmäher nicht mehr in der Lage, beim Erkennen von Tieren noch rechtzeitig anzuhalten. In der Getreide- und Rapsernte besteht zwar prinzipiell die gleiche Gefahr, jedoch sind die Jungtiere dann schon etwas älter und können besser flüchten.
Besonders in Bezug auf Rehwild tragen folgende Maßnahmen zur Wildrettung bei:
Das Unterlassen von Maßnahmen zur Wildrettung kann strafrechtliche Konsequenzen für den Landwirt haben, wegen Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund nach dem deutschen Tierschutzrecht. Ferner kann er dem Jagdausübungsberechtigten zu Schadensersatz verpflichtet sein.