Wirtschafts-Postgut (abgekürzt W-PG) war eine Sendungsart der Deutschen Post der DDR für Kleingutsendungen. In der Postordnung von 1959 wurde Wirtschafts-Postgut neben Päckchen und Paketen als Kleingutsendung geführt; das zulässige Höchstgewicht betrug 15 kg.
Die Postordnung von 1959 bestimmte Wirtschafts-Postgut als Postsendungen im Gewicht bis 15 kg. Die Einlieferung wurde bescheinigt. Die Sendungsart richtete sich an Absender mit regelmäßigen größeren Sendungsmengen: Als Wirtschafts-Postgut mussten monatlich mindestens 150 Sendungen desselben Absenders eingeliefert werden. Die Einlieferung hatte im Selbstbucherverfahren zu erfolgen.
Wirtschafts-Postgut musste um die Anschrift einen breiten grünen Streifen sowie deutlich den Vermerk „Wirtschafts-Postgut“ tragen. Für sperriges Wirtschafts-Postgut wurde ein Gebührenzuschlag erhoben. Als Zusatzleistungen waren Eilsendung, Luftpost, Versicherung, eigenhändige Aushändigung, Rückschein und Nachnahme zugelassen. Enthielt Wirtschafts-Postgut lebende Tiere, musste die Zusatzleistung Eilsendung verlangt werden.
Ein erhaltenes Beispiel aus der Onlinesammlung der Museumsstiftung Post und Telekommunikation ist ein 1962 vom Versandhaus Leipzig nach Staßfurt geschickter Karton. Auf der Vorderseite befindet sich unter anderem der Aufkleber „WIRTSCHAFTS-POSTGUT, Versandhaus Leipzig, Lager und Versand, Markkleeberg-West“; die Sendung wurde per Nachnahme aufgegeben.
In der im Dezember 1966 veröffentlichten Neufassung der Postordnung wurde Wirtschafts-Postgut nicht mehr als eigene Kleingutsendungsart geführt. Stattdessen waren dort Wirtschaftspäckchen bis 2 kg und Wirtschaftspakete bis 20 kg geregelt.