Youssef Nada

Youssef Nada (arabisch يوسف ندا, DMG Yūsuf Nadā; * 17. März 1931 in Alexandria; † 22. Dezember 2024) war ein ägyptisch-italienischer Unternehmer und Politaktivist. Nach einer Karriere als internationaler Handelsunternehmer, die ihn zum führenden Zementlieferanten im Mittelmeerraum machte, gründete er 1988 die islamische Al-Taqwa-Bank. Daneben fungierte er als inoffizieller Außenminister und Vermittler der Muslimbruderschaft. 2001 wurde er auf Betreiben der USA ohne nachweisbare Grundlage auf internationale Terrorlisten gesetzt. 2012 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz wegen Verletzung seiner Grundrechte zur Zahlung einer Entschädigung.

Leben und Wirken

Youssef Nada wurde am 17. Mai 1931 als viertes von 11 Geschwistern geboren. Sein Vater betrieb eine Fabrik für Agrar- und Molkereiprodukte. 1948, im Alter von 17 Jahren, trat er den Muslimbrüdern bei. Nach seinem High School-Abschluss begann er ein Studium in landwirtschaftlicher Produktionstechnik an der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Alexandria. Zeitgleich leitete er ein Unternehmen, das mit Molkereiprodukten handelte.

Während des sogenannten „Kanalkriegs“ um 1951, mit dem sich Ägypten endgültig aus der Einflusssphäre ihrer früheren Kolonialmacht Großbritannien befreite (→ Königreich Ägypten), erhielt er an der Universität ein militärisches Training und wurde für den Wachtdienst eingesetzt. In den bewaffneten Auseinandersetzungen oder den Aufständen war er jedoch nicht involviert.

Noch während seines Studiums kam es 1954 zum Al-Manschiyya-Vorfall, einem Attentatsversuch auf Gamal Abdel Nasser, für das die Muslimbrüder beschuldigt wurden. Nada wurde gemeinsam mit weiteren Muslimbrüdern verhaftet und verbrachte zwei Jahre ohne Gerichtsprozess im Gefängnis.

Nach seiner Entlassung nahm er sein Studium wieder auf, brachte es mit seinem Unternehmen, das unter anderem auch Molkereiprodukte in die Schweiz exportierte, zum Wohlstand und schloss 1959 sein Studium ab. Auch während dieser Zeit sah er sich Schikanen durch die Sicherheitsbehörden ausgesetzt und entschied sich daher zur Emigration. In den folgenden Jahren expandierte sein Transportunternehmen; Nada richtete Büros in Wien, Tripoli, Riyadh, Glasgow und Liechtenstein ein und transportierte nun auch Agrarprodukte, Metalle und Zement. Insbesondere der Verkauf von Zement nach Libyen und Saudi-Arabien erwies sich als ertragreich. Nada erwirtschaftete ein Vermögen und berichtete später, den Beinamen „König des Zements im Mittelmeerraum“ erhalten zu haben.

1970 ließ er sich nieder in der italienischen Enklave Campione d’Italia in der Schweiz. Seine Villa dort entwickelte sich zu einer Art inoffiziellem Außenministerium der Muslimbruderschaft. Nada selbst vertrat die Muslimbrüder in verschiedenen Ländern, unter anderem gegenüber Saddam Hussein.

1988 stieg er außerdem in den Bankensektor ein und gründete zunächst auf den Bahamas die „Al-Taqwa-Bank“, die streng nach islamischem Recht funktionieren sollte und unter anderem in Liechtenstein und im Schweizerischen Lugano weitere Büros unterhielt. Außerdem gründete er das Unternehmen „Nada International Concrete“ und 1998 die Fiduciär- und Managementgesellschaft „Al Taqwa Mangement Organization“ (später „Nada Management Organization“). Nadas Vize bei al-Taqwa war der syrisch-italienische Ali Ghaleb Himmat, ebenfalls ein Muslimbruder.

Aufnahme in die Sanktionsliste des UN-Sicherheitsrats von 2001 und Gerichtsverfahren

2001, kurz nach den Terroranschlägen am 11. September, bezichtigte der US-amerikanische Präsident George W. Bush die Al Taqwa-Bank, zum Finanz-Netzwerk von Al-Qaida zu gehören. Die Grundlage dieser Einschätzung wurde nie veröffentlicht. Auf Betreiben der USA wurde Nada daraufhin unter anderem auf die Sanktionsliste des UN-Sicherheitsrats aufgenommen.

In der Folge ergänzte der schweizerische Bundesrat die sog. Taliban-Verordnung um Nada und seine Firmen. Damit stand er faktisch in der italienischen Enklave Campione d’Italia unter Hausarrest, da er beim Verlassen des Territoriums zwingend gegen das Einreiseverbot in die Schweiz verstoßen hätte. Seine Konten wurden eingefroren. Die Bank brach zusammen; Nadas zwei anderen Unternehmen wurden 2004 liquidiert.

Die ermittelnden italienischen und Schweizer Behörden hatten bereits 2005 die Ermittlungen gegen ihn eingestellt, da die Vorwürfe „offenkundig ohne Basis“ gewesen seien. Das schweizerische Bundesgericht lehnte dennoch 2007 eine Aufhebung der Reisebeschränkung ab. Es ging davon aus, dass die Sanktionsbeschlüsse des UN-Sicherheitsrats anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vorgehen würden. Von der UN-Terrorliste wurde er kommentarlos erst 2009 gestrichen, wonach auch die Schweiz das Einreise- und Transitverbot gegen ihn aufhob. In den USA blieb er bis 2015 gelistet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am 12. September 2012, dass die Schweiz das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens von Nada sowie seinen Anspruch auf Zugang zu einer effektiven Beschwerdemöglichkeit verletzt habe. Er sprach ihm eine Entschädigung von 30'000 Franken zu.

Nadas angebliche Verbindungen zu Terrorismus waren Gegenstand eines Buches des Journalisten Sylvain Besson, das gemeinhin als „verschwörungstheoretisch“ eingeordnet wird.

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ È morto Youssef Nada. In: RSI. 22. Dezember 2024, abgerufen am 24. Dezember 2024 (italienisch).
  2. Youssef Nada, Douglas Thompson: Inside the Muslim Brotherhood. Metro, London 2012, ISBN 978-1-85782-687-6 (archive.org).
    1. ↑ S. 3.
    2. ↑ S. 31: „Thoughout his university career, other than that time rudely interrupted by his imprisonment, Youssef Nada ran a dairy business with an export office.“
    3. ↑ S. 5–7.
    4. ↑ S. 16
    5. ↑ S. 31–33
    6. ↑ S. 112
  3. Stefan Meining: Eine Moschee in Deutschland. Nazis, Geheimdienste und der Aufstieg des politischen Islam im Westen. C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-61411-8.
    1. ↑ S. 244
    2. ↑ S. 245 f.
    3. ↑ S. 252.
  4. 1 2 3 4 5 6 Giannis Mavris: Der bizarre Fall um Youssef Nada und die Rolle der Schweiz im „War on Terror“. Eine Rückblende. In: Swissinfo.ch. 7. November 2021, abgerufen am 11. März 2026.
  5. 1 2 3 Sally Shakkour: Who Is Youssef Nada? In: Misbar. 22. Dezember 2024, abgerufen am 11. März 2026.
  6. ↑ Zum Kanalkrieg vergleiche Anne-Claire de Gayffier-Bonneville: La guerre du canal 1951–1952. In: Cahiers de Méditerranée. Band 70, Nr. 1, 2005, S. 111–136, doi:10.4000/cdlm.881.
  7. 1 2 3 4 David D. Kirkpatrick: The Dirty Secrets of a Smear Campaign. In: The New Yorker. 27. März 2023, abgerufen am 21. Februar 2026 (englisch).
  8. ↑ James M. Dorsey: Delisting of Islamist financier raises questions about US and UN terrorism lists Internetseite der Deutschen Welle vom 16. April 2010
  9. ↑ Terrorismo, la Svizzera aspetta un documento dall'America 15. November 2001
  10. ↑ Rebecca Roberts: Documentary Examines Muslim Brotherhood Internetseite des National Public Radio, 19. April 2007.
  11. ↑ Eintrag im Handelsregister des Kantons Tessin
  12. 1 2 The Muslim Brotherhood’s Sources of Funding. In: Arab Reporters for Investigative Journalism. 6. November 2013, abgerufen am 11. März 2026.
  13. ↑ Libero D’Agostino: Nada e Himmat, a Campione „persone rispettabili“ 7. November 2001
  14. ↑ Remarks at the Financial Crimes Enforcement Network in Vienna, Virginia. In: Weekly Compilation of Presidential Documents. Band 37, Nr. 45, 2001, S. 1607 f. (govinfo.gov).
  15. ↑ Philip Ebels: The curious case of Mr Nada. In: openDemocracy. 11. April 2011, abgerufen am 12. März 2026.
  16. ↑ Verordnung vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban. SR 946.203
  17. ↑ Rechtsstaatlichkeit sichern – Effektiven Rechtsschutz bei Terrorismusbekämpfung schaffen, Deutscher Bundestag, Wahlperiode 16, Drucksache 16/8903 vom 23. April 2008, PDF 81 kB
  18. ↑ Mark Hosenball, Michael Isikoff: Terror Watch: Probe Closed. In: Daily Beast. 31. Mai 2005, archiviert vom Original am 7. Mai 2012; abgerufen am 11. März 2026.
  19. ↑ Case of Nada v. Switzerland. 12. September 2012, Nr. 187 (European Court of Human Rights): „clearly unfounded“
  20. ↑ BGE 133 II 450. In: Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts. 14. November 2007, archiviert vom Original am 13. Oktober 2013; abgerufen am 11. März 2026.
  21. 1 2 Dick Marty: United Nations Security Council and European Union blacklists | Doc. 11454. 2008, Addendum, Kap. II.i (assembly.coe.int).
  22. ↑ Solène Guggisberg: The Nada case in front of the ECtHR – A new milestone in the European debate on Security Council targeted sanctions and human rights obligations. In: Croatian Yearbook of European Law and Policy. Band 8, Nr. 8, 2012, S. 411–436, hier 416, doi:10.3935/cyelp.08.2012.151 (researchgate.net).
  23. ↑ Gavin Sullivan, Ben Hayes: Blacklisted: Targeted sanctions, preemptive security and fundamental rights. Hrsg.: European Center for Constitutional and Human Rights. 2011, S. 61–63 (statewatch.org [PDF]).
  24. ↑ http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-113118
Personendaten
NAME Nada, Youssef
KURZBESCHREIBUNG ägyptisch-italienischer Unternehmer
GEBURTSDATUM 17. März 1931 oder 17. März 1937
GEBURTSORT Alexandria
STERBEDATUM 22. Dezember 2024