Zellkomplex

Ein Zellkomplex oder CW-Komplex ist ein mathematisches Objekt aus dem Bereich der algebraischen Topologie. Es ist eine Verallgemeinerung des Simplizialkomplexes und wurde 1949 von John Henry Constantine Whitehead eingeführt.

Definition

Eine k-Zelle ist ein topologischer Raum, der zu Bk:=[0,1]k homöomorph ist. Eine offene k-Zelle ist ein topologischer Raum, der zum Inneren von Bk homöomorph ist. k nennt man die Dimension der Zelle.

Ein Zellkomplex oder auch CW-Komplex (closure-finite weak-topology) ist ein Hausdorff-Raum X, der in offene Zellen (ci)i∈I zerfällt, wobei gilt:

  1. zu jeder k-Zelle ci⊆X existiert eine stetige Abbildung fi:Bk→X so dass das Innere von Bk homöomorph auf ci und der Rand in eine Vereinigung von endlich vielen Zellen der Dimension <k abgebildet wird. (fi heißt die charakteristische Abbildung der Zelle ci.)
  2. M⊆X ist genau dann abgeschlossen, wenn M∩fi(Bk) für alle i∈I abgeschlossen ist.

Das k-Gerüst eines CW-Komplexes ist die Vereinigung aller seiner Zellen der Dimensionen ≤k.

Ein endlicher CW-Komplex ist ein CW-Komplex aus endlich vielen Zellen.

Eigenschaften

Jeder CW-Komplex ist normal, erfüllt aber nicht unbedingt das erste Abzählbarkeitsaxiom, ist also nicht unbedingt metrisierbar. Jeder CW-Komplex ist lokal zusammenziehbar.

In zusammenhängenden CW-Komplexen gilt der Satz von Whitehead über die Homotopieäquivalenz.

Ein CW-Komplex ist der Kolimes seiner endlichen Unterkomplexe.

Beispiele

Zelluläre Abbildungen

Das n-Gerüst Kn eines CW-Komplexes K ist die Vereinigung aller seiner Zellen der Dimension ≤n.

Eine CW-Abbildung (oder zelluläre Abbildung) ist eine stetige Abbildung f:K→L, die jede n-Zelle von K in das n-Gerüst von L abbildet. (Dabei müssen n-Zellen nicht notwendig auf n-Zellen abgebildet werden.)

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ J. H. C. Whitehead: Combinatorial homotopy, Bull. Amer. Math. Soc., Band 55, 1949, 213–245 (Teil 1), S. 453–496 (Teil 2)
  2. ↑ Klaus Jänich: Topologie. 8. Auflage. Springer, 2008, ISBN 978-3-540-21393-2, S. 116.