Zuckerart ist eine Verkehrsbezeichnung und dient der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Der Begriff umfasst nach der Zuckerartenverordnung und in Umsetzung der Richtlinie 2001/111/EG des Rates über bestimmte Zuckerarten namentlich die Zuckerarten:
Diese Zuckerarten genießen Bezeichnungsschutz. Die genannten Bezeichnungen sind Erzeugnissen vorbehalten, die den gesetzlichen Begriffsbestimmungen entsprechen. Milchzucker ist von der Zuckerartenverordnung nicht umfasst.
Für die chemischen Hintergründe und eine Kategorisierung aller Zuckerarten, siehe Saccharide.