Zuzugsperre

Als Zuzugssperre (auch Zuzugsverbot oder Zuzugsstopp) wird eine Regelung bezeichnet, die es bestimmten Personen oder Personengruppen untersagt, sich in einem bestimmten Gebiet (z. B. einer Gemeinde) dauerhaft aufzuhalten oder dort zu wohnhaft zu werden. Eine Zugangssperre kann unbefristet oder zeitlich beschränkt gelten.

Deutschland

Das Land Niedersachsen hat im Oktober 2017 Zuzugsbeschränkungen für Flüchtlinge in die Stadt Salzgitter (dies gilt als Präzedenzfall) verhängt, später auch für die Städte Delmenhorst und Wilhelmshaven.
Der Stadtrat von Freiberg (Sachsen) beschloss im Februar 2018, vier Jahre lang keine Flüchtlinge mehr aufnehmen zu wollen. Oberbürgermeister Sven Krüger (SPD) äußerte, in Freiberg sei „ein Maß erreicht, wo wir handeln müssen, bevor wir handlungsunfähig werden!“
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat im März 2018 für Pirmasens einen Zuzugsstopp für Flüchtlinge verhängt.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund empfiehlt den Kommunen, notfalls die Aufnahme weiterer Flüchtlinge zu verweigern, also – nach genauer Prüfung der Lage vor Ort – einen Zuzugsstopp für diese Bevölkerungsgruppe zu verhängen.

Andere Länder

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ Franz-Josef Sehr: Brandschutz im Heimatgebiet vor 300 Jahren. In: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2022. Limburg 2021, ISBN 3-927006-59-9, S. 223–228.
  2. ↑ Vor 70 Jahren: Hamburg führt Zuzugssperre ein
  3. ↑ Die Weltkriegs-Flüchtlinge waren nicht willkommen (basierend auf: Uwe Weiher: Flüchtlingssituation und Flüchtlingspolitik, Selbstverlag des Staatsarchivs Bremen).
  4. ↑ Tore zu – die Türken kommen. In: Die Zeit. 16. April 1976, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 1. Februar 2017]).
  5. ↑ (Begründung zu AuslG 1965, § 2[1], siehe https://dserver.bundestag.de/btd/04/008/0400868.pdf): „Fremde Staatsangehörige und Staatenlose stehen zu dem Aufenthaltsstaat nicht in einem Treue- und Rechtsverhältnis mit eigenen Rechten und Pflichten. Ihnen gegenüber handelt der Staat nach Zweckmäßigkeitserwägungen, die nach politischen Zielen ausgerichtet sind.“
  6. ↑ Produktive „Parallelgesellschaften“. Migration und Ordnung in der (neoliberalen) „Stadt der Vielfalt“. Productive „Parallel Societies“. Migration and Order in the (neoliberal) „City of Diversity“ (PDF). Abgerufen am 1. Februar 2017 (englisch).
  7. ↑ Mbolo Yufanyi: Kleine Geschichte der Migration in Deutschland. In: lataforma-berlin.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. September 2017; abgerufen am 1. Februar 2017.
  8. ↑ Berliner Morgenpost – Berlin: Zuzugssperre. Abgerufen am 1. Februar 2017.
  9. ↑ Fritz Franz: „Überlastetes Siedlungsgebiet“ Berlin? In: Juristische Rundschau. Band 1976, Nr. 5, 1. Januar 1976, ISSN 0022-6920, doi:10.1515/juru.1976.1976.5.188 (deepdyve.com [abgerufen am 1. Februar 2017]).
  10. ↑ Zuzugsperre für Osteuropäer. Abgerufen am 1. Februar 2017.
  11. ↑ Europäischer Gerichtshof: Richter schränken Wohnsitzvorschriften für Flüchtlinge ein. Der Tagesspiegel, 1. März 2016, abgerufen am 3. Mai 2016.
  12. ↑ Daniel Thym: Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge: Warten auf den EuGH. Legal Tribune Online, 14. Januar 2016, abgerufen am 3. Mai 2016.
  13. ↑ Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG), § 12a Wohnsitzregelung
  14. ↑ www.gesetze-im-internet.de
  15. ↑ mdr.de 9. Februar 2018
  16. ↑ spiegel.de 2. Februar 2018
  17. ↑ Rheinland-Pfalz stoppt Zuzug von Flüchtlingen nach Pirmasens. Wegen Integrationsproblemen. In: www.faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20. März 2018, abgerufen am 24. Dezember 2023.
  18. ↑ spiegel.de 25. März 2018: Städtebund rät Kommunen notfalls zu Zuzugsstopp für Flüchtlinge
  19. ↑ Anton Zottmann u. a.: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft. Vandenhoeck & Ruprecht, 1980, S. 340.
  20. ↑ Internationales Asien Forum: International quarterly for Asian studies. Band 32. Weltform Verlag, 2001, S. 174.