Als Zuzugssperre (auch Zuzugsverbot oder Zuzugsstopp) wird eine Regelung bezeichnet, die es bestimmten Personen oder Personengruppen untersagt, sich in einem bestimmten Gebiet (z. B. einer Gemeinde) dauerhaft aufzuhalten oder dort zu wohnhaft zu werden. Eine Zugangssperre kann unbefristet oder zeitlich beschränkt gelten.