Es handelte sich um ein Bett, das mit Vorrichtungen zur körperlichen Fixierung des Patienten versehen war. Dabei konnte ihm zusätzlich eine Zwangsjacke angelegt werden. Ein Schlitz oder ein Drahtgitter erlaubte die Entleerung.
1909 erregte ein Fall Aufsehen, in dem ein Patient einen Monat lang fixiert blieb, weil der Assistenzarzt im Urlaub war.
Eine weitere Variante sind Betten, die nach oben hin mit einem Gitter, Holzrost oder einem Netz (Netzbett) versehen sind, wie das abgebildete Krankenbett mit Netz, das im Sächsischen Psychiatriemuseum in Leipzig zu sehen ist. Sie sind auch heute noch in Gebrauch. Auch Ausführungen von Babybetten werden oft als „Netzbett“ bezeichnet, obwohl dort das oben abdeckende Netz fehlt.
Einzelnachweise
↑R. Gaupp, M. Lewandowsky, H. Liepmann, W. Spielmeyer, K. Wilmanns:Hundert Jahre Psychiatrie. In: Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie Originalien. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-662-42933-4, S.169 (Vorschauin der Google-Buchsuche).
↑Heinz Schott, Rainer Tölle:Geschichte der Psychiatrie Krankheitslehren, Irrwege, Behandlungsformen. C.H.Beck, 2006, ISBN 978-3-406-53555-0, S.207 (Vorschauin der Google-Buchsuche).