{"version":"1.0","type":"link","title":"Injunktion - Newikis","description":"Die Injunktion (lateinisch iniunctio: Einschärfung, Vorschrift, gerichtliche Auflage) bezeichnet in allgemeiner Bedeutung einen Befehl oder einen Auftrag „wodurch einem etwas injungiert, d. h. eingeschärft, zur Pflicht gemacht wird.“","provider_name":"Newikis","provider_url":"https://newikis.com","cache_age":86400}