{"version":"1.0","type":"link","title":"Interzession - Newikis","description":"Interzession (lateinisch intercedere, „dazwischentreten“) bezeichnet im Privatrecht die Haftung eines Sicherungsgebers für die Verbindlichkeiten eines Dritten etwa aus Bürgschaft, Garantievertrag, Kreditauftrag, Patronatserklärung, Schuldbeitritt oder Schuldübernahme.","provider_name":"Newikis","provider_url":"https://newikis.com","cache_age":86400}