{"version":"1.0","type":"link","title":"Schlussnote - Newikis","description":"Die Schlussnote muss gem. § 94 Abs. 1 HGB unverzüglich nach Geschäftsabschluss vom Handelsmakler bzw. Kontrahenten den beiden Parteien zugestellt werden und dokumentiert das Zustandekommen eines Börsen- oder Warengeschäftes. Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Schlussnote gilt sowohl für…","provider_name":"Newikis","provider_url":"https://newikis.com","cache_age":86400}